Hallo stinababy,
Es gibt Urteile über die Kostenumfang von Gutachten.
Ungefährer Stundensatz zwischen 20 - (einfacher Sachverhalt) bis 40 .-€ (kompliziertester Sachverhalt)
Damit ist lesen der Akten, Bildaufnahmenauswertung (bis ca 10 min.), Erstellung mit Diktat, gemeint.
Schreibgebühren, Kopiergebühren Postgebühren usw. extra.
Eventuell ist der Proband ein Patient, dann erübrigt sich auch die Untersuchung, also kostengünstiger.
Ein Privatgutachten, am Geisterproband (also nicht selbst gesehen und nicht selbst untersucht - so wie die üblichen V-Gutachten aus Aktanlage!)
ist sehr gering im Aufwand, also weniger zu bezahlen.
Ein korrektes Privatgutachten sollte nicht allein aus Aktenlage erstellt sein.
Aktenlage bedeutet immer, es werden alle Fehler und Falschangaben mit übernommen und darauf aufbauend beurteilt.
Es kommt auf das Thema an, die Verletzung, Zeitfaktor seit Unfallereignis, Folgen, Menge der Befundberichte usw.
Bildauswertung eventuell von einem Spezialisten durchgeführt,
für bestimmte Fachfragen andere Fachgebiete interdisziplinär befragt usw.
Bei unverschuldetem Unfall muss die Schadenshaftpflicht die Kosten übernehmen, auch wenn sie selbst eines hat erstellen lassen - und man damit nicht einverstanden ist, oder die Versicherung das GA nicht herausgibt.
Über Sinn und Zweck von Privatgutachten wurde hier schon ausführlich berichtet.
@ Kai-Uwe, 50.-€ pro Seite Gutachten ist Wucher!
Gruß Ariel