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Private Unfallversicherung

roland1953

Nutzer
Registriert seit
26 Sep. 2006
Beiträge
29
Hallo,

wer kann mir weiterhelfen.

Meine Unfallversicherung hat mir nach einem Privatunfall die Entschädigung ausbezahlt. Nun möchte ich aber, da sich die Beschwerden verstärkt haben, eine noch höhere Entschädigung als 12% geltend machen.

Der Sachbearbeiter sagte mir, daß mit Auszahlung alle Ansprüche abgegolten sind, wenn nach Auszahlung nicht innerhalb von 4 Wochen mitgeteilt wird, daß man sich das Recht einräumt eventuelle Verschlechterungen noch geltend zu machen.

Stimmt dies? Der Unfall war am 22.02.05.

Gruß
Roland
 
Hallo Roland,

ganz so ist dies sicher nicht richtig, aber um da genaues zu sagen, solltest Du die AUB deiner Versicherung mitteilen und vielleicht auch etwas ausführlicher die Verletzungen und die verbliebenen Beschwerden schildern.
Schaue auch selber mal in die vertragsbedingungen. Da sollte alles festgelegt sein. Daran kommt auch kein Sachbearbeiter dran vorbei.

Gruß von der Seenixe
 
Aub

Hallo seenixe,
die AUB 98/BVV sind bei mir im Vertrag angegeben und die verbliebenen Verletzung sind Tinnituserkrankung, Schwindel, Schlafstörungen also psychische Folgen aus einen Arbeitsunfall.

In den Bedingungen habe ich nichts gefunden.

Gruß
Roland
 
Hallo Roland,

die Aussage des Sachbearbeiters

..... daß mit Auszahlung alle Ansprüche abgegolten sind, wenn nach Auszahlung nicht innerhalb von 4 Wochen mitgeteilt wird, daß man sich das Recht einräumt eventuelle Verschlechterungen noch geltend zu machen.

ist (nicht ganz) richtig.


Einen Monat nach Zugang der Erklärung zur Leistungspflicht des Versicherers hättest Du Dein Recht zur Neubemessung innerhalb der Dreijahresfrist ausüben müssen.

Hast Du mal ein Schreiben des Versicherers bekommen, mit dem er Dir mitteilt, welche Ansprüche er anerkennt ?

Gruß
Luise
 
Hallo luise,
ja eine Schreiben über die Anerkennung von Leistungen habe ich bekommen. Ich hatte mit dem Versicherer eine Abfindung von 12% ausgehandelt und dann die Leistungen erhalten.

Gruß Roland
 
Hallo Roland,

wenn Du Dich mit dem Versicherer über Grund und Höhe geeinigt hast, kannst Du keine weiteren Ansprüche geltend machen.

Gruß
Luise
 
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