hallo,
ich hatte schon einmal eine frage hier gestellt und wirklich schnell die antwort die ich brauchte bekommen!
ich hatte vor 3 jahren einen unfall, da habe ich mir 4 finger abgesägt
zwei (zeige und mittelfinger) haben die ärzte wieder ran geschustert, zwei (ring und kleiner finger)haben die sanitäter bei mir zu hause vergessen :-(
auf jeden fall gab es nach einem jahr ein gutachten der finger!
kleiner 7/10
ring 7/10
mittel 7/10
zeige 6/10
meine private uv hat gezahlt unter vorbehalt nach 3 jahren das abschlußgutachten zu machen!
nun die haben sich ewig nicht gemeldet kurz vor ablauf der dreijahresfrist kam ich dann ins rudern, weil ich natürlich auch ein abschlußgutachten wollte!
ein arzt (ein arzt mit sehr gutem ruf) hatte sich von heut auf morgen bereit erklärt unter einhaltung der frist das gutachten zu machen! natürlich ein handchirurg!
da mein daumen stark beeinträchtigt ist aufgrund der überlastung, die muskalatur vermindert in der hand und dem arm u.s.w hat er sich entschieden dass es kein fingerschaden mehr sei!
aufgrund der folgeschäden ist ein handschaden zu begutachten!
der handschaden wurde mit 6/10 begutachtet!
mein problem ist, meine versicherung stellt sich selbstverständlich quer, was nicht zuletzt aus dem grund ist, weil ich die verbesserte gliedertaxe in meinem vertrag habe!
meine versicherung sagt (ich zitiere)
der gutachter dr. ......begründet die einschätzung der verletzungsfolge nach dem handwert damit, das die verletzung der finger zu einer erheblichen beeinträchtigung der gesamten hand geführt hätten, was in der rarefizierung der muskulatur an unterarm und hand, neben den fein und grobmotorischen funktionsdefizieten zeige.
dem ist die auch von herrn dr. .... zitierte einschlägige gutachtenliteratur, hier rompe/erlenkämper entgegenzuhalten.
eingebürgert hat sich in der privaten unfallversicherung, dass bei den verletzungsfolgen an einer gliedmaße oberhalb des hand oder fußgelenkes von dem vollen arm oder beinwert und bei finger oder zehenverletzungen vom jeweiligen finger oder zehenwert ausgegangen wird. verletzungsfolgen an mehreren fingern sind also stets und ausnahmslos nach dem einzelnen fingerwert zu bewerten. eine willkürliche gutachterliche bewertung nach dem handwert-auch wenn die gebrauchsfähigkeit der hand durch die verletzungsfolgen an mehreren fingern wesentlich beeinträchtigt ist- ist demnach unzulässig.
so, das hat die private uv geschrieben!
kennt jemand von euch die gutachtenliteratur von rompe/erlenkämper?
ich brauche dringend hilfe, bei google/books sind die wesentlichen seiten die für mich interessant wären nicht veröffentlicht!
in den bibliotheken gibt es das buch nicht!
lg frances
ich hatte schon einmal eine frage hier gestellt und wirklich schnell die antwort die ich brauchte bekommen!
ich hatte vor 3 jahren einen unfall, da habe ich mir 4 finger abgesägt
zwei (zeige und mittelfinger) haben die ärzte wieder ran geschustert, zwei (ring und kleiner finger)haben die sanitäter bei mir zu hause vergessen :-(
auf jeden fall gab es nach einem jahr ein gutachten der finger!
kleiner 7/10
ring 7/10
mittel 7/10
zeige 6/10
meine private uv hat gezahlt unter vorbehalt nach 3 jahren das abschlußgutachten zu machen!
nun die haben sich ewig nicht gemeldet kurz vor ablauf der dreijahresfrist kam ich dann ins rudern, weil ich natürlich auch ein abschlußgutachten wollte!
ein arzt (ein arzt mit sehr gutem ruf) hatte sich von heut auf morgen bereit erklärt unter einhaltung der frist das gutachten zu machen! natürlich ein handchirurg!
da mein daumen stark beeinträchtigt ist aufgrund der überlastung, die muskalatur vermindert in der hand und dem arm u.s.w hat er sich entschieden dass es kein fingerschaden mehr sei!
aufgrund der folgeschäden ist ein handschaden zu begutachten!
der handschaden wurde mit 6/10 begutachtet!
mein problem ist, meine versicherung stellt sich selbstverständlich quer, was nicht zuletzt aus dem grund ist, weil ich die verbesserte gliedertaxe in meinem vertrag habe!
meine versicherung sagt (ich zitiere)
der gutachter dr. ......begründet die einschätzung der verletzungsfolge nach dem handwert damit, das die verletzung der finger zu einer erheblichen beeinträchtigung der gesamten hand geführt hätten, was in der rarefizierung der muskulatur an unterarm und hand, neben den fein und grobmotorischen funktionsdefizieten zeige.
dem ist die auch von herrn dr. .... zitierte einschlägige gutachtenliteratur, hier rompe/erlenkämper entgegenzuhalten.
eingebürgert hat sich in der privaten unfallversicherung, dass bei den verletzungsfolgen an einer gliedmaße oberhalb des hand oder fußgelenkes von dem vollen arm oder beinwert und bei finger oder zehenverletzungen vom jeweiligen finger oder zehenwert ausgegangen wird. verletzungsfolgen an mehreren fingern sind also stets und ausnahmslos nach dem einzelnen fingerwert zu bewerten. eine willkürliche gutachterliche bewertung nach dem handwert-auch wenn die gebrauchsfähigkeit der hand durch die verletzungsfolgen an mehreren fingern wesentlich beeinträchtigt ist- ist demnach unzulässig.
so, das hat die private uv geschrieben!
kennt jemand von euch die gutachtenliteratur von rompe/erlenkämper?
ich brauche dringend hilfe, bei google/books sind die wesentlichen seiten die für mich interessant wären nicht veröffentlicht!
in den bibliotheken gibt es das buch nicht!
lg frances