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Private Unfallversicherung/Frist so ok?

alex28nrw

Mitglied
Registriert seit
19 Sep. 2008
Beiträge
55
Hallo,

mein Mann hatte letztes Jahr einen Arbeitsunfall. Die Heilbehandlung ist noch nicht ganz abgeschlossen...wir sollen innerhalb eines halben Jahres wieder Bescheid geben bei der Unfallversicherung. Heißt das, die reguläre Frist ist dann verlängert?
Oder sagen die nachher "Pech gehabt"?

Danke
 
Hallo Aex,

sieh in Deinen Versicherungsbedingungen nach.
Die Invalidität muß innhalb von 12 Monaten (+3Monaten) festgestellt sein.

Du meinst doch eine private Unfallversicherung?

Ansonsten alles nur schriftlich mit der PUV regeln.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Fristen

Hallo Alex28nrw,

wichtig ist das Studieren Deiner Versicherungsbedingungen.

Der Unfall ist gemeldet, soweit so gut.

Nach 12 und 3 Monaten sollten die Invaliditätschäden seitens eines Artzes festgestellt und bestätigt werden.

In de Regel schickt die Versicherung den Patienten zur Begutachtung, wenn der Unfall sehr schlimme Folgen hat, kann es auch zu einer Vorschußleistung kommen.

In der Regel, je nach Versicherungsbedingungen erfolgt die Endregulierung nach dem Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Tag des Unfalles.

Es ist ein Geduldspiel.

Viel Glück
 
Hallo,
Ich hatte nach meinem Unfall diesen den Versicherungen gemeldet. kurz vor Ablauf des ersten Jahres nach Unfall habe ich den Versicherung mitgeteilt, dass die Heilung länger dauern wird. Nach zwei Jahren wurde ich zum Gutachten bestellt und der Gutachter meinte ich solle die drei Jahre nutzen, da es auch zu einer Verschlechterung (Bakterien im Bein die zur Zeit ruhen) kommen kann. Die Versicherung hat eine Vorschußleistung erbracht auf das Gutachten. In einem Jahr wird es dann ein entgültiges Gutachten geben. Nun warte ich auf die BG und eine andere Versicherung.

Ich drücke die Daumen

schulle
 
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