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private Rente

Reickja

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Feb. 2007
Beiträge
485
Hallo an alle,

so jetzt haben wir es von der BG mal wieder nett zu hören bekommen.

Der Verunfallte ist aufgrund seinen Alters - mitte 50 - zu alt für eine berufliche Wiedereingliederung, Verletztengeld läuft aus.

Wird auch nicht verlängert obwohl Heilbehandlung noch längst nicht abgeschlossen.

Wer zahlt denn nun was?

BG - Rente ist noch nicht beantragt. Gesetzlicher Rententräger zahlt angeblich nicht, weil ehemals selbstständig. Zitat von der BG.

Private Versicherung zahlt noch bis Ende des Jahres, dann nur sofern 50 % Berufsunfähigkeit verbleiben, was wir aber noch nicht wissen.

Greift hier, trotz privater Rente, auch § 125 des Arbeitsamtes

Denn wenn private Rente und Verletztengeld wegfällt ist kein Einkommen mehr vorhanden, allerdings muß die private KV weiter bezahlt werden.

Wer kann uns in diesem Wirrwarr helfen, für Selbstständige ist ja vieles anders.

Nach Aussage der Berufshelfer, auch so ein Wort was im Widerspruch steht, soll der Verunfallte sich unbedingt ein Hobby suchen. Tolle Aussage.

Wäre schön, wenn jemand hierauf Antworten hat.

Danke schon im voraus.

Reikja
 
BG Aussagen und ihre Folgen

Hallo an alle,

so jetzt haben wir es von der BG mal wieder nett zu hören bekommen.

Der Verunfallte ist aufgrund seinen Alters - mitte 50 - zu alt für eine berufliche Wiedereingliederung, Verletztengeld läuft aus.

Wird auch nicht verlängert, obwohl Heilbehandlung noch längst nicht abgeschlossen.

Wer zahlt denn nun was?

BG - Rente ist noch nicht beantragt, geht angeblich noch nicht, wäre zu früh. Dass ich nicht lache, in 2 Monaten ist Ende im Gelände aber es noch früh. Auch stehen Gutachtertermine noch nicht fest. Gesetzlicher Rententräger, obwohl auf freiwilliger Basis Beiträge gezahlt worden sind, zahlt angeblich nicht, weil ehemals selbstständig. Zitat von der BG.

Private Versicherung zahlt noch bis Ende des Jahres, dann nur sofern 50 % Berufsunfähigkeit verbleiben, was wir aber noch nicht wissen.

Greift hier, trotz privater Rente, auch § 125 des Arbeitsamtes?

Denn wenn private Rente und Verletztengeld wegfällt, ist kein Einkommen mehr vorhanden, allerdings muß die private KV weiter bezahlt werden.

Wer kann uns in diesem Wirrwarr helfen, für Selbstständige ist ja vieles anders.

Nach Aussage der Berufshelfer, auch so ein Wort was im Widerspruch steht, soll der Verunfallte sich unbedingt ein Hobby suchen. Tolle Aussage.

Wäre schön, wenn jemand hierauf Antworten hat.

Danke schon im voraus.

Reikja
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Reickja
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Hallo Reickja,
Meinst Du, wenn Du einen Beitrag mehrfach einstellst, das dies mehr Aufmerksamkeit bringt? Außer vielleicht bei mir Vielleicht fragst Du dich einfach mal, warum Dir keiner Antwortet. Vielleicht liegt es auch daran, das man nicht versteht, was Du möchtest.
Mir ist dies bisher trotz zweier gleichlautender Beiträge nicht klargeworden!


Gruß von der Seenixe
 
einfache Frage

Hallo Seenixe,

also ich habe meinen Beitrag auch mehrmals gelesen, und genügend klare Fragen mit Fragezeichen gefunden.

Die einfachste Art der Antwort wäre schon mal gewesen, ich kann hier nicht helfen ist nicht mein Gebiet.

Aber nochmal, wer zahlt wenn keiner mehr zahlt?

Reikja
 
hallo, reikja
hallo, seenixe

ich befinde mich eigentlich in der gleichen Situation, nur eines versteh ich nicht, was macht ein AU abhängig vom Alter?
raff ich nicht.

m.E., wenn das Verletztgengeld ausläuft, und Du nicht arbeiten kannst, und Deine priv. BU nicht greift, bist Du vielleicht nicht "arbeitsunfähig" genug?

fehlen Dir Untersuchungen, Gutachten usw.
hast Du Klage eingereicht, beim SG.?

Es fehlen einfach zuviel Informationen, um Dir in irgend einer Form wenigstens antworten zu können.

aber das, was Du da schreibst,dass seitens der BG nicht mehr gezahlt wird, weil Du selbstständig bist, stimmt nicht, weil Du freiwillige Beiträge eingezahlt hast.

lass doch mal bt. die Katze aus dem Sack.
es kennt Dich niemand, hier im Forum,
aber,
wenn Du eine Antwort oder nur ein Ohr haben möchtest,
musst Du schon mehr erzählen bzw.schreiben

"wer zahlt, wenn keiner mehr zahlt"?

Niemand, vielleicht Harz V, aber vorher musst Du alles, was Wert hat, versilbern

gute nacht
pussi
 
Hallo Reickja,

auch ich habe deinen Beitrag jetzt mehrfach gelesen, aber m.E. sind viel zu viele Fragen offen, um eine vernünftige Antwort geben zu können. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die ganzen Systeme ineinandergreifen, hier ein paar Beispiele, soweit wie möglich bezogen auf deinen Fall:

- da dein Mann ja offensichtlich privat krankenversichert ist, hat er neben dem Verletztengeld grundsätzlich auch Anspruch auf Krankentagegeld, sofern nicht Faktoren für eine Bereicherung vorliegen (gegenseitige Aufrechnung PKV-BG)

- sofern eine Erwerbsunfähigkeit im Sinne der DRV oder privaten BU vorliegt, entfallen sämtliche o.g. Ansprüche auf Krankentagegeld

- ein paralleler Bezug von Krankentagegeld und privater BU-Leistung schließen sich gegenseitig aus (Achtung: ggf. Rückforderungsmöglichkeiten der Versicherer!)

- die BG sollte von Amts wegen ermitteln, ob eine BG-relevante MdE vorliegt und ggf. eine Verletztenrente zahlen; meistens findet eine solche Ermittlung erst nach Abschluss der Heilbehandlung statt, die aber nach deinen Auskünften noch nicht gegeben ist; eigentlich sollte somit das Verletztengeld auch länger als 78 Wochen gewährt werden

- § 125 des AA sollte nur greifen, wenn auch die (Mindest-)Beiträge an das AA entrichtet wurden; bei einer selbständigen Tätigkeit gehe ich aber von fehlenden Anspruchsvoraussetzungen aus, zumal ja auch anscheinend bei der DRV die Mindestvoraussetzungen für eine EM-Rente entfallen; konkrete Fallgestaltungen müssten aber sicherlich von dir noch näher dargelegt werden

Da irgendwie alles noch in der Schwebe ist, wüsste ich nicht in welchem Punkt man dir/Euch momentan unter die Arme greifen kann. Den Unsicherheitsfaktor des Aspektes "rechtskräftiger Bescheid" oder Rechtssicherheit können wir dir leider auch nicht nehmen. Vielleicht ist momentan einfach der Zeitpunkt gekommen, um einen - im schlimmsten Fall negativen - Bescheid auf sich zukommen zu lassen, um sich darauf zu besinnen für was man kämpft: Leistungen von allen potentiellen Versicherungsträgern gibt es sicherlich nicht, da dies bereits über die Bedingungen meisten ausgeschlossen ist.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Tja, wir wissen einfach nicht wo wir ansetzen sollen.
Dass ich es mit mehreren Gegener zu tun habe wissen wir.

1. BG, die lassen das Verletztengeld mit der Begründung auslaufen, dass
mein Partner zu alt für eine berufliche Wiedereingliederung ist. Punkt.
2. Behandlungsdauer mit allem drum und dran ohne Komplikationen ca. noch 1 Jahr, es sind noch mehrere OP's nötig, somit absolut nicht arbeitsfähig, weder in seinem alten Beruf noch ein einem anderen.
3. Verheilungs- bzw. Ausheilungsverlauf ungewiss.
4. Nach Aussage der BG darf ein Rentenantrag nicht zu früh gestellt werden? Diese Aussage ist uns eigentlich zu blöd, das das Verletztengeld in 2 Monaten ausläuft.
Wir haben bisher noch nicht einmal einen Gutachter benannt bekommen, somit können noch nicht einmal Termine gemacht werden. Ach, ich vergass, Gutachter schreiben ihre Gutachter ja auch innerhalb 48 Stunden.

Welche Fristen gelten eigentlich für eine Erstbegutachtung durch die BG, zu welchem Termin ist diese frühestens möglich? Der SB faselte etwas von vier Wochen vor Ablauf des VLG. Stimmt das?

Also wenn das alles so kommt und wir unter Umständen jahrelang auf eine Rente warten müssen, dann herzlichen Glückwunsch.

Wer tritt dann in der Übergangsphase ein?

Der Anspruch auf Rente ist wohl gegeben, in welcher Höhe wissen wir noch nicht. Vom Versorgungsamt haben wir 100 % MDE, g, ag und B
bekommen, zwar befristet aber immerhin.

Gibt es auch Vorschüsse von der BG auf Schätzbasis?

So, ich hoffe, ich habe mich diesmal verständlicher ausgedrückt.

Als Selbstständiger ist vieles sehr viel schwieriger. Mein Partner hat immer in die Rentenkasse eingezahlt aber nach Aussage der BG würde er, obwohl Anwartschaft etc, erreicht, keine Erwerbsminderungsrente vorzeitig bekommen können. Ist so eine Sache, die ich auch nicht verstehe. Sogar jetzt zahlt er diesen Betrag weiter.

Krankentagegeld auf privater ebene bekommt er nicht mehr, weil das Gewerbe eingestellt worden ist, damit entfällt die Grundlage für Kranken-tagegeld.

Also kann von einer Überzahlung keine Rede sein.

Für Anregungen oder Hilfe vielen Dank schon mal im voraus.

Reikja
 
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