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Private Unfallrente - Gutachter ablehnen

Infi

Nutzer
Registriert seit
1 Juli 2020
Beiträge
8
Hallo an alle :)

Ich hatte im Dezember 2019 einen Unfall auf Schlittschuhen und zog mir hierbei eine distale Radiusfraktur (C2) zu, die leider konservativ behandelt wurde. Begeleitverletzungen wie Diskusläsion und Skidaumen, auch die Tatsache Trümmerfraktur, wurden leider erst viel später erkannt.

Bei meiner heutigen Frage geht es aber um die Private Unfallversicherung, bei der ich eine Unfallrente versichert habe. Ich besitze noch eine zweite, bei der die Invalidität versichert ist. Beide UVs haben bisher davon abgesehen, mich zu einem Gutachter zu schicken, da ich quasi durchgehend operiert wurde, bzw. auf OPs gewartet habe (durch Corona auch mehrmals verzögert).

Im Juni 2021 wurde eine Ulnaverkürzungsosteotomie von 4mm gemacht, die Platte und vor allem die zu langen Schrauben (Anwalt für Medizinrecht für die diversen Fehler ist eingeschaltet) stören jedoch immens. Ebenfalls in dieser OP wurde mein Daumen refixiert per Fadenanker, welcher sich jedoch wieder löste und nun im April erneut fixiert wurde. Bereits im März 2020 wurde mir ein CRPS diagnostiziert. Meine Bewegungseinschränkungen halten sich jedoch in Grenzen, da ich gleich nach Abnahme des Gipses und auf Anraten eines Arztes viel unter Schmerzmitteln und mit vielen Schmerzen geübt habe. Aktuell nehme ich Oxycodon, bin dauermüde, berufsunfähig und im Vergleich zu früher kaum noch belastbar. (Im Vergleich zu vielen anderen dennoch noch immer sehr aktiv, was m.E. mit 4 Kindern auch nicht anders geht.) Schmerzen habe ich trotz Schmerzmittel und schiebe dies vor allem auf a) die Platte und b) das instabile DRUG und wünsche mir deshalb eine Versteifung.

Mein Arzt (BGU FFM) möchte ungern versteifen ob des guten funktionalen Ergebnisses, und vor allem erstmal die Plattenentfernung abwarten.

Nun hat die PUV mit der Unfallrente erstmals ein Gutachten in Auftrag gegeben, und das bei einem Gutachter in FFM, welcher im Internet keine guten Bewertungen hat.
Ich bin mir aber sehr unsicher, ob es sinnvoll wäre, hier zu widersprechen, es kann ja immer noch schlimmer kommen. Im Oktober wird die Platte entfernt. Die Versteifung dann nächstes Jahr sollten die Schmerzen nicht besser werden.

Vor allem bin ich mir sehr unsicher, ob ich überhaupt die 50% erreiche, die für die Unfallrente nötig sind, und hoffe hier auf ein paar Einschätzungen? Also ob sich der Widerspruch aus dieser Sicht überhaupt lohnen würde..

Meine PUV hat die Unfallrente so formuliert (AUB2008):
“Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten von mindestens 50 Prozent, so zahlen wir unabhängig vom Lebensalter des Versicherten die im Versicherungsschein festgelegte Unfall-Rente.“

Arm unterhalb des Ellenbogengelenks = 60%

Andererseits verstehe ich diese Formulierung so, dass es auf die komplette körperliche Einschränkung von 50% (als wie bei einer BU) ankommt. Wie seht ihr das?

Vielen Dank an alle, die diesen langen Text überhaupt lesen..

Grüsse,

Infi
 
Hallo
du bist ja schon eine Weile hier im Forum. in dem Bereich zur privaten Unfallversicherung solltest du einige Hinweise gefunden haben. Meine Empfehlung ist, nicht in einen Widerspruch zu gehen sondern der privaten Unfallversicherung mitzuteilen, dass du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist und eine erneute Begutachtung vor Ablauf der Dreijahresfrist forderst. Bitte schaue in deine Unterlagen, wer bei einer wiederholten Beurteilung den Auftrag erteilen kann. Natürlich stellt das Gutachten erst einmal eine Grundlage fest aber in dem zweiten Gutachten kann jederzeit ein anderes Ergebnis herauskommen. Dein behandelnder Arzt sollte dir sagen können, ob das Ergebnis korrekt ist.
Eine Unfallrente erhält sicherlich erst wenn die 50 % erreicht sind und wenn es der Arm unterhalb des Ellenbogengelenks ist und dafür maximal 60 % der Invalidität festgelegt sind müsstest du ja schon eine Invalidität von 90 % auf den Arm unterhalb des Ellenbogengelenks zuerkannt bekommen. Die große Auseinandersetzung wird sicherlich erst vor Gericht kommen, wenn du nicht mit mit der Einschätzung der Versicherung zufrieden bist. Darauf musst du Dich aber bereits jetzt vorbereiten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Danke für Deine Einschätzung. Die Dreijahresfrist ist dieses Jahr im Dezember um, bisher fand noch keine Begutachtung seitens der PUV statt. Eine erneute ist also nicht mehr möglich, dies wird die erste und einzige sein.

Grüsse, Infi
 
Hallo,

Hat dir denn ein Facharzt bereits eine bleibende Invalidität bescheinigt? Erst wenn diese innerhalb der Dreijahresfrist bescheinigt wurde, hast du überhaupt Ansprüche. Du darfst diese Frist nicht vergessen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Infi,

aber dafür bist Du doch nicht verantwortlich. Wenn die UV Ihnren Verpflichtungen zu einem Gutachten erst so spät nachkommt kann dies nicht zu Deinen Lasten gehen. Lies bitte unbedingt in den AUB´s nach. Gerade, wenn Du mit dem Gutachter schon im Vorhinein Probleme hast.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Rudinchen, hallo Seenixe,

das Problem war, eine richtige Feststellung der Invalidität zu bekommen. Da ich mehrere Behandlungsfehler hatte, und bei CRPS alle vorsichtig sind, hat der Arzt ziemlich schwammig formuliert mit „Nein, nicht mehr als drei Jahre, aber wahrscheinlich nicht vollständig ausheilend.“ *rolleyes*
Zudem war die Behandlung - wie von den AUB gefordert - bei weitem nicht abgeschlossen. Ich meinerseits habe alle Fristen eingehalten, werde die Geschichte aber nun an einen RA übergeben.
Es geht um eine ordentliche Höhe bei dieser Unfallrente, sollte das Gutachten knapp ausfallen, ist der Gerichtsweg dadurch bereits vorprogrammiert.

Viele Grüße,
Infi
 
Hallo Infi,

Was du vordringlich brauchst, ist eine eindeutige Invaliditätsbescheinigung, sonst sind alle anderen Schritte sinnlos.

Wechsle den Arzt, frage einen anderen behandelnden Arzt - Du brauchst eine eindeutige Invaliditätsbescheinigung, die eine BLEIBENDE Invalidität bescheinigt.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Forum :)
Mittlerweile hatte ich mein Gutachten bei der PUV 1 bei den freundlichen Herren in Frankfurt. Das Gutachten ist naja. Naja bedeutet in dem Fall: Sowohl orthopädisch als auch neurologisch habe ich etwas anerkannt bekommen, bin aber nicht in Gänze zufrieden. Zwar wurden einige der Schäden bewertet (aufgelistet), allerdings blieben andere außen vor. Das CRPS ist z.B. mit lediglich 1/10 bewertet worden. Dieser Fall liegt nun beim Anwalt, hier haben wir dem Gutachten mal widersprochen, mal sehen wie es weitergeht.

Meine heutige Frage bezieht sich auf die PUV 2: Diese gab im Juni 22 (also 2,5 Jahre nach dem Unfall) kurz nachdem ich meine Invaliditätsbescheinigung geschickt habe (ja, ich hatte 30 Monate Zeit) ein Gutachten in Auftrag. Nach 4 Wochen teilte ich der Versicherung mit, dass ich noch nichts von der Klinik gehört habe. Hierauf antwortete man mir, dass die Klinik wegen Krankheit und Urlaub noch nicht terminiert hätte, ich mit September rechnen sollte. Nachdem Mitte Oktober war, forderte ich die Versicherung auf, binnen 7 Tagen mit einem Termin oder neuen Gutachter zu reagieren, was diese sogar nach nur 5 Tagen tat: Neuer Gutachter. Nun ist dies jedoch nur ein Chirurg, kein Neurologe. Die nette Damen bei der Versicherung gab mir nun telefonisch zu verstehen, dass dieser Chirurg dann das Zusatzgutachten Neurologie anfordern würde. Aber das ganze wird dauern, und bereits am 28.12. ist die 3-Jahres-Frist erreicht.

Und nun endlich zu meiner Frage: Was passiert, wenn die Versicherung es nicht schafft, binnen der 3-Jahres-Frist ein (komplettes) Gutachten anfertigen zu lassen? Wie ist da dann die rechtliche Situation? Weiß das zufällig jemand? :D

Vielen Dank fürs Lesen (und Antworten),
Infi
 
Hi Infi,

ich würde parallel dazu deine PUV anschreiben, wie sie es halten werden mit der 3-Jahres-Frist
 
Nun hat die PUV mit der Unfallrente erstmals ein Gutachten in Auftrag gegeben, und das bei einem Gutachter in FFM, welcher im Internet keine guten Bewertungen hat.
Ich bin mir aber sehr unsicher, ob es sinnvoll wäre, hier zu widersprechen,...



Grüsse,

Infi
soviel ich weiß, kann man den Gutachter der PUV nicht ablehnen, oder sich selbst einen suchen (anders bei der BG)
 
Hallo infi

Wegen CRPS solltest du darauf drängen, dass eine schmerzmedizinische Begutachtung erfolgt.

LG
 
Hallo Knie.-Petri,

mal ganz zum Anfang, Du musst nicht alle Antworten zitieren. Es reicht wenn Du schreibst: Hallo xy, sprich den User, auf dessen Beitrag und oder Antwort Du Dich beziehst.

Richtig ist der Hinweis von HWS-Schaden, dass der GA ein Schmerzarzt ist, wenn es sich um CRPS handelt.

Welcher GA wurde seitens Deiner Versicherung beauftragt?

Viele Grüße

Kasandra
 
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