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private unfallversicherung

krissi

Neues Mitglied
Registriert seit
28 März 2008
Beiträge
12
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage zur privaten Unfallversicherung.
Ich hatte im Dez.07 einen Arbeitsunfall. Knochenabsprengung im OSG.
Im Abschlussgutachten der BG steht als Abschlussdiagnose: Endgradige Einschränkung im OSG und geringe Wadenmuskelminderung.

Was kann ich an Entschädigung von meiner Versicherung erwarten. Kenne mich da leider gar nicht aus!

Vielen Dank für die Infos

Krissi
 
Hallo Krissi,

das Gutachten von der BG nützt dir so erst einmal nichts.

Die PUV lässt ein eigenes Gutachten anfertigen. Weiterhin kommt es auf deine Versicherungssumme an, wie hoch die Progression ist, welche AUB vereinbart sind und so Sachen.

Also musst du noch auf eine Begutachtung durch die PUV warten, da stehen dann die Prozente drin, wie hoch der Gutachter deinen Grad der Invalidität bemisst.

Ich hab auch die Sprunggelenke kaputt, kann dir dort aber so wirklich keinen Betrag nennen.

Gruß Jens

PS: Wie hoch wurde im Gutachten die MdE eingeschätzt?
 
PUV versus GUV

Sehr geehrte Frau Krissi!

Rechtliche Grundlagen des PUV Rechtes und der gesetzlichen Unfallversicherung sind unterschiedlich.

Zum Beispiel wird das verursachende Ereignis einer Schädigung in der gesetzlichen Unfallversicherung wesentlich schärfer bewertet als in der PUV. In der GUV ist die überwiegende Wahrscheinlichkeit des Unfallzusammenges zu beweisen.

Aus den genannten Gründen sind verschiedene Gutachten anzufertigen.

Die PUV bewertet nach Bruchteilen einer Gliedertaxe bzw. ausserhalb der Gliedertaxe.


Mit freundlichen Grüssen


Dr. Ch. Schreiner
 
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