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private Unfallversicherung will nicht zahlen

Medikopter117

Nutzer
Registriert seit
8 Sep. 2008
Beiträge
3
Mein Vater - 82 Jahre - ist im Sommer des vergangenen Jahres in seinem Garten gestolpert und fiel mit dem Rücken auf Betonplatten. Dadurch erlitt er einen Bandscheibenvorfall in der Lendenwirbelsäule. Es folgte eine OP, zurückgeblieben sind jedoch Lähmungen, hauptsächlich im linken Bein. Aufgrund dieser Lähmungserscheinungen hat er eine Schwerbehinderung von 50 % vom Versorgungsamt anerkannt bekommen. Nun wollte er seine private Unfallversicherung, die er seit ca. 25 Jahren hat, in Anspruch nehmen wegen einer Unfallrente bzw. Einmalzahlung. Die Versicherung schickte ihn zum Medizinischen Gutachterinstitut Hamburg, Mönckebergstr.. Hier wurde nun ein Gutachten erstellt und es enthält folgende Passage:

Einen isolierten traumatischen Bandscheibenvorfall ohne Verletzung des Wirbelkörpers oder der Bandstrukturen, d.h., ohne Zerreißung von umgebenem Gewebe bzw. gleichzeitiger Fraktur, gibt es jedoch in der Unfallchirurgie nicht, da es keine vorstellbare Gewalteinwirkung gibt, die eine Bandscheibe, die normalerweise gut geschützt zwischen Wirbelkörpern liegt, isoliert schädigen könnte, jedoch die umgebenen Strukturen unverletzt läßt.

Aufgrund dieses Gutachtens verweigert die private Unfallversicherung die Zahlung der Rente, da sie argumentiert, dass der Bandscheibenvorfall nicht unfallbedingt, sondern verschleißbedingt entstanden sei. Der Hausarzt und der Neurologe meines Vaters sagen, sie kennen keinen Arzt, der das Gegenteil von o. g. Passage behaupten würde und wir sollten die Sache auf sich beruhen lassen.

Hat einer von euch eine Idee/Tip, was man da noch machen kann oder kennt jemand einen Arzt, falls möglich in Hamburg, der schon mal so eine Bescheinigung/Gegengutachen erstellt hat oder zumindest faire Gutachten erstellt.

Der Anwalt meines Vaters meint, ohne Gegenbehauptung eines Arztes sehe er keine Aussicht auf Erfolg im Falle einer Klage.

Für Tips wäre ich sehr sehr dankbar.:confused::confused::confused:
 
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