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Private Unfallversicherung Rehahilfe (Wegeunfall)

Küstenkind

Mitglied
Registriert seit
25 Juli 2019
Beiträge
35
Moin,

ich hatte am 16.02.2018 einen Wegeunfall und komme nun für 4 Wochen in die REHA.
Dies übernimmt die BG.
Nun meine Frage,erhalte ich trotzdem die Rehahilfe meiner privaten Unfallversicherung?

Dies stand im Brief:
Entsprechend ihrer Bedingungen können wir die Leistung der Kur-/Rehamaßnahme erst ab einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen in Aussicht stellen. Solang diese im Zu-sammenhang mit dem Unfallereignis vom 16.02.2018 steht. \n Ihrer Email schreiben Sie, dass eine weitere Rehabilitationsmaßnahme ab dem 23.07.2019 vorge-sehen ist. Sobald Sie diese beendet haben reichen Sie uns bitte den ausführlichen Entlassungsbe-richt ein. damit wir die Leistungen für Sie prüfen können.
 
Hallo,
herzlich willkommen hier im Forum.
In welcher Richtung sollte sich die Leistungen der PUV gehen? Geldleistungen? Dann wäre dies sicher zulässig. Die Kosten der Reha trägt die BG. Zusätzlich kann die PUV ein sogenanntes "Krankentagegeld" auch für Rehaaufenthalte zahlen. Da schaue bitte in Deine Versicherungsbedingungen.
Hat die PUV beim Krankenhausaufenthalt Zahlungen geleistet? Dieses sollte analog erfolgen. Dieses Geld würde ich dann auch als eine Form der Entschädigung für die Trennung von zu Hause sehen oder Genesungsgeld.

Gruß von der Seenixe
 
Moin,vielen Dank für die Antwort.

In meinem Versicherungsschein steht :

Rehahilfe 10000 EUR

Ich habe bisher gedacht dies Geld wäre für eine Reha wenn es nicht wie in meinem Fall ein Wegeunfall gewesen wäre.
Kann mir immer noch nicht vorstellen das dies Geld dann zur freien Verfügung ist.
 
Hallo Küstenkind,

in den AGB müssen ja die "Rehahilfe" definiert sein, sprich was diese genau beinhaltet.

Dieses findest Du üblicherweise nicht auf den "Versicherungsschein" - sondern in dem abgeschossenen Vertrag.

Viele Grüße

Kasandra
 
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