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Private Unfallversicherung - Progression?

maerzfisch19

Nutzer
Registriert seit
4 Dez. 2007
Beiträge
3
Erst mal hallo an alle - ich bin neu hier und hoffe, einige Antworten auf meine Fragen zu bekommen.
Ich hatte am 17. Mai d.J. einen Unfall. Bin gestürzt und habe dabei eine Tibiakopfmehrfachfraktur erlitten. Rettungsdienst, Operation, Krankenhausaufenthalt und danach monatelang zu Hause gelegen, im September dann zur Reha und jetzt halt Physiotherapie. Das aber nur mal so zur Vorgeschichte und zum Verständnis.

Ich habe eine private Unfallversicherung. Im Versicherungsschein steht u.a. "Progression bis 225 %" - kann mir bitte jemand erklären was das bedeutet? Ich habe keine Ahnung.
Und - nach welcher Summe wird der Inv.grad letztlich berechnet? Nach der Invaliditätssumme oder nach der Vollinvaliditätssumme? Auch hier: Ich hab keine Ahnun
g.

Für Eure Antworten bedank ich mich schon mal!
 
Hallo maerzfisch,

Progression ist der Multiplikationsfaktor.

Der Invaliditätsgrad wird von der Grundversicherungssumme berechnet. Beim Bein sind dies dann 70 % von der Grundversicherungssumme(also ist das Bein 70 % Wert).

Der Invaliditätsgrad in einem Gutachen ermittelt werden. Bei einem Grad der Invalidität von 25 % zum Beispiel würdest du 25 % von den 70 % der Versicherungssumme bekommen. Die Progression greift (meist oder immer, keine Ahnung, aber steht in deinen AUB) erst ab dem 25 % übersteigenden Teil. Der Prozentsatz der 25 % übersteigt wird dann mit dem Faktor der Progression multipliziert. Bei einer Progression von 225 % müsste das der doppelte sein.

Beispiel: GdI 28 %, Versicherungssumme 100.000,00 EUR:

Beinwert sind dann 70.000,00 EUR

1 x 25 % (einfach)
2 x 3 % (doppelt)

sind dann 31 % (von den 70.000,00 EUR) also 21.700,00 EUR.

Alles klar :confused: :D

Gruß Jens
 
Danke

an Dich, Jens, ich habe es verstanden und hab auch gleich mal nachgesehen. Du hast vollkommen Recht. Erst wenn der Inv.grad über 25 % liegt gibt es zusätzlich je Prozent die doppelte Leistung der UV. D.h. 26 = 27, 27 = 29 usw. Richtig?

Also noch einmal herzlichen Dank!

Elfi
 
Vielen Dank

auch an Dich Luise! Ihr habt mir richtig toll mit Euren Auskünften geholfen.

Einen schönen Abend noch!

Elfi
 
Hallo Jens!

Meine Frage:

Ab wann tritt die Progression ein?:confused:

Es giebt doch auch die 3.Jahres Frist

Was ist mit einer Abfindung im Vorfeld? Erhöht sich dann auch die Progression ab 25%?

Würde mich mal Interessieren! Danke MFG
Nala
 
Hallo Nala,

1. Die Progression tritt nach dem Prozentsatz der in den AUB vereinbart ist ein.

2. Hat nichts mit der 3-Jahresfrist zu tun.

3. Der Abfindungsbetrag ist ein freier Betrag. Da wird nicht direkt auf den Grad der Invalidität und der dazugehörigen Prozente aus dem Gutachten (wenn überhaupt schon eins gemacht wurde) abgestellt. Dieser Prozentsatz dient dann lediglich als Anhaltspunkt.

Gruß Jens
 
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