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Private Unfallversicherung.Was tun?

Loewe

Nutzer
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
50
Hallo,

muss bald meine Private Unfallversicherung darüber informieren dass ich ein Unfall hatte und davon verletzungen trage.
Was kommt auf mich zu? Die werden sicherlich ein Gutachten verlangen und mich zu einem schicken wollen? Muss ich zu den hin oder kann ich eigene Gutachter vorschlagen?
Ich bitte um eure hilfe.

Loewe
 
Hallo Loewe,

nach einem Unfall ist unverzüglich der Versicherer zu unterrichten.

Wenn ich deine bisherigen Beiträge richtig verstanden habe, war der Unfall vor über einem Jahr. Mit deiner Vorstellung, du müsstest bald deinen Versicherer informieren, könntest du schon deine eventuellen Ansprüche verloren haben..

Die Frage nach einer Begutachtung stellt sich momentan noch nicht.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise

ja Du hast recht. Mein Unfall liegt etwas zurück. Mein Anwalt hat zu mir gesagt dass man 1 JAhr Zeit hat um die Sache bei der Versicherung zu melden. Ich denke dass es stimmt. Bin der Meinung dass man nicht sofort nach einem Unfall oder auch später, nicht wissen kann in welchem Umfang sich die Verletzungen und Unfallfolgen bewegen.
Da ich jetzt weiss was aus dem Unfall passiert ist kann ich es der Versicherung melden.
Was denkst Du? Denke ich falsch

Schöne Grüße

Loewe
 
Hallo Loewe,

acuh ich denke, dass du der Versicherung deinen Unfall unmittelbar hättest melden müssen. Unabhängig davon, ob die Folgen schon deutlich erkennbar sind oder nicht.
Nach 1 Jahr (oder 15 Monaten?) muss man dann die Dauerfolgen belegen.

Ich wünsche dir, dass deine Versicherung dir da keinen Strick draus dreht.

Alles Gute
Alexandra

P.S.: Sollten Versicherungsfachleute hier sein, und es besser wissen, dürfen sie mich gerne berichtigen.
 
Hallo Loewe,

wenn du den Unfall nicht meldest, wirst du mit Sicherheit keine Leistungen erhalten.

Melde den Unfall sofort !
Und Abwarten, wie der Versicherer reagiert.


Gruß
Luise
 
Private Unfallversicherung.WAS TUN

Die Auskunft Deines Rechtsanwalts ist falsch.

MFG Silva
 
Nach meiner ganz unmaßgeblichen Meinung, bei der es sich keinesfalls um eine Rechtsberatung handeln soll, hat die Meldung an den Versicherer unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Vorliegend dürfte die PUV leistungsfrei sein.
 
Hallo!

Meine private PUV hat auf Antrag die 15 Mon auf 16 verlängert!

Gruß Maja

PS.Allerdings wurde mein Unfall gleich nach dem Geschehen gemeldet.
 
Hallo Löwe,

ich wundere mich sehr über deinen Anwalt. Bist du ganz sicher, dass er dir diese Auskunft gegeben hat?
Wie kann er einen Mandanten in einer Unfallsache vertreten, wenn er nicht einmal das Wichtigste bzgl. einer Unfallmeldung weiss. Nun denn.

Wird der Versicherer nicht, zu spät oder nicht zutreffend informiert, sehen die AVB regelmäßig Leistungsfreiheit des Versicherers vor!
Auf Leistungsfreiheit kann sich der Versicherer jedoch nur dann berufen, wenn der Vers-nehmer grob fahrlässig gehandelt hat, beispielsweise dann, wenn die Anzeige so spät erfolgt, dass der Versicherer die erforderlichen Feststellungen zum Schadenvorgang überhaupt nicht mehr oder nur mit großem Aufwand treffen kann.

Ich denke, in deinem Fall ist die Obliegenheitsverletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu bewerten, da du diese 'eigenartige' Auskunft deines RA erhalten hast und du fortwährend in ärztlicher Behandlung warst.

Aber wahrscheinlich wird es eine harte Nuss, die zu knacken ist, da dein RA, der dich dabei dann wahrscheinlich unterstützen muss, diesen Mist verzapft hat.

Lies mal deine Vers-Bedingungen, die du bei Abschluß der PUV bekommen hast, da steht alles drin.

Ich wünsche dir viel Glück!
Cindy
 
Hallo Loewe,

so ganz hoffnungslos und endgültig ist die Sache bei dir nicht.

Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) können unterschiedlich sein.

Ich zitiere aus den AUB 88 , dort steht unter

§ 9 Die Obliegenheiten nach Eintritt eines Unfalls

I. Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen und der Versicherer zu unterrichten.


Die Erfüllung dieser Obliegenheiten ist auf solche Unfälle beschränkt, die voraussichtlich eine Leistungspflicht – eine dauernde Beeinträchtigung – herbeiführt.
Der Versicherte muss nicht bei jedem Unfall mit Verletzung den Versicherer unterrichten, sondern nur, wenn er erkennen kann, dass voraussichtlich eine dauernde Beeinträchtigung verbleiben wird.

Wenn du und/oder dein behandelnder Arzt erst jetzt erkennen, der Unfall könnte bleibende Beeinträchtigungen hinterlassen, reicht auch jetzt eine Unterrichtung des Versicherers. Aber bitte nun unverzüglich, am besten über deinen Anwalt.

Gruß
Luise
 
Hallo und danke Euch für die zehlreichen Antworten

Also,

die Unfallversicherung wurde mir vor JAhren mit meiner KFz Vers. aufgedret.
Eine Police habe ich bekommen aber die AGB nicht.Was in der police steht ist dass bei einem Todesfall innerhalb 48 der Fall zu melden ist.
Nach JAhren wollte ich mal wissen was die Leistungen meiner AU Versicherung sind, und da hatte ich ein Antrag bekommen wo darin steht was ich im Falle des Unfalles bekommen würde. Meldefrist steht nirgendwo.Allerdings stehen diese Obligenheiten auf der Homepage des Versichrers.
Ich frage mich nun wer da sofort sagen kann dass er nech einem Unfall Invalide wird oder ähnlch?
Das ich den UNfall sofort melden sollte steht außer Frage.
Ich habe es der Versicherung gemeldet und bin sehr gespannt was rausskommt.
Wenn die Probleme machen werde ich es der BaFin melden und natürlich der Versicherungsombdusmann wird informiert.
Mehr kann ich nicht machen.Oder was meint ihr?

Schöne Grüße

Löwe
 
Meldung

Hallo!
In meiner Police der DEVK steht auch dass man bis 1,5Jahre zeit hat um
den Unfall bei der Vers. zu melden.Anschliessend bestünden keine Ansprüche mehr.

Gruss Sammy1
 
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