• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Private Unfallversicherung nur Gliedertaxe???

der Bochumer

Nutzer
Registriert seit
11 Okt. 2006
Beiträge
4
Hallo zusammen,

habe jetzt schon eifrig einige Beiträge gelesen. Habe jetzt selber eine Frage zu meinem Fall.

Ich hatte am 28.12.04 ein Skiunfall. Folge, Riss des vorderen Kreuzbandes. Meniskus und Knorpelschaden. Wurde im Anschluss 2 mal operiert.

Nach diesen Operationen habe ich von meine Ärzten immer wieder gehört, dass es besser wird. Aber es wurde leider nicht besser.

Mal zu meinen Problemen. Ich kann kein Sport mehr machen, sobald ich z.B. Jogge, bekomme ich nach 2-3 Minuten Schmerzen und muss aufhoeren. Habe Probleme beim Treppenlaufen, noch Schlimmer wirds, wenn ich dabei noch Gewicht trage, z.B. Wasserkasten. Ich kann nicht mehr in die Hocke gehen, schaffe noch ca. 1/3 der Beugung. Kann mich nicht mehr hinknien. Habe immer noch nicht das volle Gefuehl im Knie wieder. Kann mein Bein nicht mehr 100% Strecken, ist ein leichter Unterschied zum anderen Bein. Wenn ich sitze und das Bein anwinkel, muss ich nach ner Stunde aufstehen und mich bewegen, weil ich Schmerzen bekomme.

Jetzt mal zu meinem Problem. Hatte Gestern mein Gutachten bei dem Arzt meiner Privaten Unfallversicherung. Der hat mir gesagt, dass er einen Schaden nach der Gliedertaxe von 14% feststellt.

Er hat mir gesagt, dass er solche Sachen wie kein Sport mehr obwohl ich ein Lebenlang Fußball gespielt habe nicht einbeziehen kann, genauso wie mein Problem mit dem Sitzen.

Er hat gesagt, dass nur diese Gliedertaxe zählt für Private Unfallversicherungen.

Kann ich dagegen was machen???
Für mich ist es schon eine große Minderung meiner Lebensqualität.

Vielen Dank im Vorraus für euere Antworten

Gruß der Bochumer
 
Hallo Bochumer,

wahrscheinlich wird die Aussage des Arztes, nur die Gliedertaxe wäre bei der Invaliditätsbemessung maßgebend, zutreffen. Hängt aber von den AUB ab, welche wurde vereinbart ?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Was ist denn die AUB???
Habe den Vertrag am 09.10.2000 abgeschlossen.

Gruß der Bochumer
 
Ich bin dir wirklich dankbar für deine Antworten Luise. Bei mir handelt es sich um AUB 88.
 
Hallo Bochumer,

der Gutachter hat recht, nach AUB 88 ist bei der Funktionsbeeinträchtigung eines Beines die Gliedertaxe bei der Einschätzung der Invalidität maßgebend.

Bleibt die Frage, ist mit 1/5 Beinwert (14%) der Schaden angemessen bewertet?

Der Versicherer muss innerhalb 3 Monaten nach Zugang des Gutachtens erklären, ob und in welcher Höhe er Ansprüche anerkennt.

Nach Erhalt dieser Erklärung, kannst du dem Versicherer gegenüber dein Recht auf Neubemessung innerhalb der Dreijahresfrist ausüben. Dies kann ich nur empfehlen, und nur über einen Rechtsanwalt.

Und dann den Rest bis zum Ablauf der Dreijahresfrist hier im Forum stöbern.

Gruß
Luise
 
Guten morgen Luise,

der Gutachter wollte mir gerne mehr geben, aber er hat mir gesagt, er hat keine Möglichkeit mehr zu Bescheinigen, da es rein um die Bewegung des Knies ging und da konnte er laut seiner Gliedertaxe maximal 1/5 geben. Er hat zwar die anderen Sachen mit ins Gutachten geschrieben, aber die Zählen wohl nicht.

Ich möchte nicht gegen den Arzt vorgehen, da er so wie er es erzählt hat, dass maximalste aus der Gliedertaxe geholt hat. Obwohl ich diese Art der Feststellung äusserst Benachteiligend für Patienten finde.

Naja, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben.

Trotzdem vielen Dank für deine schnellen und guten Antworten

Gruß der Bochumer
 
Hallo Bochumer,

Der Unbedarfte schaut sich seine Vertragsbedinungen nicht an. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann stellt man fest, das die Bedingungen unter denen man seine Versicherung abgeschlossen hat garnicht so vorteilhaft waren. Allerdings hast Du wenigstens einiges erreicht, viele haben für den Fall der Fälle gar keine Vorsorge.
Sicher schaust Du zukünftig anders auf die angebotenen Verträge und läßt Dir nicht mehr so einfach ein x für ein u vormachen. Wenn dies auch in Deiner näheren Umgebung passiert, ist schon wieder ein Stück geholfen.

Gruß von der Seenixe
 
14% für einen Kreuzbandriss ist angemessen. Bin selber im Versicherungsbereich tätig. Auch, wenn es wenig erscheint. Aber der Gutachter darf nach den Kriterien der privaten Unfallversicherung ausschließlich bemessen, inwieweit der Verletze in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit dauernd beeinträchtigt bleibt. Individuelle Hobbies oder gar die Einschränkung im Beruf dürfen nicht in die Bewertung mit einfließen.
 
Re

also ich sehe dass etwas anders.Natürlich ist es nicht ganz einfach nur mit ein paar Randdaten den Grad der Invalidität zu beurteilen.Was Du allerdings über Deine Beugung schreibst (nur noch 1/3)... die Situation, dass Dein Knie beim Treppensteigen und laufen extrem anfängt zu Schmerzen muss bei der Bemessung mit eingerechnet werden.
Da stellt sich doch meistens die Frage "Wie sehen die Kriterien der Unfallversicherung aus ?Wenn Du keine Treppen mehr laufen kannst...oder Dein Bein nicht mehr beugen kannst ist es eine dauerhafte Beeinträchtigung.
Interessant wäre noch zu wissen, wie es mit der Stabilität Deines operierten Knies aussieht ?.Dies ist nämlich ein wesentlicher Punkt wonach sich die Bemessung richtet.

@nikkoline

Mit Verlaub...aber so pauschal zu sagen, dass 14 % Invalidität angemessen seien ist nicht korrekt.Von Seiten der Versicherung vielleicht....aber deren Masche ist ja bekannt....zumindest wenns ums zahlen geht.

@Bochumer
Wenn der Gutachter Dir gesagt hat, dass es "rein" um die Bewegung des Knies geht ist das schlichtweg falsch.Instabilität...Muskelhythropie..Sensibilitätsstörung...selbst der Beginn der posttraumathischen Arthrose muss mit eingerechnet werden.
Du solltest in Erwägung ziehen,zu gegebener Zeit selber ein Gutachten in Auftrag zu geben.

Viel Glück

Gruss

Pille
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo nikkoline,

du bist Mitarbeiter eines privaten Unfallversicherers und hältst 14% für einen Kreuzbandriss für angemessen.

Der Bochumer hat AUB 88 vereinbart.

Die angemessene Invalidität wird durch einen Arzt festgestellt, im Zweifel durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, nicht durch einen Mitarbeiter eines privaten Unfallversicherers.

Ein Kreuzbandriss selber führt noch nicht zu Ansprüchen aus einer Unfallversicherung, erst dauernde Beeinträchtigungen der körperlichen Leistungsfähigkeit als Folge eines Kreuzbandrisses.

In der Gliedertaxe ist weder ein Invaliditätsgrad für die Funktionsunfähigkeit eines Kreuzbandes noch für die eines Knies festgelegt.

Werden durch den Unfall Körperteile betroffen, deren Funktionsunfähigkeit nicht nach der Gliedertaxe geregelt sind, so ist für diese maßgebend, inwieweit die normale körperliche Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist.

Als normale körperliche Leistungsfähigkeit kann ohne weiteres die individuelle Fähigkeiten des Versicherten vor dem Unfall gelten, somit sind auch die Einschränkungen im Beruf und der Freizeit zu berücksichtigen.

Gruß
Luise
 
Top