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private Unfallversicherung

vicky

Mitglied
Registriert seit
24 Sep. 2007
Beiträge
35
hallo liebe Leute,

Mein Mann hatte vor 4 Monaten einen Arbeitsunfall. Den Unfall haben wir auch an die private Unfallversicherung gemeldet, haben Antrag ausgefüllt, haben alle Diagnosen geschickt. Jetzt hat uns die Versicherung das Geld erstmal nur für Knochenbrüche ausgezahlt, und hat geschrieben das wir die dauerhaft gebliebenen Schaden innerhalb von einen Jahr melden können. Es wurde aber noch kein Gutachten von BG gemacht.

Frage. Was ist wenn das gutachten von BG erst in zwei Jahren gemacht wir? dann ist doch die frist von privaten Unfallversicherung um Und dann?
Was sollen wir machen?
 
Hallo Vicky,

erstmal gute Besserung für Deinen Mann.

Zu Deiner Frage.

Freu Dich wenn Deine Versicherung Euch schon mal einen Vorschuß gezahlt hat.

Nun weiß ich ja nicht, welche Bedingungen bei Euch Gültigkeit haben aber in der Regel zahlen private Unfallversicherungen generell erst nach einem Jahr.

Es heißt immer so schön, daß innerhalb von 15 Monaten der Unfall gemeldet und von einem Arzt die Unfallfolgen entsprechend bestätigt werden muß.

Normalerweise...aber was ist bei Versicherungen schon normal....schickt die Versicherung Euch zu einem Arzt nach ca. 1 Jahr.

Schau mal in Deine Versicherungsbedingungen rein.

Unterscheiden mußt Du bei all diesen Bereichen, daß ein ärztliche Begutachtung durch die BG den Grad der Behinderung kurz GdB oder aber die Minderung der Erwerbsminderung, kurz MdE, feststellt, was aber nichts mit der Invalidität nach Gliedertaxe von privaten Versicherungen zu tun hat.

Je nach Krankheitsverlauf, wird von der BG bis zu 78 Wochen, in Ausnahmefällen auch länger, Verletztengeld gezahlt. Nach weiteren 26 Wochen Arbeitsunfähigkeit, ist aber auch unterschiedlich, kann, veranlasst durch die BG, eine ärztliche Begutachtung erfolgen mit dem Ergebnis, daß eine Rentenzahlung fliessen kann. Aber dazwischen gibt es noch viel zu beachten. Schau Dich mal auf den Seiten der BG um. Auch hier im Forum kann man sich die Nächte um die Ohren schlagen. Gibt viele gute Tipps.


Es ist auch nicht allgemein üblich, daß unfallversicherungen sofort Vorschußzahlungen leisten, dass machen sie in der Regel nur bei Mehrmachverletzungen.

Wir sind selber auch Betroffene, und ich kann sagen, daß wir bisher gute Erfahrungen mit dem Sozialverband, früher Reichsbund, gemacht haben.


So, ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.

Schönen Abend noch.
 
Hallo Vicky!

Erst mal Hallo u. gute Besserung an Deinen Mann.
Bei mir handelt es sich um eine ähnliche Konstellation wie bei deinem Mann (unfalltechnisch). Deine BG u. Unfallversicherung mußt Du wie zwei seperate Fälle sehen. Den sowohl die BG als auch deine Versicherungen werden Deinen Mann zu unterschiedlichen Gutachtern schicken. Und sie werden auch nur mit den von Euch beiden akzeptierten Gutachtern erstellten Berichten (Gutachten) arbeiten.
Also, leg Dir schon Mal zwei Ordner an:D.

Viel Glück für Euch Beide wünscht chaotisch;)
 
Hallo vicky,

wie die anderen schon geschrieben haben, werden dich BG und PUV getrennt begutachten, weil andere Bewertungsrichtlinien gelten.

Du darfst aber die Frist nicht versäumen, in der der Arzt der privaten Versicherung anzeigt, dass eine bleibende Invalidität vorhanden sein wird. Diese Frist ist meist 1 Jahr ab Unfalldatum. Schau mal in deine AUB zum Versicherungsvertrag.

Gruß Jens
 
Hallo Vicky,

Reickja schreibt:

Freu Dich wenn Deine Versicherung Euch schon mal einen Vorschuß gezahlt hat.

Nun weiß ich ja nicht, welche Bedingungen bei Euch Gültigkeit haben aber in der Regel zahlen private Unfallversicherungen generell erst nach einem Jahr.

Es ist auch nicht allgemein üblich, daß Unfallversicherungen sofort Vorschußzahlungen leisten, dass machen sie in der Regel nur bei Mehrmachverletzungen.

Unfallversicherer zahlen weder in der Regel noch generell nach einem Jahr! Höhere Invaliditätsleistungen erbringen die in der Regel erst nach jahrelangem Rechtsstreit!

Wenn der Unfall vor 4 Monaten geschah und der Versicherer schon Geld für Knochenbrüche ausgezahlt hat, dann hat der Versicherer keinen Vorschuss auf Invaliditätsleistung erbracht, Dein Mann wird eine Unfallversicherung mit den Besonderen Bedingungen „Sofortleistung bei Knochenbrüchen“ abgeschlossen haben.

Private Unfallversicherer erbringen keine Invaliditätsleistungen bei Knochenbrüchen. Ein Anspruch auf Invaliditätsleistungen besteht nur bei dauernden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen.

Allgemeinen Unfallversicherung – Bedingungen (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können unterschiedlich sein.

Welche AUB sind vereinbart ?

Gruß
Luise
 
Sofortleistungen

Hallo Luise,

mag sein, daß es Versicherungen gibt, die noch Sondervereinbarungen für Knochenbrüche beinhalten.

Bei unserer Versicherungen gibt es Sofortleistungen bei Schwerverletzungen und die beziehen sich nicht nur auf Knochenbrüche.

Und vielleicht ist ja mal ein Lichtblick für alle geplagten Teilnehmer.

Wir haben bis jetzt überhaupt noch keinen Streß mit den privaten Versicherungen gehabt, ganz im Gegenteil

Ohne Probleme der privaten Krankenversicherung gab es Krankentagegeld.
Wegfall des Krankentagegeldes da die Selbständigkeit aufgegeben worden ist.

Mit Aufgabe der Selbsändigkeit, Folge des Unfalls, gab es ohne viel Tam Tam die BUZ, wenn auch vorerst nur für 18 Monate. Ferner zahlt diese Versicherung die LV-Beiträge weiter.

Nach ca. 3 Monaten, so lange dauerte der Behördenkram Polizei, Staatanwaltschaft, Anerkennung der privaten Unfallversicherung sowie Nachzahlung des Krankenhaustagesgeldes und eine nicht unerhebliche Vorschußleistung wegen Schwerverletzungen.

Ich hoffe, es klappt weiter so. Haben mittlerweile den Bescheid, dass im Januar die ärzliche Untersuchung seitens der privaten Versicherung ansteht.

Den einzigen Streß, den wir bisher hatten, war verbunden mit arroganten Ärzten und einem ignoranten BG-Mitarbeiter.

Wir warten mal ab, was noch so kommt.
 
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