Hallo,
habe eine Frage zur privaten Unfallversicherung.
Innerhalb 15 Monaten habe ich der privaten Unfallversicherung ein ärztliches Gutachten vorgelegt. Es wurden aber von der Unfallversicherung nicht die 70% Invalidität anerkannt, sondern nur 40% da die Damen und Herren der Meinung sind, meine ständigen Kopfschmerzen sind "seelischer Natur" und dafür gibts kein Geld.
Daraufhin wurde mir ohne vorherige Ankündigung ein Betrag aufs Konto überwiesen.
Ich habe umgehend einen Widerspruch eingereicht und der UV mitgeteilt das ich die Auszahlung als Teilzahlung ansehe und ein neues Gutachten erstellen lasse.
Dieses Gutachten habe ich nun eingereicht und der Gutachter/Arzt hat mir 85% Invalidtät zugesprochen. Ferner hat er schriftlich mitgeteilt, daß die Kopfschmerzen unfallbedingt sind usw.
Nun schreibt mir die Versicherung, daß das Gutachten nicht in der 15 Monatsfrist eingereicht wurde und somit kommt es zu keiner weiteren Ausszahlung.
Ist das rechtens? Ich hatte doch Widerspruch (per Einschreiben) eingereicht und benötigte eine gewisse Zeit ( 4 Wochen) um einen Termin beim neuen Gutachter zubekommen, dann mußte das Gutachten noch geschrieben werden (weitere 2 Wochen).
Wie soll ich mich nun verhalten? Ist die Versicherung im Recht?
Gruß
habe eine Frage zur privaten Unfallversicherung.
Innerhalb 15 Monaten habe ich der privaten Unfallversicherung ein ärztliches Gutachten vorgelegt. Es wurden aber von der Unfallversicherung nicht die 70% Invalidität anerkannt, sondern nur 40% da die Damen und Herren der Meinung sind, meine ständigen Kopfschmerzen sind "seelischer Natur" und dafür gibts kein Geld.
Daraufhin wurde mir ohne vorherige Ankündigung ein Betrag aufs Konto überwiesen.
Ich habe umgehend einen Widerspruch eingereicht und der UV mitgeteilt das ich die Auszahlung als Teilzahlung ansehe und ein neues Gutachten erstellen lasse.
Dieses Gutachten habe ich nun eingereicht und der Gutachter/Arzt hat mir 85% Invalidtät zugesprochen. Ferner hat er schriftlich mitgeteilt, daß die Kopfschmerzen unfallbedingt sind usw.
Nun schreibt mir die Versicherung, daß das Gutachten nicht in der 15 Monatsfrist eingereicht wurde und somit kommt es zu keiner weiteren Ausszahlung.
Ist das rechtens? Ich hatte doch Widerspruch (per Einschreiben) eingereicht und benötigte eine gewisse Zeit ( 4 Wochen) um einen Termin beim neuen Gutachter zubekommen, dann mußte das Gutachten noch geschrieben werden (weitere 2 Wochen).
Wie soll ich mich nun verhalten? Ist die Versicherung im Recht?
Gruß