Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.
Vor 8 Monaten hatte ich einen Hausunfall. Es ist nicht anzunehmen das es mir besser gehen wird da durch den Sturz schwere Nervenschädigungen verursacht wurden. zZ werde ich auf Schmerzmittel eingestellt um den Tag einigermaßen zu überstehen.
Ich habe eine Unfallversicherung AUB 2000 Plus.
Diese sagt aus:
"Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und gelten gemacht sein"
Genau das habe ich gemacht, meine Ansprüche INNERHALB eines Jahres angemeldet.
Nun schreibt die Versicherung sie werden sich nach ABLAUF des Jahres (also ein Jahr nach dem Unfall) melden.
Sollte jetzt von einem Arzt meine Invalidität festgestellt werden, muss doch die UV zahlen, nicht nur die Rente sondern auch die Kapitalzahlung.
Ich meine sonst hätten sie doch gleich in die Vertragsbedingungen schreiben können:
"Wir zahlen frühstens nach einem Jahr"...oder
Über einen Tipp würde ich mich freuen
Kai-Uwe
Vor 8 Monaten hatte ich einen Hausunfall. Es ist nicht anzunehmen das es mir besser gehen wird da durch den Sturz schwere Nervenschädigungen verursacht wurden. zZ werde ich auf Schmerzmittel eingestellt um den Tag einigermaßen zu überstehen.
Ich habe eine Unfallversicherung AUB 2000 Plus.
Diese sagt aus:
"Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und gelten gemacht sein"
Genau das habe ich gemacht, meine Ansprüche INNERHALB eines Jahres angemeldet.
Nun schreibt die Versicherung sie werden sich nach ABLAUF des Jahres (also ein Jahr nach dem Unfall) melden.
Sollte jetzt von einem Arzt meine Invalidität festgestellt werden, muss doch die UV zahlen, nicht nur die Rente sondern auch die Kapitalzahlung.
Ich meine sonst hätten sie doch gleich in die Vertragsbedingungen schreiben können:
"Wir zahlen frühstens nach einem Jahr"...oder
Über einen Tipp würde ich mich freuen
Kai-Uwe