Hallo an alle
Ich hatte im Dezember 2019 einen Unfall auf Schlittschuhen und zog mir hierbei eine distale Radiusfraktur (C2) zu, die leider konservativ behandelt wurde. Begeleitverletzungen wie Diskusläsion und Skidaumen, auch die Tatsache Trümmerfraktur, wurden leider erst viel später erkannt.
Bei meiner heutigen Frage geht es aber um die Private Unfallversicherung, bei der ich eine Unfallrente versichert habe. Ich besitze noch eine zweite, bei der die Invalidität versichert ist. Beide UVs haben bisher davon abgesehen, mich zu einem Gutachter zu schicken, da ich quasi durchgehend operiert wurde, bzw. auf OPs gewartet habe (durch Corona auch mehrmals verzögert).
Im Juni 2021 wurde eine Ulnaverkürzungsosteotomie von 4mm gemacht, die Platte und vor allem die zu langen Schrauben (Anwalt für Medizinrecht für die diversen Fehler ist eingeschaltet) stören jedoch immens. Ebenfalls in dieser OP wurde mein Daumen refixiert per Fadenanker, welcher sich jedoch wieder löste und nun im April erneut fixiert wurde. Bereits im März 2020 wurde mir ein CRPS diagnostiziert. Meine Bewegungseinschränkungen halten sich jedoch in Grenzen, da ich gleich nach Abnahme des Gipses und auf Anraten eines Arztes viel unter Schmerzmitteln und mit vielen Schmerzen geübt habe. Aktuell nehme ich Oxycodon, bin dauermüde, berufsunfähig und im Vergleich zu früher kaum noch belastbar. (Im Vergleich zu vielen anderen dennoch noch immer sehr aktiv, was m.E. mit 4 Kindern auch nicht anders geht.) Schmerzen habe ich trotz Schmerzmittel und schiebe dies vor allem auf a) die Platte und b) das instabile DRUG und wünsche mir deshalb eine Versteifung.
Mein Arzt (BGU FFM) möchte ungern versteifen ob des guten funktionalen Ergebnisses, und vor allem erstmal die Plattenentfernung abwarten.
Nun hat die PUV mit der Unfallrente erstmals ein Gutachten in Auftrag gegeben, und das bei einem Gutachter in FFM, welcher im Internet keine guten Bewertungen hat.
Ich bin mir aber sehr unsicher, ob es sinnvoll wäre, hier zu widersprechen, es kann ja immer noch schlimmer kommen. Im Oktober wird die Platte entfernt. Die Versteifung dann nächstes Jahr sollten die Schmerzen nicht besser werden.
Vor allem bin ich mir sehr unsicher, ob ich überhaupt die 50% erreiche, die für die Unfallrente nötig sind, und hoffe hier auf ein paar Einschätzungen? Also ob sich der Widerspruch aus dieser Sicht überhaupt lohnen würde..
Meine PUV hat die Unfallrente so formuliert (AUB2008):
“Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten von mindestens 50 Prozent, so zahlen wir unabhängig vom Lebensalter des Versicherten die im Versicherungsschein festgelegte Unfall-Rente.“
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks = 60%
Andererseits verstehe ich diese Formulierung so, dass es auf die komplette körperliche Einschränkung von 50% (als wie bei einer BU) ankommt. Wie seht ihr das?
Vielen Dank an alle, die diesen langen Text überhaupt lesen..
Grüsse,
Infi
Ich hatte im Dezember 2019 einen Unfall auf Schlittschuhen und zog mir hierbei eine distale Radiusfraktur (C2) zu, die leider konservativ behandelt wurde. Begeleitverletzungen wie Diskusläsion und Skidaumen, auch die Tatsache Trümmerfraktur, wurden leider erst viel später erkannt.
Bei meiner heutigen Frage geht es aber um die Private Unfallversicherung, bei der ich eine Unfallrente versichert habe. Ich besitze noch eine zweite, bei der die Invalidität versichert ist. Beide UVs haben bisher davon abgesehen, mich zu einem Gutachter zu schicken, da ich quasi durchgehend operiert wurde, bzw. auf OPs gewartet habe (durch Corona auch mehrmals verzögert).
Im Juni 2021 wurde eine Ulnaverkürzungsosteotomie von 4mm gemacht, die Platte und vor allem die zu langen Schrauben (Anwalt für Medizinrecht für die diversen Fehler ist eingeschaltet) stören jedoch immens. Ebenfalls in dieser OP wurde mein Daumen refixiert per Fadenanker, welcher sich jedoch wieder löste und nun im April erneut fixiert wurde. Bereits im März 2020 wurde mir ein CRPS diagnostiziert. Meine Bewegungseinschränkungen halten sich jedoch in Grenzen, da ich gleich nach Abnahme des Gipses und auf Anraten eines Arztes viel unter Schmerzmitteln und mit vielen Schmerzen geübt habe. Aktuell nehme ich Oxycodon, bin dauermüde, berufsunfähig und im Vergleich zu früher kaum noch belastbar. (Im Vergleich zu vielen anderen dennoch noch immer sehr aktiv, was m.E. mit 4 Kindern auch nicht anders geht.) Schmerzen habe ich trotz Schmerzmittel und schiebe dies vor allem auf a) die Platte und b) das instabile DRUG und wünsche mir deshalb eine Versteifung.
Mein Arzt (BGU FFM) möchte ungern versteifen ob des guten funktionalen Ergebnisses, und vor allem erstmal die Plattenentfernung abwarten.
Nun hat die PUV mit der Unfallrente erstmals ein Gutachten in Auftrag gegeben, und das bei einem Gutachter in FFM, welcher im Internet keine guten Bewertungen hat.
Ich bin mir aber sehr unsicher, ob es sinnvoll wäre, hier zu widersprechen, es kann ja immer noch schlimmer kommen. Im Oktober wird die Platte entfernt. Die Versteifung dann nächstes Jahr sollten die Schmerzen nicht besser werden.
Vor allem bin ich mir sehr unsicher, ob ich überhaupt die 50% erreiche, die für die Unfallrente nötig sind, und hoffe hier auf ein paar Einschätzungen? Also ob sich der Widerspruch aus dieser Sicht überhaupt lohnen würde..
Meine PUV hat die Unfallrente so formuliert (AUB2008):
“Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten von mindestens 50 Prozent, so zahlen wir unabhängig vom Lebensalter des Versicherten die im Versicherungsschein festgelegte Unfall-Rente.“
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks = 60%
Andererseits verstehe ich diese Formulierung so, dass es auf die komplette körperliche Einschränkung von 50% (als wie bei einer BU) ankommt. Wie seht ihr das?
Vielen Dank an alle, die diesen langen Text überhaupt lesen..
Grüsse,
Infi