Hallo,
ich hatte November 2004 einen schweren Starkstromunfall. Der Unfall wurde sofort bei der PUVersicherung gemeldet. Meine schwersten Verletzungen die auch eine dauernde Invalidität abzeichneten, sind in allen Berichten und Ärztlichen Befunden angegeben und anerkannt. Jetzt 2006 nach dem ich das erste Gutachten von der PUV bekommen habe, musste ich feststellen, das einige Folgeverletzungen nicht anerkannt wurden, da sie in den ersten 15 Monaten nicht "ärztlich festgestellt wurden und geltend gemacht wurden".
Ich muss aber zu meiner Verteidigung sagen, das diese Folgeverletzungen in den Klinik- und Rehaberichten 2005 unter aktuelle Probleme aufgeführt sind. Das müsste doch für die PUV langen zudem ich sie ja Bevollmächtigt habe, alle nötigen Unterlagen einzusehen.
Zudem stand für mich ja im ersten Jahr die Verarbeitung und der Therapeutische Heilverlauf der schwersten Verletzungen an ersten Stelle. Die Folgeverletzungen habe ich erst danach richtig erkennen und einordnen können.
Meine Frage nun ist: Ich habe dieses Jahr noch das Abschlußgutachen (3J ahres Frist)der PUV vor mir. Kann ich die Folgeverletzungen noch geltend machen?
Vielen Dank für Eure Antworten
MfG
Mika
ich hatte November 2004 einen schweren Starkstromunfall. Der Unfall wurde sofort bei der PUVersicherung gemeldet. Meine schwersten Verletzungen die auch eine dauernde Invalidität abzeichneten, sind in allen Berichten und Ärztlichen Befunden angegeben und anerkannt. Jetzt 2006 nach dem ich das erste Gutachten von der PUV bekommen habe, musste ich feststellen, das einige Folgeverletzungen nicht anerkannt wurden, da sie in den ersten 15 Monaten nicht "ärztlich festgestellt wurden und geltend gemacht wurden".
Ich muss aber zu meiner Verteidigung sagen, das diese Folgeverletzungen in den Klinik- und Rehaberichten 2005 unter aktuelle Probleme aufgeführt sind. Das müsste doch für die PUV langen zudem ich sie ja Bevollmächtigt habe, alle nötigen Unterlagen einzusehen.
Zudem stand für mich ja im ersten Jahr die Verarbeitung und der Therapeutische Heilverlauf der schwersten Verletzungen an ersten Stelle. Die Folgeverletzungen habe ich erst danach richtig erkennen und einordnen können.
Meine Frage nun ist: Ich habe dieses Jahr noch das Abschlußgutachen (3J ahres Frist)der PUV vor mir. Kann ich die Folgeverletzungen noch geltend machen?
Vielen Dank für Eure Antworten
MfG
Mika