• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Private Unfallversicherung lehnt weitere Auszahlung ab

Geisler

Nutzer
Registriert seit
28 Sep. 2008
Beiträge
19
Hallo,

habe eine Frage zur privaten Unfallversicherung.
Innerhalb 15 Monaten habe ich der privaten Unfallversicherung ein ärztliches Gutachten vorgelegt. Es wurden aber von der Unfallversicherung nicht die 70% Invalidität anerkannt, sondern nur 40% da die Damen und Herren der Meinung sind, meine ständigen Kopfschmerzen sind "seelischer Natur" und dafür gibts kein Geld.
Daraufhin wurde mir ohne vorherige Ankündigung ein Betrag aufs Konto überwiesen.

Ich habe umgehend einen Widerspruch eingereicht und der UV mitgeteilt das ich die Auszahlung als Teilzahlung ansehe und ein neues Gutachten erstellen lasse.

Dieses Gutachten habe ich nun eingereicht und der Gutachter/Arzt hat mir 85% Invalidtät zugesprochen. Ferner hat er schriftlich mitgeteilt, daß die Kopfschmerzen unfallbedingt sind usw.

Nun schreibt mir die Versicherung, daß das Gutachten nicht in der 15 Monatsfrist eingereicht wurde und somit kommt es zu keiner weiteren Ausszahlung.

Ist das rechtens? Ich hatte doch Widerspruch (per Einschreiben) eingereicht und benötigte eine gewisse Zeit ( 4 Wochen) um einen Termin beim neuen Gutachter zubekommen, dann mußte das Gutachten noch geschrieben werden (weitere 2 Wochen).

Wie soll ich mich nun verhalten? Ist die Versicherung im Recht?

Gruß
 
Hallo Geisler,

ähnlich ist es bei uns gelaufen.

Nur die PUV hat ein GA erstellen lassen, wir waren damit nicht einverstanden und haben widersprochen....da war das Geld schon auf dem Konto.
Wir haben der PUV mitgeteilt das wir diesen Betrag als Anzahlung sehen und haben den Widerspruch begründte. Darauf haben sie mit keinem Wort geantwortet.

Die PUV hat auf Zeit gespielt und 5 Monate vor Ablauf der 3-Jahresfrist geschrieben sie machen jetzt überhaupt nichts mehr, wir sollen doch klagen.

Du hast ja auch noch die 3-Jahresfrist, in der Zeit kannst Du noch Deine Invalidität begutachten lassen, sie wurde ja vom Grunde her anerkannt und festgestellt, nur die Höhe war ja strittig.
Ließ mal Deine Versicherungsbedingungen genau durch

Warum hat die PUV nicht einmal das 1.GA in Auftrag gegeben?

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo,
habe gerade die beiden Postings durch gelesen und schwitzige Hände bekommen.

Mein Mann ist am 28.09.2007 verunfallt. Bis einschließlich 09.06.2009 ist er erst einmal AU geschrieben, seinen Beruf kann er auch nicht mehr ausüben.

Unsere PUV hat uns bis jetzt diverse Formulare geschickt die der behandelnde Arzt immer ausgefüllt hat. Unter anderem ein Formular wo erfragt wurde ob bleibende Schäden zu erwarten sind.
Da zu diesem Zeitpunkt noch 2 Eingriffe im Raum standen setzte der Arzt einen Zeitraum von 6 Monaten zur Feststellung ein.

Dieser Zeitraum ist verronnen, allerdings ist der Heilungsprozess der letzten OP noch nicht abgeschlossen (wahrscheinlich ende Juni wissen wir mehr).

Haben wir irgendeine Frist verpasst? Die 15 Monate sind schon vorbei.
Oder sollen wir warten bis die Versicherung sich meldet, sie wollen ein Zusammenhangsgutachten erstellen lassen, dass wissen wir schon seit April und seit dem haben wir nichts mehr gehört

Jetzt bin ich doch etwas unruhig geworden.........


Liebe Grüße
Ehefrau
 
Hallo,

Bitte schaue in Deine Versicherungsbedingungen. Dort stehen die für euch zutreffenden Vertragsvereinbarungen. Je nach Versicherungsgesellschaft und Beginn des Vertrages können die Bedingungen von einander abweichen.

Gruß von der Seenixe
 
Top