Hallo Sami,
eine Frage: Nach Nr. 2.1.1.1 AUB 2008 (bei älteren Verträgen weichen die Versicherungsbedingungen etwas ab) muss die Invalidität ja binnen 15 Monate ärztlich festgestellt und bei dem Versicherer geltend gemacht worden sein (Ausschlussfrist). Ist dies geschehen? Welchen Grad der Invalidität hat der Arzt denn festgestellt?
Hallo!
Ausserdem wurde der Unfall direkt nach der 2. OP schon gemeldet. Dies war im September 2007.
Ja sicher ist dies geschehen. hatte ja weiter oben schon geschrieben, dass ich mittlerweile die rente bekomme.
lg