Das hat mir der Anwalt telefonisch mitgeteilt.hallo Lucie,
woher hast du denn diese aussage:
da müsste ja jede verlorene klage, die über eine RSV läuft, von den versicherungsnehmern selbst bezahlt werden, wodurch das versicherungsprinzip ad absurbum geführt würde?! mir sind das zu viele ungereimtheiten, die du mit deinem RA mal zurechtrücken solltest. fehler im GA musst du natürlich belegen, entweder durch vorhandene befunde, durch einschlägige fachliteratur oder eine anderweitige fachärztliche aussage. nur behaupten, dass fehlerhaft gearbeitet wurde, reicht natürlich nicht.
gruss
Sekundant
Gruß
Lucie