Küstenkind
Mitglied
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- 25 Juli 2019
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- 35
Moin,
ich hatte am 16.02.2018 einen Wegeunfall und komme nun für 4 Wochen in die REHA.
Dies übernimmt die BG.
Nun meine Frage,erhalte ich trotzdem die Rehahilfe meiner privaten Unfallversicherung?
Dies stand im Brief:
Entsprechend ihrer Bedingungen können wir die Leistung der Kur-/Rehamaßnahme erst ab einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen in Aussicht stellen. Solang diese im Zu-sammenhang mit dem Unfallereignis vom 16.02.2018 steht. \n Ihrer Email schreiben Sie, dass eine weitere Rehabilitationsmaßnahme ab dem 23.07.2019 vorge-sehen ist. Sobald Sie diese beendet haben reichen Sie uns bitte den ausführlichen Entlassungsbe-richt ein. damit wir die Leistungen für Sie prüfen können.
ich hatte am 16.02.2018 einen Wegeunfall und komme nun für 4 Wochen in die REHA.
Dies übernimmt die BG.
Nun meine Frage,erhalte ich trotzdem die Rehahilfe meiner privaten Unfallversicherung?
Dies stand im Brief:
Entsprechend ihrer Bedingungen können wir die Leistung der Kur-/Rehamaßnahme erst ab einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen in Aussicht stellen. Solang diese im Zu-sammenhang mit dem Unfallereignis vom 16.02.2018 steht. \n Ihrer Email schreiben Sie, dass eine weitere Rehabilitationsmaßnahme ab dem 23.07.2019 vorge-sehen ist. Sobald Sie diese beendet haben reichen Sie uns bitte den ausführlichen Entlassungsbe-richt ein. damit wir die Leistungen für Sie prüfen können.