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Private Unfallversicherung

lorini

Nutzer
Registriert seit
19 Sep. 2006
Beiträge
8
Hallo!
Hatte einen schweren nicht verursachten Verkehrsunfall Dezember 2005.
Habe eine private Unfallversicherung bei der Aachener und Münchner und bei der ARAG:
Die Aachener hat vor 8 Wochen ein Gutachten in Auftrag gegeben bei dem Krankenhaus bei dem ich zu letzt und am meisten opperiert worden bin.
Die ARAG teilte mir mit,daß sie sich dem Gutachten anschließen wolle.
Das Gutachten hat ergeben,das mein linkes Bein zu 8/10 komplett im Eimer sei.Abriss aller Bänder im Knie,Pattella abgerissen,instabiles Knie,Schublade von 3 cm,Hüftschaden,etc.
Dazu kommt noch der Verlust von Geschmacks und Geruchssinn.
Bei der Bemessung der Invallidität werden beim Bein 70%,beim Geruchs und Geschmackssinn gesammt 15% berechnet.

Nach meiner Rechnung ergibt sich eine % Invallidität von 8 x 7 fürs Bein = 56 % und 15 % für Geschmacks und Geruchssinn verlust.
Macht zusammen 71 %.Mein Polytrauma und andere Sachen wurden erst einmal ausser Acht gelassen.

Die Aachener teilte mir mit das Sie 40-49% Invallidität anerkennen würde,mich aber nach 3 Jahren ab Unfalltag abschließend in einem BG Krankenhaus begutachten möchte.Ab 50% hätten Sie eine Rente zahlen müssen und noch mal 50% der Gesamtsumme.Aber egal.

Die ARAG lehnte eine Zahlung kommplett ab und verwies auf die 3 Jahres Klausel für die Begutachtung.
Ist das alles so Rechtens.Was passiert bei der Begutachtung im Dezember 2008 im BG Krankenhaus in Duisburg wo man mich hinschicken will?Mein Opperateur war sehr korrekt mir gegen über bei der Begutachtung.Was passiert da?
Soll ich mir jetzt schon einen Anwalt nehmen gegen die ARAG?Nach Aussagen der Ärzte wird sich mein Gesundheitszustand nicht verbessern.Sehen das alle so?Kann ich damit rechnen im Dezember 2008 fertig gemacht zu werden.
Die Aachener hat mir eine Invalliditätszahlung in höhe von 40-49% gewährt und ausgezahlt. Behält sich aber vor, bei einer abschließender Begutachtung zu viel gezahlte Beträge zurück zu verlangen bei einer geminderten Invallititätsfeststellung.

Ist das OK?
Wie soll ich mich am besten verhalten?So wie es aussieht werd ich irgend wann sowieso zum Sozialfall.Mit meiner Rente die ich im moment bekomme (Erwerbsunfähigkeitsrente) komm ich nicht weit!
Gruß Micha
 
Hallo lorini,

die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können unterschiedlich sein.

Welche AUB ist mit der AachenMünchener vereinbart, welche mit der ARAG ?

Gruß
Luise
 
AUB 88
Das ist doch aber nicht relevant bei meinen Fragen oder?Es geht hier doch um die Art wie das Gutachten angefechtet wird!
Micha
 
Hallo lorini,

ich hatte nicht erkannt, dass Du mit dem vorliegende Gutachten unzufrieden bist und es anfechten willst. Hätte zum jetzigen Zeitpunkt auch keinen Sinn, 8/10 für das Bein ist ja schon was und 15 % für verlorenen Geruchs- und Geschmackssinn ist die Obergrenze. Nimm die 71 % vorerst so hin.

Wichtiger sind die Einhaltung von Fristen und Überlegungen zum weiteren Vorgehen.

Bei der AachenMünchener unterhältst Du eine Unfallversicherung mit Anspruch einer Kapitalleistung entsprechend dem Invaliditätsgrad und eine Rente ab 50 % Invalidität. Das vom Versicherer eingeholte Gutachten weist einen Grad der Invalidität von 71 aus, demnach ist die vereinbarte Versicherungsleistung und die Rente rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, zu leisten. Die Rente ist solange zu zahlen, bis eine Neubemessung der Invalidität einen geringeren Invaliditätsgrad als 50 % ergibt. Eine Neubemessung kann nur innerhalb der Dreijahresfrist erfolgen.



Die ARAG, die sich dem Gutachten der AachenMünchener anschließen wollte (hast Du das schriftlich) lehnte eine Zahlung komplett ab.

§11, III, AUB 88 besagt:

Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, so zahlt der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers angemessene Vorschüsse.​

Hast Du einen angemessenen Vorschuss verlangt ?

Bedenke, von beiden Versicherern nicht anerkannte Ansprüche verfallen nach AUB 88, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden.
Meine dringende Empfehlung: Sofort einem geeignetem Anwalt beauftragen.

Gruß
Luise
 
Mit den 71% wäre und bin ich sehr zufrieden!Das Gutachten sagt das auch aus.Leider aktzeptiert das Gutachten weder die ARAG noch die Aachen und Münchner.Der Unfall war am 13.12.05 und ich bin vor 6 Wochen begutachtet worden.Das Gutachten sagt 71% Invallidität aus.Die Aachener gigt mir aber nur 40-49% und Die ARAG garnichts.Beide wollen eine abschließende Begutachtung erst am 13.12.08 abwarten (3 Jahre Frist)um auszuzahlen.Sie glauben meine Gesundheit könnte wieder besser werden.
Noch mal die Frage:Muss ich bis ende 2008 auf die end Begutachtung warten oder kann ich mich schon jetzt auf dass Gutachten was vor 6 Wochen gemacht wurde voll berufen.71% wäre spitze.Weiß ich was in 18 Monaten ist,vieleicht bin ich dann schon Tot und die Versicherung lacht sich kaputt!
Micha
 
Hallo,

bin auch bei der AachenMünchener versichert (Unfallversicherung AUB 2000). Ich hatte im September 2004 einen schweren Arbeitsunfall.
Ich habe einen Vorschuss auf die Invaliditätsleistung von 35% erhalten.
Eine endgültige Regulierung soll nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist erfolgen.
Der Sachbearbeiter der AM hat gemeint, das das in der Regel so gehandhabt wird, da erst nach drei Jahren die endgültige Bewertung des Gesundheitszustandes erfolgen kann (Ich denke erstens können Sie so mit dem zurückgehaltenen Geld weiterarbeiten und zweitens hoffen Sie, das der Versicherte vielleicht in der Zwischenzeit stirbt).
Bei mir war es so, das ich mich nach dem Unfall sich erst einmal wieder erholen musste und gar nicht die Kraft hatte, mit der Versicherung große Kämpfe auszufechten. Ich denke, auch das weis die Versicherung und spekuliert darauf.
Mittlerweile wurde die endgültige Begutachtung für die AM durchgeführt.
Von der Versicherung habe ich bisher noch keine Nachricht erhalten.
Nach Rückfrage bei meinem Sachbearbeiter, ist mit einer endgültigen Entscheidung im Juli zu rechnen. Mal sehen, was dabei heraus kommt.
 
Hallo lorini,

die AachenMünchener gibt Dir nur 40-49%, was heist das ?

Gruß
Luise
 
Hallo EBI,

Eine endgültige Regulierung soll nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist erfolgen.
Wer sagt das ? In der AUB 200 steht das nicht !

Der Sachbearbeiter der AM hat gemeint, dass das in der Regel so gehandhabt wird, da erst nach drei Jahren die endgültige Bewertung des Gesundheitszustandes erfolgen kann.

Was der Sachbearbeiter meint, sollte Dich nicht interessieren. Maßgebend ist, was in den AUB steht. In den AUB steht nicht nach der Dreijahresfrist (das könnte Dezember 2007 sein) sondern am Ende der Dreijahresfrist.

Mittlerweile wurde die endgültige Begutachtung für die AM durchgeführt.
Von der Versicherung habe ich bisher noch keine Nachricht erhalten.


Wie kommst Du auf endgültige Begutachtung ?

Der Versicherer hat sein Recht zur Neubemessung innerhalb der Dreijahresfrist ausgeübt. Über das Ergebnis braucht er Dich nicht zu informieren, wird es aber, wenn das Ergebnis in seinem Sinne ist.

Nach Rückfrage bei meinem Sachbearbeiter, ist mit einer endgültigen Entscheidung im Juli zu rechnen. Mal sehen, was dabei heraus kommt.

„Endgültige Entscheidung“ heißt, der Versicherer teilt Dir mit, welchen Invaliditätsgrad er anerkennt, das kann weniger sein als die Begutachtung ergeben hat.

Was ist, wenn die „Entscheider“ im Juli/August krank oder in Urlaub sind oder die Frankiermaschine des Versicherers defekt ist und Du erst Ende August die „Endgültige Entscheidung“ erhältst und diese nicht Deinen Erwartungen entspricht ?

Mein Rat: sofort mit einem Rechtsanwalt die Sache bereden !

Gruß
Luise
 
Hallo EBI

Der Sachbearbeiter der AM hat mir 40-49 % Invallidität anerkannt und eine Vorschuß Auszahlung von 100% der Versicherungssumme genehmigt.da das Gutachten aber eigentlich 71% Invall.ergeben hat hätte er 250% Versicherungssumme Plus Invall Rente ab 50% Invall auszahlen müssen.das gleiche gilt für die ARAG,nur die hat gar nichts bezahlt!Alle wollen diese 3 Jahres Frist abwarten!Bin auch unter:veldrijder@aol.com erreichbar.Mich würde gerade dein Fall sehr interressiern weil er fast gleich erscheint und wir mit Sicherheit den gleichen Sachbearbeiter(Soivenier)bei der Aachener haben.Ich schalt jetzt erst mal nen Anwalt ein und vieleicht hören wir von einander Privat.
Micha
 
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