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Private Unfallversicherung verzögert Auszahlung - Rechtlich erlaubt?

nand2

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Juli 2021
Beiträge
17
Hallo,

im April 2020 hatte ich einen Unfall und als Folge Acetabulumfraktur Trümmerbruch.

Fristgerecht habe ich der Versicherung 15 Monate nach Unfallgeschehen den Fragebogen bzgl. Invaliditätsbeurteilung unterschrieben durch einen Arzt geschickt.

Die Versicherung möchte erst im Februar 2022, also erst 22 Monate nach Unfallgeschehen ein Gutachten erstellen lassen.

Da ich als Folge meines Unfalls Kosten hatte, die ich ohne Unfall nicht hätte, wie z.B. Taxifahrten, Arzneimittel, geringeres Einkommen bin ich auf einen Vorschuss angewiesen. Auf telefonische Nachfrage wird die Zahlung eines Vorschusses abgelehnt, obwohl der Unfall bereits 19 Monate zurückliegt.


Die Allianz schreibt hierzu:
vielen Dank für die ärztliche Bescheinigung.

Nach den ärztlichen Unterlagen ist durch den Unfall eine dauernde gesundheitllche Beeintrachtigung verblieben. Eine ärztliche Aussage zur Höhe der Invalidität ist jetzt noch nicht möglich, da der weitere Heilverlauf abgewartet werden muss.

Wir werden daher auf Empfehlung des Arztes im Februar 2022 eine Nachuntersuchung zur Festetellung der Unfallfolgen und des Invaliditätsgrades veranlassen.

Zu diesem Zeitpunkt werden wir Sie wieder Informieren.
Wir wünschen weiterhin gute Besserung.

Mit freundlichen Grüßen
XXX von lhrer Allianz

Allianz.png


Ich habe die Befürchtung, dass der zukünftige Gutachter im Februar 2022 ebenfalls behauptet, man müsse den Heilungsprozess abwarten und man könne immer noch keine Begutachtung durchführen. Ich werde nach hinten verschoben in der Hoffnung, dass ich dann irgendwelche Fristen verpasse.

Noch eine Frage: Wo könnte ich in Erfahrung bringen, welche Invaliditätsleitung mir zusteht. Dies können doch nur ein Gutachter und ein Rechtsanwalt korrekt einschätzen/berechnen, oder gibt e eine andere Möglichkeit?

In Gliedertaxen ist die Hüfte nicht aufgeführt.

P.S. Ich habe diese Private Unfallversicherung bei der Allianz seit 25 Jahren und erhalte noch nicht einmal einen Vorschuss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Nand

So einfach kann man die Fragen leider nicht beantworten. Welcher Arzt von Dir hat den gesagt das der weitere Heilverlauf noch abgewartet werden soll?
Irgendwoher müssen ja die 22Mon. Empfehlung kommen. Stehen schon irgendwelche mindestens verbleibenden Folgeschäden in der Bescheinigung?

Steht etwas im Vertrag wann in der Regel die sogenannte Erstbemssung erfolgen sollte?

Hüfte zählt in der "Regel" außerhalb der Gliedertaxe. Wenn es da nicht das ABER gäbe. Hier scheiden sich bei Anwälten und Gerichten die Geister gern. Hüfte wirklich für sich allein gesehen oder die Verbindung zum Bein.
Welche Auswirkungen hast du durch den Bruch, keine Belastbarkeit des Beines, sind irgendwelche Nerven betroffen, eingeschränkte Beweglichkeit drehen heben des Beines.... usw. Dies kann man nicht pauschal Beantworten.
Lange Aussage kurzer Sinn, allein kannst Du dies schwerst selber berechnen.

Wenn Du Dir einen Anwalt nehmen willst, achte unbedingt darauf einen Anwalt im Versicherungsrecht zu nehmen. Dieser kann eventuell schon weitere Schritte einleiten.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Nicht die Autorechtsschutz.

Oder hier kannst Du eventuell auch Hilfe finden.
https://****************-ev.de/

TOI toi TOI Lass dich nicht Entmutigen, wie lange ein Vertrag besteht zählt leider nix.
Biggimaus
 
Hallo,

hast Du Deinen Vertrag genau gelesen? Er enthält klare Festlegungen zu Vorschuß und Bemessung einer vorläufigen Entschädigung, (das ist übrigens fast immer das kleingedruckte). Im ´Vordergrund hat ersteinmal die Wiederherstellung der Gesundheit zu stehen, wenn Du bereits jetzt nach der Entschädigung schielst, dann bist Du ein leichtes Opfer für die Versicherung. 13 Jahre hat meine Auseinandersetzung mit der privaten Unfallversicherung gedauert und sie mußten letztlich ein vielfaches zahlen....

Gruß von der Seenixe
 
Steht etwas im Vertrag wann in der Regel die sogenannte Erstbemssung erfolgen sollte?

Hallo biggimaus,

dasnke für deine Antwort.

Die Erstbemessung hat bereits 15 Monate nach Unfallgeschehen stattgefunden.
Der Arzt der die Erstbemessung durchgeführt hat, hat die Beurteilung nach hinten geschoben, deswegen werde ich von meinem Versicherer mal wieder auf die Wartebank gesetzt und sollte mich erst 22 Monate nach Unfallgeschehen einer Begutachtung unterziehen.

Ich habe im Internet gelesen, dass ich einen Anspruch auf eine sofortige Auszahlung eines Vorschusses habe.

Welche Auswirkungen hast du durch den Bruch, keine Belastbarkeit des Beines, sind irgendwelche Nerven betroffen, eingeschränkte Beweglichkeit drehen heben des Beines.... usw. Dies kann man nicht pauschal Beantworten.

Die Auswirkungen:
- Belastbarkeit des Beines: kann ich nicht beurteilen. In der Beinpresse ist das Drücken von Gewichten zirka 20% weniger möglich als rechts. Bei längeren Spaziergängen habe Schmerzen.
- Nerven betroffen: ja, an einer Stelle ist die Haut taub, das stört mich jedoch nicht.
- Eingeschränkte Beweglichkeit: nein

Oder hier kannst Du eventuell auch Hilfe finden.
https://****************-ev.de/
Kannst du bitte schreiben was sich hinter den Sternen *** befindet.



hast Du Deinen Vertrag genau gelesen? Er enthält klare Festlegungen zu Vorschuß und Bemessung einer vorläufigen Entschädigung, (das ist übrigens fast immer das kleingedruckte). Im ´Vordergrund hat ersteinmal die Wiederherstellung der Gesundheit zu stehen, wenn Du bereits jetzt nach der Entschädigung schielst, dann bist Du ein leichtes Opfer für die Versicherung. 13 Jahre hat meine Auseinandersetzung mit der privaten Unfallversicherung gedauert und sie mußten letztlich ein vielfaches zahlen....

Hallo seenixe,

oha, 13 Jahre Kampf mit der Unfallversicherung, das war bestimmt eine riesige Belastung für dich.

Ich habe meinen Vertrag gelesen, aber eine Regelung zu Vorschüssen ist darin nicht zu finden. Ich habe von meinem Versicherer telefonisch die Mitteilung erhalten, dass mir kein Vorschuss ausgezahlt wird.

Darf ich fragen wie du das meinst, dass ich ein leichtes Opfer für die Versicherung bin, wenn ich nach einer Entschädigung schiele? Ich verstehe den Zusammenhang nicht.

Kurzer Nachtrag: Schmerzen habe ich immer wenn ich mich bewege (z.B. bereits beim gehen), beim belasten der linken Hüfte (z.B. auf einem Bein stehen), jedoch kaum beim Fahrradfahren.

Bei langen Spaziergängen, Wanderungen, Fitness tut es dann weg. Keine Ahnung ob das Schmerzempfinden überhaupt mitversichert sind.

Es klingt vielleicht so, als wäre ich Geldgierig und möchte deswegen die Leistung von der Versicherung. Die Wahrheit ist, dass ich ein zehnfaches der mir erwarteten Versicherungsprämie zahlen würde, damit meine Hüfte so ist wie vor dem Unfall.
Leider bietet genau das mein Allianz-Versicherer nicht an.

Und noch etwas: Hätte ich einen Beruf/Job der meinen Körper stärker beansprucht: z.B. Hausbau, dann könnte ich den wegen des Unfalls mit Bruch an der Hüfte nicht ausführen!
 
Hallo Nand2,
Nein, es sollte kein Vorwurf nach Geldgier sein, aber es steht wirklich erst einmal die Gesundung im Vordergrund. Telefonische Auskünfte einer Versicherung sind keinerlei Bedeutung zuzumessen. Nur was Du schwarz auf weiß schriftlich vor Dir liegen hast zählt.
Kannst Du beweisen, dass diese Aussage am Telefon gefallen ist? Gerichtsfest?
Es gibt zum Vorschuss viele Urteile. Da die AUB allgemeinverbindlich sind, kannst Du bitte mitteilen, welche Versicherungsbedingungen bei Dir Vertragsgrundlage sind?
Wegen der Belastung: Wie man es nimmt. Besser verzinst war keine Anlage von Geld und auch bei mir war ersteinmal die Wiederherstellung der Gesundheit im Vordergrund und später war es dann eher Sport.

Gruß von der Seenixe
 
Hm ok Webseiten mag anscheinend die Seite nicht, von daher die Sterne gesetzt.

Such mal im Internet **************** ev Frau Jeske.

Kurz zur Unfallversicherung, es zählt nicht der Unfall an sich, sondern die daraus resultierenden/verbliebende Schäden/Invalidität.

LG
Biggimaus
 
Hallo Biggimaus

Mit diesem e.V. hat ein User so schlechte Erfahrungen gemacht, dass er vor dem Verein hier im Forum warnte.
Ich selber habe keine Erfahrung mit diesem Verein gemacht.

LG
 
Kannst Du beweisen, dass diese Aussage am Telefon gefallen ist? Gerichtsfest?
Hi seenixe! Nein, kann ich leider nicht. Laut diversen Quellen im Internet und Gerichtsurteilen habe ich ein Recht auf einen Vorschuss und das sogar vor der Erstbemessung.
Die Allianz, in der ich 25 Jahre lang eingezahlt habe lässt mich im Stich, verweigert die Auszahlung eines Vorschusses und speist mich mit mündlichen Falschaussagen ab.


Es gibt zum Vorschuss viele Urteile. Da die AUB allgemeinverbindlich sind, kannst Du bitte mitteilen, welche Versicherungsbedingungen bei Dir Vertragsgrundlage sind?
Die Unfallbedingungen haben den Titel:
"Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen der Allanz Gesellschaften (Allianz AUB 2000) U 7000/04"
Hier sind die Unfallbedingungen im Internet: https://allianz.overcastcdn.com/documents/RIS_-_þýskir_-_2000-U700006.pdf
Leider gibt es keine Regelung zum Vorschuss, daher denke ich, dass die allgemeinen Gerichtsurteile Anwendung finden und ich jetzt tatsächlich berechtigt bin einen Vorschuss zu bekommen.


Such mal im Internet **************** ev Frau Jeske.
Hi biggimaus, ich hab die Website jetzt gefunden über die Suchwörter: Unfall EV Jeske
Danke dir
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Nand,

hast Du Vorschusszahlungen schriftlich und nachweisbar eingefordert?


Die Allianz, in der ich 25 Jahre lang eingezahlt habe lässt mich im Stich, verweigert die Auszahlung eines Vorschusses und speist mich mit mündlichen Falschaussagen ab.

Warum telefonierst DU? Dies ist nicht nachweisbar! Warum sagst DU nicht, bitte geben sie mir dies schriftlich? Danke für das Telefonat und schönen Tag / Woche noch!

Wer ruft hier wen an? Du die Allianz oder die Allianz Dich? Wie willst Du die mündlichen Falschaussagen beweisen?

Du musst Dein Vorgehen und Dein Verhalten grundlegend ändern!

Viele Grüße

Kasandra
 
Warum telefonierst DU? Dies ist nicht nachweisbar! Warum sagst DU nicht, bitte geben sie mir dies schriftlich? Danke für das Telefonat und schönen Tag / Woche noch!
Wer ruft hier wen an? Du die Allianz oder die Allianz Dich? Wie willst Du die mündlichen Falschaussagen beweisen?
Ja ich bin ein bisschen naiv, ich dachte der Versicherungsträger wäre mein Freund und kein Feind.



hast Du Vorschusszahlungen schriftlich und nachweisbar eingefordert?

Das habe ich erst gestern schriftlich gefordert, per Brief (ohne Einschreiben). Hier die Formulierung:

in Ihrem Schreiben vom 22. Juli 2021 schreiben Sie, dass Sie immer noch keine Aussage zur Höhe der Invalidität treffen möchten, da der weitere Heilungsverlauf abgewartet werden muss.

Es gibt keinen Grund, den vollständigen Heilungsprozess abzuwarten, da es hierfür die Neubemessung gibt.

Durch meinen Unfall entstehen mir Kosten, die ich ohne Unfall nicht hätte, z.B. Taxifahrten, Arznei- und Heilmittel, Übungsgeräte, geringeres Einkommen.

Ich bitte Sie, einen Vorschuss in Höhe von mindestens 9.500 € auf das Ihnen bekannte Konto ****** auszuzahlen. Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis spätestens 25.11.2021.

Die Vorschusspflicht des Versicherers besteht übrigens auch ohne Erstfestsetzung (Oberlandesgericht, Urteil vom 17.04.1009, Az.: 10 U 691/07).

Vielen Dank und freundliche Grüße

Ist nicht sehr freundlich formuliert :(, denn ich bin auf Kriegsfuß mit der Allianz.


Ich würde noch gerne wissen wie ich einen guten Gutachter finde, also einer der umfangreiche Untersuchungen bei mir durchführt. Bei der Erstbemessung wurde beispielsweise keine ausreichende Untersuchung durchgeführt und ich habe die Befürchtung, dass die Allianz einen Gerichtsprozess gewinnt wenn ich keinen guten Gutachter finde.
 
Hallo Nand2,

genau das meine ich. Du hast auch nach Aufforderung nicht richtig gelesen. Dabei steht es eindeutig in Deinen AUB:
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir
innerhalb von zwei Wochen.

9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse, nicht jedoch auf die Unfallrente. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todes-
fallsumme beansprucht werden.

9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei
Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre.
Dieses Recht muss
- von uns zusammen mit unserer Erklärung über
unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1,
- von Ihnen spätestens 3 Monate vor Ablauf der
Frist
ausgeübt werden.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu ver-
zinsen.

Deine Fristsetzung in Deinem Schreiben an die Allianz ist natürlich daneben.
Da ist Dein Brief noch nicht einmal bei Deinem Sachbearbeiter.
Ja, dass die Unfallversicherung kein Freund ist, hätte Dir bereits früher klarwerden können, aber einen fairen Umgang miteinander solltet ihr pflegen, sonst artet die Auseinandersetzung sehr schnell aus.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

herzlichen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast und die AUB meiner Versicherung angesehen hast. Ich habe das Kapitel 9.3 bzgl. der Vorschuss-Zahlung nicht gefunden.
Auch die Kapitel 9.2 und 9.4 helfen mir sehr weiter!

Ich habe gelesen, dass laut Gerichten eine Zahlungsfrist von 2 Wochen als angemessene Frist gilt. Die von mir gesetzte Zahlungsfrist war zu kurz.
 
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