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Private Unfallversicherung verzögert Auszahlung - Rechtlich erlaubt?

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.11.2021.

Mit unserem Schreiben vom 22.07.2021 beziehen wir uns nur auf die ärztliche Äußerung von Herrn Dr. med XXX in dem von ihm ausgefüllten Attest vom 16.07.2021, welches Sie uns zugesandt haben. darin erklärt Herr Dr. med. XXX, dass die dauernde Beeinträchtigung in ca. 6 Monaten geschätzt werden kann.

Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir bei unserer Entscheidung verbleiben.

Die Allianz hat meine Forderung zur Auszahlung eines Vorschusses abgelehnt.

Damit verstößt Sie meiner Meinung nach gegen diverse Gerichtsurteile die eine Zahlung des Vorschusses begründen.
Beispielsweise hat ein Oberlandesgericht (Urteil vom 17.04.1009, Az.: 10 U 691/07) geurteilt, dass die Vorschusspflicht bereits ohne Erstfestsetzung besteht.

Kann ich jetzt erfolgreich den Klageweg beschreiten um einen Vorschuss zu bekommen, oder wird voraussichtlich die Allianz diese Klage gewinnen?

Wieso habe ich kein Anrecht auf Vorschuss, sogar in meiner AUB steht, dass mir Vorschüsse zustehen?
 
Hallo Nand2,

natürlich kannst Du jetzt klagen, aber: Du bezahlst erst einmal Gerichtskosten, wenn Du über 5000 Euro willst, dann vor dem Landgericht mit Anwaltszwang. Dann bekommst Du in ca 12-18 Monaten einen ersten Termin- sogenannter Gütetermin- und eventuell in 2 Jahren eine Entscheidung.
Wie sinnvoll ist das?
Nach Deinem eingereichten Attest scheint kein Invaliditätsgrad bestimmt worden zu sein - nach welchem Grad soll die Versicherung jetzt Vorschuß leisten?

Viel Energie in die falsche Sache.

Gruß von der Seenixe
 
natürlich kannst Du jetzt klagen, aber: Du bezahlst erst einmal Gerichtskosten, wenn Du über 5000 Euro willst, dann vor dem Landgericht mit Anwaltszwang. Dann bekommst Du in ca 12-18 Monaten einen ersten Termin- sogenannter Gütetermin- und eventuell in 2 Jahren eine Entscheidung.
Wie sinnvoll ist das?

Mir bringt das seelischen Frieden. Wenn ich wirklich im recht bin, dann bin ich bereit 10.000 € Anwalts- und Prozesskosten im voraus zu bezahlen.

Stell dir mal vor ich erhalte in 1 Jahr einen Vorschuss, dann ist in 2 Jahren der Gerichtsprozess. Der Richter erkennt dann, dass die Allianz mich schon früher bezahlen müsste.
Dann gewinne ich den Fall und die Allianz hat den finanziellen Schaden, muss alle Anwalts- und Prozesskosten zahlen.

Und in Zukunft wird mich die Allianz wahrscheinlich nicht mehr so sehr wie Dreck behandeln, weil die dann wissen, dass ich gewillt bin den Klageweg zu beschreiten.

Die Frage ist jetzt nur: Würde ich rechtlich Anspruch auf eine umgehende Auszahlung eines Vorschusses haben. Falls ja, dann werde ich klagen. Ich würde nur gerne wissen ob irgendetwas meinen Klageerfolg hindert?

Nach Deinem eingereichten Attest scheint kein Invaliditätsgrad bestimmt worden zu sein - nach welchem Grad soll die Versicherung jetzt Vorschuß leisten?
Soll ich zuerst zu einem Gutachter und mir eine Prozentzahl / Invaliditätsgrad attestieren lassen als Voraussetzung der Vorschuss-Auszahlung ?

Ich verstehe jetzt immer noch nicht was ich tun muss um die Allianz dazu zu bringen endlich Leistungen auszuzahlen.
 
Hallo nan2

auf wieviel % der Gesamtsumme bezieht sich der körperliche schaden?
müsste iim gutachten drinstehen,
ich musste bei der allianz auch fast 2 jahre warten bis zur auszahlung.
ich denke mal dawirst Du nicht drum rumkommen.
gruss gerd
 
Sorry, aber ich will nicht weiter das Opfer der Allianz sein
- mich von der Allianz mündlich belügen lassen (ich hätte kein Recht auf Vorschüsse)
- nicht unnötig lange auf eine Auszahlung warten!
Fakt: Ich will die Allianz verklagen! Ich zahle seit 25 Jahren in die private Unfallversicherung ein, derzeit 70 EUR pro Monat und ich werde von der Allianz behandelt wie der letzte Dreck!

Ziff. 9.3 AUB 2014 räumt dem VN ein Recht auf eine Vorschusszahlung ein, soweit der Anspruch dem Grunde nach feststeht, die konkrete Höhe der Leistung aber (noch) nicht abschließend bestimmt werden kann.
Quelle: § 16 Private Unfallversicherung / V. Vorschuss (Ziff. 9.3) | Deutsches Anwalt Office ...

Laut dieser Quelle habe ich das Recht auf einen Vorschuss und zwar auch dann wenn die Höhe der Leistung (noch) nicht bestimmt werden kann!
Oder übersehe ich da etwas. Es geht mir hier nur ausschließlich darum ob ich Recht habe oder nicht. Wenn ich Recht habe und der Prozess 10.000 EUR kostet, dann mach ich das, weil letztendlich die Partei alles bezahlen muss die Unrecht hat.


auf wieviel % der Gesamtsumme bezieht sich der körperliche schaden?
Sorry, ich verstehe die Frage nicht.
Die maximale Invaliditätsleistung beträgt 1,03 Millionen Euro.
Allerdings weiß ich nicht, welcher Grad der Behinderung mir zugeordnet ist.
Ich denke, wenn ich zu 3 Bewertungen gehe, werden mir 5 verschiedene Invaliditätsgrade beigemessen.

Hier ist ein Auszug aus der versicherten Leistung der Allianz:
6f0c58904-unfallversicherung.png
 
Hallo Nand,

mich von der Allianz mündlich belügen lassen (ich hätte kein Recht auf Vorschüsse)

Warum schreibst Du nicht?

Möglich wäre u. U. auch mal persönlich Deinen Versicherungsvertreter aufzusuchen.

Allerdings weiß ich nicht, welcher Grad der Behinderung mir zugeordnet ist.

Hast Du einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt? Wenn noch nicht, dann mache dies, dann wirst Du Deinen GdB erfahren.

Allerdings hat er nichts mit Deiner PUV zu tun. Dieses ist Dir sicherlich bewußt, oder?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo nand2

Du schreibst, dies sei deine AUB:
Die Unfallbedingungen haben den Titel:
"Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen der Allanz Gesellschaften (Allianz AUB 2000) U 7000/04"
Hier sind die Unfallbedingungen im Internet: https://allianz.overcastcdn.com/documents/RIS_-_þýskir_-_2000-U700006.pdf
Leider gibt es keine Regelung zum Vorschuss, daher denke ich, dass die allgemeinen Gerichtsurteile Anwendung finden und ich jetzt tatsächlich berechtigt bin einen Vorschuss zu bekommen.
Siehe dazu S. 1 dieses Threads Beitrag ≠11 von Seenixe, Auszug aus AUB 2000:

9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse, nicht jedoch auf die Unfallrente.

1. Da die Invalidität noch nicht feststeht, frage ich mich, ob „die Leistungspflicht“ dann überhaupt „dem Grunde nach“ feststeht.

2. Du schreibst, du weißt nicht, welcher „Grad der Behinderung“ besteht. Der Grad der Behinderung (GdB) wird festgestellt, wenn man einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Du meinst vermutlich nicht den GdB.

LG
 
Hallo,

leider wie des öfteren ein Kuddelmuddel von Vermischungen. Nand2 ist im Zivilrecht unterwegs gegen seine PUV. Scheinbar hat er keinerlei Aussage eines Arztes zur Höhe der bestehenden Invalidität. Nur mit diesem Grad der Invalidität kann er überhaupt Forderungen an die PUV stellen, egal was in den AUB steht. Solange er keine konkrete Aussage zur bestehenden (auch derzeitigen) Invalidität vorlegen kann lacht sich die Allianz bei jedem seiner Wutanfälle halb krank. Ursache = Wirkung. Wenn man was will, muß man seine Forderungen begründen können. Sich einfach hinstellen und schreien, ich will einen Vorschuß hilft nicht wirklich.
Von was willst Du einen Vorschuß?????

Behalte Deine 10.000 Euro für das Klageverfahren und schaffe endlich Klarheit darüber, was Du willst. Zu Beginn des Threads warst Du nicht in der Lage Deine eigenen AUB zu lesen und jetzt stellt sich raus, dass noch gar keine Invalidität beziffert ist.
Wo sind wir hier eigentlich? Kindergarten?

Sorry, aber das mußte jetzt mal raus....

Gruß von der Seenixe
 
Danke Seenixe,

ich sehe es ebenfalls so, obwohl ich es nicht so direkt geschrieben habe!

Ich wollte indirekt noch moderat auch auf das Thema der korrekten Kommuniktion = schriftlich!

Sowie hinsichtlich der Frage der Schwerbehinderung - Feststellung durch Antrag beim VA hinweisen, was natürlich nichts zur Invidalität gemäß
PUV in Verbindung ist.

Leider ist noch kein Feedback bislang gekommen!

Viele Grüße

Kasandra
 
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