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Private UV lehnt Zahlung Invidalität ab

Hasi1969

Nutzer
Registriert seit
29 Nov. 2007
Beiträge
2
Ich hatte 1 Unfall im Januar 2006 am linken Knie und hatte eine CT machen lassen und der Arzt teilte mir mit da ich einen Meniskusanriß habe. Im November 2006 bin ich privat beim Arbeiten von der Leiter aus 4 Meter Höhe gefallen. Habe dann die Sachen der Versicherung gemeldet und mittelweiler ist die erste Frist abgelaufen und der 2 Unfall liegt genau in der Zeit.
Darauf hin wurde ich zum Gutachter bestellt, welche die Sachen untersuchte.
Dann kam ein Schreiben der Versicherung das sie keine Leistung bezahlt und nur nach Gutachten abrechnen kann und der Gutachter in seinem Gutachten geschrieben hat, das meine Schäden nicht vom Unfall sind und von daher keine Leistungen erfolgen.
Dies ist eine solche Frechheit des Gutachters und die Versicherung greift natürlich dieses thema auf um nicht zu bezahlen müssen.
Nun die Frage macht es sinn
a, das Gutachten zum Prüfen zu geben oder einen Anwalt einschalten oder Einspruch einlegen, wenn ja mit welcher Frist.
Über Vorschläge wäre ich dankbar.
Gruß HJ
 
Hallo Hasi,

eine private Krankenversicherung erbringt keine Invaliditätsleistung, dafür gibt es eine private Unfallversicherung (PUV)

Wenn Du eine PUV meinst, welche AUB sind vereinbart ?

Wurde der erste Unfall fristgerecht dem Versicherer gemeldet ?
Welche bleibenden Schäden wurden ärztlich festgestellt und fristgerecht geltend gemacht ?

Wurde der zweite Unfall fristgerecht dem Versicherer gemeldet ?
Welche bleibenden Schäden wurden ärztlich festgestellt und fristgerecht geltend gemacht ?

Gruß
Luise
 
Ich meinte ja PUV
Was sind AUB?
Die Fälle sind Fristgemäß geltend gemacht worden.
1 Unfall Schaden am Menikus einriss am Vorderhorn.
2 Unfall Fersenbein .
Gruß Hasi
 
Hallo Hasi,

woher weißt Du, dass die Unfälle fristgemäß gemeldet wurden, aber nicht weißt, was AUB bedeutet ? In den „Algemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB), die unterschiedlich sein können, stehen die Fristen.

Ich fragte danach, welche bleibenden Schäden ärztlich festgestellt und fristgerecht geltend gemacht wurden.

Gruß
Luise
 
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