• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Private Unfallversicherung 3 Jahres Frist?

Thimonreiten

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 März 2008
Beiträge
441
Ort
NRW
Hallo,

habe meine private BUZ durch und bekomme Rente. Da es ein privater
Unfall war habe ich nun innerhalb der 15 monatigen Frist meinen Anspruch
bei der Allianz geltend gemacht. Nun sagte mir ein Bekannter das ich unter
Umständen die 3 Jahresfrist nach dem Unfall abwarten müsste, bis diese
überhaupt leisten würde. (Morbus Sudeck Stadium II mit erheblichen
Funktionsbeeinträchtigungen der gesamten rechten oberen Extremität). Mein Bekannter meinte das sich der Sudeck ja wieder bessern würde. Gut-
achten der Uni Kön für den privaten BUZ Versicherer sagt allerdings etwas
anderes. Die rechnen eher noch mit einer Verschlechterung.

Meine Frage nun, von was lebt Mann oder Frau nun in den 3 Jahren!
Invalidität besteht ja schon. In der privaten Unfallversicherung ist auch eine Invaliditätszusatzversicherung mit eingeschlossen. (monatlich bei 50%
Invalidität 1000 Euro). Müssen die Abschlagszahlungen leisten ? Für einen
Rat wäre ich dankbar. Das Forum hier hat mir schon viel geholfen.

Thimonreiten
 
Hallo Timoreiten,

also ob Deine PUV Vorschußleistungen erbringt, ergibt sich aus Deinen UVB's. Schau da mal rein. Hängt auch vom Verletztenmuster, Schwere der dauerhaften Funktionsbeeinträchtigungen ab.

In welcher Höhe ist ermessensache.

Du bekommst ja jetzt wohl Rente, also ist die Frage, wovon Du die nächsten drei Jahre leben sollst, irrelevant für die Versicherung.

Was hast Du vor Deiner Erkrankung gemacht? Und wenn Du jetzt Rente bekommst, dann hast Du doch wohl 50 % BU, sonst würdest Du ja keine Rente bekommen. Was ist mit anderen Rententrägern, mit Arbeitslosengeld, etc.
 
Hallo,

bin Arzthelferin und seit 4.10.07 durchgehend krankgeschrieben. Habe nur
eine kleine BU-Rente bekommen, da der Vertrag erst im März 2007 abgeschlossen wurde mit einer Steigerung von 5% jährlich. Habe nicht damit gerechnet, das der Versicherungsfall so schnell eintreten würde. Habe 60% BU anerkannt bekommen. Im März nächsten Jahres werde ich von der Krankenkasse ausgesteuert. Danach muss ich mich beim Arbeitsamt melden (anscheinend als arbeitssuchend aber nicht vermittelbar).

Gruß Thimonreiten
 
Hallo Thimonreiten,

BU heißt nicht arbeitsunfähig.....da Du wenig zu Deinem Verletztenbild geschrieben hast, kann da auch nur wenig zu gesagt werden.

Also bekommst Du jetzt Krankengeld und BU-Rente.

Danach, sofern Du nicht wieder arbeiten gehen kannst, wirst Du wohl zum Arbeitsamt müssen. Ob Du da dann Deine BUR angeben mußt weiß ich nicht. Evnetuell bei ALG I noch nicht aber unter Umständen bei ALG II.

Hast Du bei der Versicherung mal nach einem Vorschuß gefragt, weil auch die BU von ca. 60 % sagt noch nichts über den Invaliditätsgrad nach der Tabelle aus.

Was ist das überhaupt für eine Versicherung? Unfall mit BU?

Welche AUB's sind versichert?
 
Hallo!

Die Berufsunfähigkeit und die Unfallversicherung bestehen bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Die Berufsunfähigkeit ist Folge eines privaten Unfalls im Haushalt. Krankengeld bekomme ich durchgehend von meiner Krankenkasse gezahlt. Der sozialmedizinische Dienst der Krankenkasse hat weiter AU bescheinigt und REHA eingeleitet. Bei der Unfallversicherung habe ich nur die Bescheinigung eingereicht das
Invalidität besteht. Warte noch auf Antwort.

Liebe Grüße Thimonreiten
 
Hallo Thimonreiten,

die Bedingungen bei privaten Versicherungen können sehr unterschiedlich sein, bitte vergleiche meine Ausführungen genau mit Deinen Vertragsbedingungen.

Du hast zwei (drei) private Versicherungen: eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) und eine private Unfallversicherung (PUV) mit einer privaten Unfall-Rentenversicherung (URV).

Deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) zahlt, wenn zu

mindestens 50 % Berufsunfähigkeit (BU) besteht,
ab Ablauf des Monats, in dem die BU eingetreten ist,
bis der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 Prozent sinkt,
wenn die versicherte Person stirbt
oder bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer (z.B. bei Vollendung des 65. Lebensjahres).​

Eine Berufsunfähigkeit von 60 % ist Dir z.Z. bestätigt. Du musst jedoch künftig damit rechnen, dass durch Begutachtungen überprüft wird, ob die BU nicht unter 50 % gesunken ist.


Deine private Unfallversicherung (PUV) zahlt

bei einem nach den Grundsätzen der PUV bemessenen Invaliditätsgrad (Gliedertaxe).​

Deine private Unfall-Rentenversicherung (URV) zahlt

bei einem nach den Grundsätzen der PUV bemessenen Invaliditätsgrad ab 50 %
rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat,
bis die versicherte Person stirbt
oder eine erneute ärztliche Bemessung innerhalb der 3-Jahresfrist ergeben hat, dass der Grad der Invalidität unter 50 % gesunken ist.​


Zusammenfassung:

Der Grad der Berufsunfähigkeit
hat nichts mit dem Grad der Invalidität zu tun,
kann in einigen Jahren erneut festgestellt werden und unter 50 % sinken.

Der endgültige Invaliditätsgrad ergibt sich zum Ende der 3-Jahrsfrist, eine Rente würde bis zum Lebensende geleistet. Man kann sich unschwer vorstellen, dass der Versicherer alles daran setzten wird, dass bis zum Ablauf der 3-Jahresfrist keine 50 % Invalidität festgestellt wird. Bei einem Handwert nach AUB von 55 % könnte der Nachweis eines Invaliditätsgrades von 50 % schwer zu erbringen sein, stelle Dich da auf erhebliche und langandauernden rechtliche Auseinandersetzungen ein.

Gruß
Luise
 
Hallo Thimoreiten,

Noch ganz wichtig:
Nicht angeben, das Du eventuell CRPS Typ I oder II hast.
Das kannst Du nur einbringen, wenn Du mindestens 3 Gutachten hast, wo dies eindeutig festgestellt und begründet wurde.
Hast Du dies nicht, nur die Folgeerscheinungen Deines CRPS aufzeigen.

Gruß .
 
Hallo Luise!

Es ist der ganze Arm betroffen, nicht nur die Hand. Es wurde auch eine Nervenverlegung im Ellenbogenbereich gemacht. Ellenbogen kann nicht mehr durchgestreckt werden, auch erhebliche Probleme mit der Schulter.
Ringfinger und kleiner Finger sind taub. Daumen luxiert. Diskusschaden
Handgelenk.

Das dürften sicherlich mehr als 55 % Handwert ergeben. Muß mal nachschauen, was ich für AUB habe.

Vielen Vielen Dank für die Infos

Gruß Thimonreiten
 
Hallo Dani !

Ist schon passiert mit dem CRPS! Mist! Was jetzt ?

Gruß Thimonreiten
 
Hallo Thimoreiten,

nun keine Panik, wenn es irgendwo schriftlich festgehalten wurde und Du es nur ersteinmal geschrieben hast,
ist das nicht so schlimm.
Nur in einem Wiederspruchsverfahren bzw. eventuell einer Klageerhebung darf CRPS
nicht als Grundsatz des Wiederspruches oder der Klage stehen.
Vor Gericht wird CRPS als Unfallfolge höchstwahrscheinlich nicht anerkannt.

Zum zweiten, Du beschreibst Deine Verletzungen:
Nach meinen Erfahrungen wirst Du -wenn Du zwei gute Gutachter bekommst-
höchstens auf 5/10 Armwert eingeordnet.
Bei Dir wird der Armwert ( nach Gliedertaxe) höchstwahrscheinlich 70% sein.
Du kannst Dir ausrechnen, das Du nicht auf die 50% Invalidität kommen wirst.

Gruß .
 
Hallo .,

in der Privaten Unfall-Versicherung gibt es kein Widerspruchsverfahren!
Ob Unfallfolgen gerichtlich anerkannt werden oder nicht, sollte man dem Gericht überlassen und nicht schon vorher auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichten.

Nach AUB 88 muss Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein (15-Monatsfrist).

Wenn Thimoreiten CRPS nicht innerhalb der 15-Monatsfrist hätte geltend gemacht – so wie Du es ihr geraten hättest – wäre CRPS vom Versicherer und vom Gericht wegen nicht fristgerechter Geltendmachung nicht anerkannt worden.

Thimoreiten hat richtig gehandelt!

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

die Angabe zum Wiederspruch war allgemein verfasst.

Zum CRPS Typ I oder II:
Kein Gutachter wird vor Gericht bestätigen, das es sich um eine unmittelbare Unfallfolge handelt.
,, Maßgebend ist allein die unfallbedingte Funktionsbeeinträchtigung der verletzten Gliedmaßen
oder Sinnesorgane unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte.
Hier müßte das Unfallopfer den Vollbeweis führen und das ist nicht möglich, da die Ursachen für CRPS nicht vollständigt ergründet sind.
Deshalb ist es wichtig sich nur auf die Folgeerscheinungen zu konzentrieren, denn die sind belegbar.

Gruß .
 
Top