• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Private Unfallversicherung, Gliedertaxe

monroe

Nutzer
Registriert seit
2 Juli 2007
Beiträge
35
Hallo,

ich hatte vor einigen Wochen einen Unfall, wo mir der erste Lendenwirbelkörper zerborsten ist. Weil der Bruch ungünstig war, wurde er in zwei Operationen wieder gerichtet und mit dem letzten Brustwirbelkörper versteift.

Nun ist das erste überstanden und ich habe jetzt mal ein bisschen gegoogelt, ob es als "Glück im Unglück" für so etwas nicht auch was von meiner privaten Unfallversicherung gibt. Ich kenne für Arme und Beine etc. die Gliedertaxe. Doch da ist ja die Wirbelsäule gar nicht dabei...

Kann mir jemand sagen, auf welcher Grundlage hier die Bewertung erfolgt? Wieviel % ist eine "ganze" Wirbelsäule wert und gibt es irgendwo vielleicht Tabellen?

Ich hoffe, dass da nicht so viel an Einschränkung zurückbleibt. Aber so ganz spurlos wird das wohl nicht an mir vorbeigehen. Oder habt Ihr da positive Erfahrungen gemacht? Ich kann auch nicht so richtig einschätzen, welche Auswirkung die Verblockung der beiden Wirbelkörper haben wird. Jetzt bin ich dreissig, vielleicht geht es mir in den nächsten Jahren erst einmal gut und die Probleme kommen erst mit dem Alter?

Würde mich sehr über Euer Wissen, Erfahrungsberichte und auch Links freuen. Vielen Dank und liebe Grüße
Monroe
 
Hallo Monroe,

hast Du den Unfall Deinem Versicherer gemeldet?
Welche AUB sind vereinbart?

Gruß
Luise
 
Hi,

klar, der Ujnfall ist gemeldet. Es wird auch noch ein bisschen dauern, bis eine Beurteilung erfolgt.

Wg. AUB müsste ich wohl in meinem Vertrag gucken? Den habe ich schon ewig nicht mehr vorgekramt... Vor ein paar Jahren hatte ich eben einen Unfall, der gem. Gliedertaxe bewertet wurde.

VG
Monroe
 
:)
Nee, ist ja kein Problem... Nicht wundern, dauert ein wenig, weil ich ihn hier nicht zu Hand habe. Melde mich dann wieder.

Danke und schöne Grüße
Monroe
 
Hallo Monroe

hatte vor 3 Jahren einen Unfall, bei dem 2 Halswirbel gebrochen, 2 Bandscheiben zerplatzt und das Rückenmark leicht beschädigt war.Unfallfolgen und Invalidität der Wirbelsäule werden ausserhalb der Gliedertaxe meist nach ermessen des Gutachters taxiert.Man hat in der Tat kaum Literatur um sich ein Bild davon zu machen. Rompe und Erlenkämper haben in Ihrem Buch "Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane" jedoch auch eine Tabelle erarbeitet, die sich ausschließlich auf die Wirbelsäule bezieht.In einem ersten Gutachten sind mir 42% Invalidität zugesprochen worden, nachdem ich mich immer wieder schriftlich an meine PUV gewendet hab, hat diese von sich aus den Inv.-grad auf 60% angehoben.Und in den nächsten Tagen müßte das Abschlussgutachten bei mir eintreffen, das vor ca. 3 Monaten in Auftrag gegeben wurde.MFG
 
Hallo,

in den Bedingungen steht es auch eher "schwammig"...

"Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die
normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen."

In erster Linie möchte ich natürlich keine Einschränkungen zurückbehalten. Da die WS da aber nun versteifft ist, ist ja nun eine Einschränkung da. Wie weit sich das auf meinen Alltag auswirken wird, bleibt abzuwarten. Mir wurde aber schon gesagt, dass ich in meinem sitzenden Beruf Schwierigkeiten zu erwarten habe.

Es sind übrigens jetzt drei Wirbekörper miteinander versteifft. Mein Wissen wurde nochmals aktualisiert.... LWK2/LWK1/BWK12

@paolosolo
Die gleiche Verletzung in der HWS stelle ich mir irgendwie schwieriger vor, habe aber nicht wirklich Ahnung... Außerdem hast Du dann ja auch gleich zwei Wirbelkörper kaputt.

Würde mich über weitere Berichte freuen. Danke!

LG
Monroe​
 
LWK 1 Fraktur und Gliedertaxe

Hi Monreo,

ich hatte 1993 auch eine LWK 1 Fraktur, Vorder- und Hinterkante inkl. Protrusionen.

Hier wurde nach etlichen Gutachten und Gegengutachten letztendlich das Gutachten eines Neurologen des UKE Hamburg als Bemessungsgrundlage in der 2. Instanz vor dem OLG Hamburg zugrunde gelegt.

Ergebnis: 20 %.

Also Vorsicht mit Gutachtern, die durch den Versicherer beauftragt werden.

Es gibt immer noch die Möglichkeit diesen abzulehnen.

Wichtig ist noch, dass der Gutachter nicht nur den jetzigen Stand der Invalidität bescheinigt, sondern auch zukünftige Verschlimmerungen in seinem Gutachten berücksichtigen muss.
Denn 2003 hat mir die Charité angeraten die angrenzenden Wirbel zu versteifen, nach etlichen Prolapsen unterhalb des LWK 1.

Viel Glück
LG
Daexx :D
 
Auch hierzu ist zu sagen das ein GA von der PUV. bestimmt, nicht immer "recht" bekommt aufgrund seines GA`s. Insbesondere kann er durchaus hoch bewerten und die PUV weniger genehmigen, man sollte dies mal in betracht ziehen. Nicht pauschalisieren.
LG. Eye
 
Hi,

das ist doch schon mal ein Anhaltspunkt. Wird das dann von der Gesamtversicherungssumme gerechnet? Oder gibt es dann so etwas wie bei der Gliedertaxe, also sowas wie einen Grundwert für die Wirbelsäule?

Oder heissen 20 % bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR = 20.000 EUR Entschädigung? (Nur so als Beispiel natürlich?)

Ich bin natürlich froh, wenn sich so manche Beschwerden einfach in Luft auflösen werden. Aber bei einigen Dingen ist auch klar, dass da einfach was passiert ist, was sich nicht mehr rückgängig machen lässt. Narben, Versteifungen z.B. werden mir ja immer erhalten bleiben. Und wie sich die Versteifung z.B. auf Dauer auf die darunterliegenden Wirbel + Bandscheiben auswirkt, ist ja auch noch offen. Alleine von daher würde ich mich schon sehr freuen, wenn da gut was rumkommt. Ich muss in meinem privaten Bereich auch ein wenig investieren, damit es rückenfreundlicher wird. Im Job hilft da ja zum Glück der Rentenversicherungsträger...

LG
Monroe
 
Hallo,

bei mir hieß es bei einer VS 300.000,-- = 60.000,--.

Ja, pauschalieren sollte man nicht, jedoch O-Ton meiner Fachanwältin Versicherungsrecht, dass es eine gängige Methode der Versicherer sei, Gutachter damit unter Druck zu setzen, keine weiteren Gutachten mehr in Auftrag zu geben........., das zum Thema Objektivität. Auch wurde einer der mich begutachtenden Ärzte (natürlich nicht offiziell) aus diesem Grunde vom Dienst suspendiert.

LG
Daexx
 
Hallo,
ich möchte das Thema mal wieder hervor holen. Der Gutachtertermin wurde für den Frühling festgesetzt. Nach wie vor würde ich mich über Infos freuen, wie ähnliche Begutachtungen mit welchem Ergebnis ausgegeangen sind.

Kennt Ihr vielleicht auch Stellen im Internet, wo jemand mal ein mögliches Gutachten online gestellt hat?

Danke und viele Grüße
Monroe
 
Top