Ich hatte 1 Unfall im Januar 2006 am linken Knie und hatte eine CT machen lassen und der Arzt teilte mir mit da ich einen Meniskusanriß habe. Im November 2006 bin ich privat beim Arbeiten von der Leiter aus 4 Meter Höhe gefallen. Habe dann die Sachen der Versicherung gemeldet und mittelweiler ist die erste Frist abgelaufen und der 2 Unfall liegt genau in der Zeit.
Darauf hin wurde ich zum Gutachter bestellt, welche die Sachen untersuchte.
Dann kam ein Schreiben der Versicherung das sie keine Leistung bezahlt und nur nach Gutachten abrechnen kann und der Gutachter in seinem Gutachten geschrieben hat, das meine Schäden nicht vom Unfall sind und von daher keine Leistungen erfolgen.
Dies ist eine solche Frechheit des Gutachters und die Versicherung greift natürlich dieses thema auf um nicht zu bezahlen müssen.
Nun die Frage macht es sinn
a, das Gutachten zum Prüfen zu geben oder einen Anwalt einschalten oder Einspruch einlegen, wenn ja mit welcher Frist.
Über Vorschläge wäre ich dankbar.
Gruß HJ
Darauf hin wurde ich zum Gutachter bestellt, welche die Sachen untersuchte.
Dann kam ein Schreiben der Versicherung das sie keine Leistung bezahlt und nur nach Gutachten abrechnen kann und der Gutachter in seinem Gutachten geschrieben hat, das meine Schäden nicht vom Unfall sind und von daher keine Leistungen erfolgen.
Dies ist eine solche Frechheit des Gutachters und die Versicherung greift natürlich dieses thema auf um nicht zu bezahlen müssen.
Nun die Frage macht es sinn
a, das Gutachten zum Prüfen zu geben oder einen Anwalt einschalten oder Einspruch einlegen, wenn ja mit welcher Frist.
Über Vorschläge wäre ich dankbar.
Gruß HJ