• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Private Unfallversicherung

Maxi

Nutzer
Registriert seit
13 Okt. 2006
Beiträge
26
Ich hatte im Dez.2005 einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Meiner privaten Unfallversicherung habe ich sofort den Unfall gemeldet. Allerdings wurde ich dann vertröstet, dass zunächst ein Jahr abgewartet werden müsse, um die bleibenden Folgen zu erkennen.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Beschwerden bestehen noch immer. Reicht es der Versicherung ein Schreiben zu schicken, in dem ich die Beschwerden aufliste oder muss ich gleich von mir bezahlte ärztliche Bescheinigungen beibringen?

Meine Unfallversicherung und die gegnerische KFZ-haftpflichtversicherung sind bei demselben Unternehmen!

Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß
Maxi
 
Hallo Maxi,
Du benötigst eine ärztliche Feststellung der Invalidität (eines Dauerschadens). Diese reichst Du bei der Versicherung ein. Schau mal in Deine AUB, da stehen genau die Fristen und die Erfordernisse drin. In den FAQ´s steht auch schon einiges dazu.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Maxi,

bei mir war es so, dass ich der Unfallversicherung formlos in einem Schreiben mitgeteilt habe, dass es voraussichtlich zu Dauerfolgen kommen würde. Zu diesem Zeitpunkt war das nämlich bei mir noch nicht abzusehen.

Daraufhin bekam ich dann von der UV einen Fragebogen zur Feststellung der Invalidität, den ich von meinen behandelnden Ärzten ausfüllen lassen musste.

Nachdem dieser Fragebogen bei der UV eingegangen war, wurde von dort aus dann ein Gutachten in Auftrag gegeben und die Sache nahm ihren Lauf.

Alles Gute
Alexandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Invaliditätsanmeldung

Hi!

Normalerweise sendet Dir die Versicherung frühzeitig eine Invaliditätsbescheinigung, die vom Arzt auszufüllen ist. Hast Du die kurz nach dem Unfall bekommen? Falls nicht, kannst Du bei der Versicherung um eine Invaliditätsbescheinigung bitten. Ruf dort an. Oder Du lässt Dir vom Arzt eine Bescheinigung ausstellen, die Du bezahlen müsstest, Geld bekommst Du aber vom Versicherer erstattet. Darin sollte Folgendes stehen. "Aufgrund des Unfalles vom ... ist bei ... eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen (oder geistigen) Leistungsfähigkeit (INvalidität) verblieben." Datum Stempel Unterschrift des Arztes. Kopie für Deine Unterlagen machen und per Einschreiben ab an die Versicherung. Denke an die Einhaltung der Frist! Die steht in deinen Unfallversicherungsbedingungen erklärt!


MFG Silva
 
hallo leute....

melde mich auch mal wieder....nach der 3.op.....

mein doc hat der gegnerischen haftpflicht einen ärztlichen bericht zu meinen verletzungen übersandt und darauf hingewiesen das die verletzungen klinisch bewiesene unfallfolgen sind....das interessiert diese versicherung überhaupt nicht....mein anwalt hat jetzt eine feststellungsklage eingereicht....hat damit jemand erfahrung?

glg
nessa
 
Hallo nessa
Mit einer Feststellungsurteil gewinnst Du einfach Zeit, da Du auf keinerlei Verjährungsfristen achten musst.
Für später wird dieses Faststellungsurteil sowieso benötigt um spätere Unfallfolgen abzusichern.
In einem Feststellungsurteil steht nur, dass die Gegenseite für alle Zeiten für alle Unfallfolgen eizustehen hat.
Dieses Urteil gild 30 Jahre und auch dann kann sich die Gegenseite nicht auf irgendwelche Fristen berufen, da sie durch regelmässige Zahlungen die Einstandspflicht anerkannt haben.
Es werden keine Zahlen oder bezifferte Beträge darin stehen.
Gruß Gisela
 
hallo günni....

ganz lieben dank....:)
mein doc hatte bereits 3 dieser vorgefertigten fragenbögen beantwortet....war der gegnerischen haftpflicht immer noch nicht genug,somit hat er einen vollständigen arztbericht, immerhin 2 din a 4seiten ,verfaßt...und die versicherung besitzt die frechheit das ganze anzuzweifeln....daher nun die feststellungsklage...

glg
nessa
 
hi gisela,

danke für deine informatin...nun bin ich halt da wieder ein stück weiter...

glg
nessa
 
Private Unfallversicherung - Gutachterbestellung etc.

Ich komme auf meinen Anfangsbeitrag zurück. Inzwischen hat mein behandelnder Arzt den Dauerschaden bescheinigt und die private Unfallversicherung hat mir mitgeteilt, dass sie ein Gutachten beim hiesigen Klinikum (war auch die erstversorgende Stelle nach dem Unfall) in Auftrag gegeben hat.
Mein Arzt hat vorgeschlagen, eine Begutachtung durch einen Orthopäden und Neuchirurgen vorzunehmen. Im hiesigen Klinikum ist zumindest kein Neurochirurg tätig.

Ich habe daher noch ein paar Fragen an die Experten hier im Forum:

Habe ich bei der Gutachterauswahl ein Vorschlags- oder Auswahlrecht?

Muss ich jetzt noch Fristen beachten oder laufen die erst wieder nach Vorlage des Gutachtens bzw. Entscheidung der Versicherung?

Wie ist es mit der Geltendmachung von psychischen Erkrankungen als Unfallfolge (z.B. Angst - und Panikstörung) ? Wenn ich die geltenden AUB 94 richtig verstanden habe, werden psychische Unfallfolgen nicht berücksichtigt - ist das tatsächlich so?

Gruß
Maxi
 
Hallo Maxi,

wenn ich richtig informiert bin hast du die Fristen eingehalten, da deine PV
ein Gutachten möchte, wirst du den Termin des Gutachtens bekommen und auch bei welchen Doc.
Eine auswahl hast du bei der PV nicht, bei der BG kann man auswöhlen.
Nach dem Gutachten wirst du von der PV das Ergebniss bekommen.
Wichtig: Wenn das Ergbniss von der PV kommt und keine Kopie von Gutachten dabei ist sofort bei der Versicherung anfordern. Du bekommst dann das Gutachten meist anstandslos.
Ab da kannst du erst beurteilen ob das Gutachten und die Leistung der PV auch o.k. ist.
Also kannst du jetzt erstmal flauschig auf die Bekanntgabe des Termins warten.:rolleyes:
Wenn dir der Gutachter bekanntgegeben wurde kannst du ja mal hier im Forum fragen ob schon einer mit dem Erfahrungen hat.
Hilft dir eventuell beim Termin;)

mfG

Günni
 
Top