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Privates Gutachten

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Feb. 2008
Beiträge
1,304
Alter
60
Ort
Gladbeck, NRW
Hallo zusammen,

habe grade mal wieder liebe Post von der PUV bekommen. Sie weigern sich ein neues Gutachten in Auftrag zu geben, sollen eins auf unsere Rechnung machen lassen.
Weiß jemand mit welchen Kosten man da so rechnen muss, wenn man Röntgenbilder, MRT usw. selbst mitbringt?
Habe da nämlich Null Ahnung.
 
Gutachten

Hallo stinababy, :confused:

ich habe, auf Anraten meiner Rechtsanwältin, im letzten Jahr ein privates Gutachten erstellen lassen. Ich hatte allerdings ein negatives Gutachten der Ärztekammer. Pech hatte ich, daß der beauftragte Gutachter der Gutachterkommission der Ärztekammer seinen Sohn als AiP in der zu begutachtenden Abteilung der Klinik tätig hatte. ?-?-?
Der private Gutachter hat das Gutachten der Ärztekammer auseinander gepflückt, obwohl er zugleich auch ein BG-Gutacher ist. Das Gutachten hat mir 600,00 Euro gekostet. Es war es WERT.
MfG Bluemchen:cool:
 
Hallo Stinababy,

ich wurde von Dr.Freytag der BG Frankfurt begutachtet: Nervenmessungen, MRT und 16 Seite Papier wurden bedruckt.
(ganz groß geschrieben und gaaaanz weit auseinander gezogen, es hätten 3 Seiten gereicht)

Das Gutachten hat mir ganze 14% gebracht!

Nun ist dieser GA so verwirrt, daß er seine gerade begutachteten Patienten auf dem Flur nicht wiedererkennt und im GA nicht mal den Unfallhergang richtig wieder gibt.
Jetzt hat er uns, fast 1 Jahr nach der Begutachtung eine Mahnung mit der GA-Rechnung zukommen lassen.......obwohl die PUV der Auftraggeber war/ist.

Dadurch kennen wir den Preis: fast 800€.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo

Ich habe zwar noch kein Privates GA machen lassen, aber die Kosten für z.B. ein § 109 GA betrug ca. 2500€ das war vor 2 Jahren. Das GA letztes Jahr war noch teurer. Es ist immer wichtig alle möglichen Unterlagen mit zunehmen, was jedoch Rö Bilder betrifft machen Gutachter immer gern noch einmal selbst welche und vergleichen die dann mit den mitgebrachten. Das beste so denke ich wäre das du den Gutachter Deiner Wahl vorab fragst was das kostet.

Ich habe jedoch ein wenig bedenken, denn ein privates GA wird vor Gericht nicht unbedingt anerkannt. Selbst die PUV braucht es nicht unbedingt annehmen. Es gibt aber einige hier die dir da bestimmt besser Auskunft geben können.

Viele Grüße
 
Hallo stinababy,

Es gibt Urteile über die Kostenumfang von Gutachten.

Ungefährer Stundensatz zwischen 20 - (einfacher Sachverhalt) bis 40 .-€ (kompliziertester Sachverhalt)
Damit ist lesen der Akten, Bildaufnahmenauswertung (bis ca 10 min.), Erstellung mit Diktat, gemeint.
Schreibgebühren, Kopiergebühren Postgebühren usw. extra.

Eventuell ist der Proband ein Patient, dann erübrigt sich auch die Untersuchung, also kostengünstiger.

Ein Privatgutachten, am Geisterproband (also nicht selbst gesehen und nicht selbst untersucht - so wie die üblichen V-Gutachten aus Aktanlage!)
ist sehr gering im Aufwand, also weniger zu bezahlen.

Ein korrektes Privatgutachten sollte nicht allein aus Aktenlage erstellt sein.
Aktenlage bedeutet immer, es werden alle Fehler und Falschangaben mit übernommen und darauf aufbauend beurteilt.

Es kommt auf das Thema an, die Verletzung, Zeitfaktor seit Unfallereignis, Folgen, Menge der Befundberichte usw.
Bildauswertung eventuell von einem Spezialisten durchgeführt,
für bestimmte Fachfragen andere Fachgebiete interdisziplinär befragt usw.

Bei unverschuldetem Unfall muss die Schadenshaftpflicht die Kosten übernehmen, auch wenn sie selbst eines hat erstellen lassen - und man damit nicht einverstanden ist, oder die Versicherung das GA nicht herausgibt.

Über Sinn und Zweck von Privatgutachten wurde hier schon ausführlich berichtet.

@ Kai-Uwe, 50.-€ pro Seite Gutachten ist Wucher!

Gruß Ariel
 
Hallo Kai-Uwe,

tja, pro Seite 3-3,50 Euro, da läßt sich schon mit 2,5-3-zeiligen Abstand mit der Schreibmaschine tippen.:D

Hat mir auch mal jemand gezeigt, der sich damit auskennt. Hatte ihn mal mein 15-seitigen Gutachten von IMB-Mitglied Klaus Kopp, Mannheim gezeigt.:rolleyes:

"schau mal da, was zwischen den Zeilen noch Platz ist, gibt gleich ein paar Euro mehr" - seine Aussage. "Und dann noch Herr P., statt den Nachnamen auszuschreiben, daß macht das gleiche unpersönlicher".:mad:


Als alter Filmliebhaben von "Das Schweigen der Lämmer" mit Anthony Hopkins kenne ich das ja bereits schon, hier hieß es auch:" ES soll die Lotion in das Körbchen legen". Bloß keine emotionale Bindung aufbauen, in dem man jemanden als Sache ansieht anstatt als Mensch!:eek:

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, stinababy

wenn du bereits vorliegende aufnahmen hast, such dir einen guten radiologen.
hatte seinerzeit ca.400,00 dm gezahlt.
ist übrigens verhandlungssache.

mfg
pussi
 
Hallo stinababy,
es wäre hilfreich, wenn Du den Zweck eines neuerlichen Gutachtens uns noch verraten könntest.
Grüße .
 
Hallo Dani und die anderen,

der Zweck sieht folgendermaßen aus. Mein Mann hat eine PUV, von dehnen wurde zweimal ein Gutachten erstellt, was überhaupt nicht der Wahrheit enspricht bzw. einige Unfallfolgen überhaupt nicht berücksichtigt worden sind. Damit sind wir so nicht einverstanden, die PUV schreibt jetzt wir sollen auf unsere Kosten ein Gegengutachten machen lassen. Ich befürchte aber, das die das am Ende sowieso nicht anerkennen werden.
Wenn noch jemand einen Tipp dazu hat, bin für alles sehr dankbar.
Allen die schon geantwortet haben schon mal besten Dank.
 
nachfolgender Schriftsatz stellt keine Rechtsberatung dar, da ich aus eigenen Erfahrungen und eigener Recherche dies hier schreibe !

Hallo stinababy,
Festzustellen ist, dass Deine PUV ein neuerliches Gutachten nicht dem Grunde nach ablehnt, jedoch eine Kostenübernahme verweigert.
Solltest Du jetzt selber einen Gutachtenauftrag auslösen -Dir einen Gutachter aussuchen- so mußt Du auch als Auftraggeber die Rechnung an den Gutachter bezahlen, somit besteht zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis.
Das erstellte Gutachten hat dann nur symbolischen Wert.
Wäre ich Dein Sachbearbeiter bei der PUV würde ich es in den Papierkorb werfen.
Der bessere Weg wäre:
Teile Deiner PUV schriftlich mit, das Du ein erneutes Gutachten haben möchtest.
Stelle weiterhin fest, das es sich nicht um ein Gegengutachten handelt sondern um eine Ergänzung der bereits erstellten Gutachten.
Bezüglich der Kosten -verpflichte Dich gegenüber der PUV zur vorläufigen Kostenübernahme der Gutachterkosten.
Dadurch hat der Gutachter ein Vertragsverhältnis mit der PUV -das erstellte neuerliche Gutachten kann somit nicht als Privatgutachten bezeichnet werden.
Es sollte für Deine PUV schwierig sein, einen ablehnenden Bescheid mit einer rechtlich sauberen Begründung zu erstellen.

Nun hoffe ich für Dich, das auch Du zu Deinem Recht kommst.
Gruß .
 
Hallo Dani,
das hört sich gut an. Ich habe die Sache auch über den Versicherungsombudsmann in Berlin laufen, dort habe ich Beschwerde gegen die Versicherung eingelegt.
Sollte sich das nicht durch die Beschwerde klären, werde ich wohl der Versicherung den Vorschlag machen.
Ich denke aber das dann in dem Fall den du mir geraten hast, die Versicherung den Gutachter wieder selbst bestimmen kann, oder?
 
Gutachten

Halla stinababy,

viel wirst Du über den Ombusmann in Berlin nicht erreichen. Hier sind die Versicherungen Mitglieder. Schau Dir mal die lange Liste der Mitglieder an?
Ich hatte dort auch nichts erreicht mit meiner Rechtsschutzversicherung.
Ich habe mich dann an die BaFin in Bonn gewendet und es hat nicht lange gedauert bis ich eine positive Stellungnahme von der Versicherung über die BaFin bekam.
MfG Bluemchen
 
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