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Private Unfallversicherung fordert zweites Gutachten

carlos_67

Nutzer
Registriert seit
7 Sep. 2008
Beiträge
1
Hallo, ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass ich meinen Beitrag an die richtige Stelle setze.

2006 habe ich mir bei einem Haushaltsunfall das Kreuzband im linken Knie gerissen und dieses auch meiner privaten Unfallversicherung gemeldet. Daraufhin veranlasste die Versicherung in 06/2007 die Erstellung eines Gutachtens durch einen von der Versicherung genannten Arzt. Der Arzt stellte eine "Funktionsminderung, heute und auf Dauer, des linken Beines in Höhe von 1/4 Bein" fest. Als Schlußsatz fügte der Arzt hinzu:"Eine Besserung wird nicht eintreten und eine Nachuntersuchung ist entbehrlich".
Einige Wochen später erhielt ich von der Versicherung einen Brief mit dem Inhalt " nach Auffassung ihres ärztlichen Beraters kann der Invaliditätsgrad zum heutigen Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden. Daher empfielt er eine Nachuntersuchung in 06/2008, aber sie leisten einen Vorschuß in Höhe von 1/5 Bein, der auch ausbezahlt wurde. Diese Nachuntersuchung fand jetzt in 06/2008 durch einen neuen, von der Versicherung genannten Arzt statt. Daraufhin erhielt ich ein weiteres Schreiben der Versicherung mit dem zweiten Gutachten als Anlage. Im wesentlichen erstellte dieser Arzt genau das gleiche Gutachten wie der erste Arzt mit den selben Einschränkungen, in Bewegung und Funktion, des linken Knies, nur mit dem Unterschied, dass er die Höhe der Funktionsminderung nur auf 1/5 Bein festlegt. Somit sind alle Zahlungen seitens der Versicherung bereits erfolgt. Welcher Arzt hat nun Recht? Kann man gegen ein ärztliches Gutachten Einspruch erheben? Kann ich meinerseits ein drittes Gutachten gegenüber der Versicherung fordern oder muß ich hinnehmen, dass der Versicherer sozusagen das für ihn günstigste Gutachten auswählt?
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen. Danke im voraus.

Hans.
 
Hallo Carlos,

ich wurde jährlich begutachtet, 3 mal sozusagen.

Fordere einfach rechtzeitig vor Ablauf der 3-Jahresfrist eine erneute Begutachtung. Erst dann kannst du rechtlich gegen irgendetwas vorgehen, da erst da die endgültige Begutachtung stattfindet.

Gruß Jens
 
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