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private Nutzung eines Firmenfahrzeugs als Ersatz

bull-it

Mitglied
Registriert seit
11 März 2016
Beiträge
38
Ort
Bayern
Hallo,
der Totalschaden des Privat-Pkw wurde nur zum Teil reguliert, für den Betrag (nur etwas mehr als die Hälfte vom Gutachtenwert) konnte aufgrund der finanzellen Situation kein anderes, vergleichbares Fahrzeug angeschafft werden (weil ausserdem auch Arztkosten ausgelegt werden mussten u.a.) - so musste für lange Zeit der Firmentransporter für private Fahrten herhalten.
Nun verweigert der Anwalt, die dadurch entstandenen Mehrkosten, welche sogar einen höheren Einkommenssteuerbetrag bewirkt haben (!), bei der Gegnerversicherung einzufordern.
Argument: Diese hätte ja reguliert und ich hätte mir davon schließlich Ersatz kaufen können. Das war aber um die Weihnachtszeit letztes Jahr praktisch nicht möglich, es gab auf dem Kfz-Markt für das Geld kein fahrfähigen Pkw zu kaufen. Nur Schrott. Ich bin sogar hunderte Kilometer gefahren, nur um immer wieder enttäuscht heim zu fahren...
Die finanzielle Situation (kein Dispo, kein Kleinkredit) wurde von meiner Bank bestätigt, das geringe Einkommen liegt dem Anwalt durch Einkommensbescheid vor.
Er sagt: nicht das Problem der Versicherung, wenn ich zu wenig Geld habe.

Kann mir jemand Argumentationshilfe geben?
Der Anwalt ist eher pro Versicherung eingestellt und die Fachrichtung Verkehrsrecht ist nicht wirklich zu spüren.
Deswegen möchte ich mich hier entsprechend informieren - für ein Jura-Studium ist es nun leider etwas zu spät...

Gruss,
bull-it
 
Wiederbeschaffungswert

Hallo bull-it,

mit welcher Begründung hat denn die gegnerische Versicherung nur etwas mehr , als die Hälfte des Wiederbeschaffungswertes reguliert?

Gab es ein hohes Restwertangebot? Oder meinte die Versicherung, Dein Unfallauto wäre nur etwas, als die Hälfte wert?

Der Wiederbeschaffungswert ist klar definiert. Wenn also die Versicherung meint, Du bekommst ein gleichwertiges Fahrzeug, wobei die Betonung auf Gleichwertig liegt, dann muss sie Dir sagen, wo Du ein gleichwertiges Fahrzeug herbekommst.

Da sollte Dein Anwalt mal ein bisschen hinter her sein.

Ich selbst erstelle ja unter anderem auch Schadengutachten und das mache ich zusammen mit einem Anwalt, sozusagen als Team. Und wir machen uns die Mühe, reale Angebote vom regionalen und seriösen Kfz-markt zu ermitteln. Das heißt, hinter dem Wert stehen konkrete Angebote.

Alles andere ist Schnullifax. Das setzt allerdings voraus, dass die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes auch Gerichtsfest ermittelt wurde.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

Hallo,
der Totalschaden des Privat-Pkw wurde nur zum Teil reguliert, für den Betrag (nur etwas mehr als die Hälfte vom Gutachtenwert) konnte aufgrund der finanzellen Situation kein anderes, vergleichbares Fahrzeug angeschafft werden (weil ausserdem auch Arztkosten ausgelegt werden mussten u.a.) - so musste für lange Zeit der Firmentransporter für private Fahrten herhalten.
Nun verweigert der Anwalt, die dadurch entstandenen Mehrkosten, welche sogar einen höheren Einkommenssteuerbetrag bewirkt haben (!), bei der Gegnerversicherung einzufordern.
Argument: Diese hätte ja reguliert und ich hätte mir davon schließlich Ersatz kaufen können. Das war aber um die Weihnachtszeit letztes Jahr praktisch nicht möglich, es gab auf dem Kfz-Markt für das Geld kein fahrfähigen Pkw zu kaufen. Nur Schrott. Ich bin sogar hunderte Kilometer gefahren, nur um immer wieder enttäuscht heim zu fahren...
Die finanzielle Situation (kein Dispo, kein Kleinkredit) wurde von meiner Bank bestätigt, das geringe Einkommen liegt dem Anwalt durch Einkommensbescheid vor.
Er sagt: nicht das Problem der Versicherung, wenn ich zu wenig Geld habe.

Kann mir jemand Argumentationshilfe geben?
Der Anwalt ist eher pro Versicherung eingestellt und die Fachrichtung Verkehrsrecht ist nicht wirklich zu spüren.
Deswegen möchte ich mich hier entsprechend informieren - für ein Jura-Studium ist es nun leider etwas zu spät...

Gruss,
bull-it
 
Hallo RekoBär,

mein Gutachter hat auf 3.300 taxiert, die Versicherung zahlte 1.700. Dann hat sie davon 1.000 zurück gefordert, weil deren Gutachter (Angestellter) anders beurteilt hat.
Klage ist eingereicht. Der Gerichts-Gutachter hat seinen abschließenden Bericht noch nicht erstellt und so lange gilt halt, was die Versicherung sagt. Die Rückforderung wurde auch belegt aufgrund dubioser Aufkauf-Angebote reiner Schrotthändler, obwohl es ein konkretes Urteile gegen diese Versicherung gibt, in dem ihr solch ein Sondermarkt untersagt wurde. Ausserdem wurden Mobile-Anzeigen herangezogen, welche nachweislich nicht vergleichbar waren (600 km weit weg, ohne HU, schwächere Leistung, andere Bauart usw.).

Der Anwalt ist eitel, alt und satt und lässt sich wenig sagen, schon gar nicht von einem Laien wie mir. Ideal wär ihm, wenn ich alles akzeptiere wie er meint. Ich kämpf also eher gegen ihn als die Versicherung. Zugedeckt habe ich ihn mit Infos, die bleiben ungelesen. Da die Sekretärinnen nur tippen, muss ich sämtliche Vorarbeiten erledigen und prüfen, ob meine Vorstellungen umgesetzt werden - zu einen anderen RA wechseln geht nicht, die Rechtschutz zahlt nur einen...
Wie ich zu dem RA fand, ist eine andere leidvolle Geschichte.

Und wer von der Hand in den Mund lebt, hat von vornherein verloren. Jedenfalls hab ich das schwerste Jahr meines Lebens hinter mir und das nächste wird sicher nicht besser. Aber die Schmerzen lassen wenigstens langsam nach.

Das Hauptproblem scheint mir zu sein, dass der TotalschadenPkw - seit 10 Jahren in meinem Besitz und erst vier Monate vor dem Unfall mit meinen Mitteln komplett (!) durchgeschweisst, restauriert und für mehrere Jahre flott gemacht - durch sein Alter (Bj. 91) für den Anwalt nix mehr wert ist. Trotz aller Neuteile und HU ohne Mängel noch 20 Monate. Alles egal, jedenfalls ihm.
Er versteht nicht, dass es nichts gleichwertiges auf dem Markt gibt - trotz aufwendiger Nachweise mittels Besichtigungsdokumentationen usw. und der Argumentation, dass hunderte wie ich nach genau solch einem Auto suchen versteht er auch nicht. Da kann ich mir den Mund fusselig reden.
Der RA wartet jetzt das Gutachten ab, aber solange muss ich den Gürtel noch enger schnallen. Zu Weihanachten ist das eine ganz tolle Sache. Letzes Jahr nach dem Unfall war das auch suuuuper.

Da ist solch ein Forum schon eine ideale Informationsplattform, allerdings fehlt mir wiederurn die Zeit, alle interessanten Beiträge zu lesen...

Bis demnächst,
bull-it
 
Hallo bull-it,

ich verstehe die Situation mit dem RA, aber gerade wenn du überlegst zu klagen, solltest du über einen Wechsel nachdenken. Das ist vor dem Klageverfahren vermutlich einfacher abzuwickeln als währenddessen.
Wenn du einen RA gefunden hast, zu dem du wechseln würdest, dann kannst du dich dort beraten lassen über einen Wechsel, auch hinsichtlich RSV.

Der RS wurde dir bewilligt für einen bestimmten Abschnitt des Verfahrens.
Für diesen Abschnitt zahlt die RSV i.d.R. nicht zweimal.
Der neue RA will also evtl. für die Einarbeitung (bis zum Punkt, ab dem er übernimmt) mit dir ein Honorar vereinbaren. Aber besprich das direkt, die Formalitäten mit der RSV regelt ggf. auch der neue RA.

Ich würde wechseln, wenn der RA so ist / "arbeitet" wie beschrieben.

LG

P.S.
Wieso eigentlich RA über RSV? Muss die gegnerische Kfz-V nivht deinen RA zahlen?
 
Hallo HWS-Schaden,
...ist schon abgehakt - geht sich finanziell überhaupt nicht aus und der vorgesehene und bereits angefragte RA (keine Fachrichtung Verkehrsrecht) hat abgewunken.
Der jetzige RA ist also die einzige Wahl.
Auch habe ich leider nicht die zeitlichen Möglichkeiten zur aufwendigen Suche. Und der Hinweis eines guten Bekannten hat mich auch nur in diese Situation gebracht..
Übrigens: Ein allererster Anwalt hat nach drei Wochen das Mandat beendet. Eine genaue Begründung habe ich nie erhalten. Die Rechtsanwaltskammer München sah sich ausserstande, dies zu verfolgen.
Danach habe ich bei drei anderen RA's angefragt, die teils erstmal wissen wollten, warum ich denn das erste Mandat verloren hatte.
Das weiss ich bis heute nicht.
Der jetzige hat mich also mehr oder weniger gnädigerweise genommen.

Trotzdem danke für den Rat.

Gruß,
bull-it
 
Hallo Bull-it,

hast Du einen körperlichen Schaden bei dem Unfall erlitten?

Wenn ja was genau und wie ist der Status? Ggf.kann man noch einen Zuschuss irgendwo beantragen.

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo,
mir geht es in der Fragestellung um die zusätzlichen Kosten, welche ich ohne Unfall nicht gehabt hätte.
Ich kann nachweisen, dass kein vergleichbares Fahrzeug gekauft werden konnte (nicht am Markt erhältlich, finanzielle Situation ließ kein höherwertigeres zu, Versicherung hat mir kein gleichwertiges vor die Tür gestellt) - so war das kleinere Übel, über mehrere Monate den Firmenwagen (Transporter) zu nutzen und diese Privatnutzung ist als Einnahme in der EÜR angegeben worden (sonst Steuerbetrug). Das waren nur in 2015 €2.250 und diese Mehreinnahme, die ich aus eigenen Mitteln finanzieren musste (Kilometergeld für Diesel, Verschleiss usw.) hätte ich ohne den Unfall nie gehabt. Und zusätzlich wurde dadurch die Einkommenssteuer höher und ich/wir müssen €687 mehr Steuer zahlen.

Wie lautet dazu die fachliche Argumentation - welche Fachbegriffe verwende ich gegenüber meinem Anwalt, dass er diese Forderungen richtig an die Gegnerversicherung stellt?

Danke & fröhliche Weihnachten,
bull-it
 
Hallo bull-it,

Rekobär hat es dir schon richtig erklärt: Gleichwertiges Fahrzeug! Natürlich findet das Wissen keine Versicherung toll...

Bei einem Firmenwagen muss dein Arbeitgeber leider eine Versteuerung gem. der sog. 1%-Klausel vornehmen. Muss man selber mal durchrechnen, ob es sich lohnt.

Liste der Versicherung einfach mal auf, wie viel km dein Auto runter hat, was du für TÜV und Sicherheit reingesteckt hast usw.

Dieses Recht auf ein gleichwertiges Fahrzeug kannte mein Anwalt früher auch noch nicht. Ich habe auf seinen weiteren Rechtsbeistand verzichtet!

Frohe Weihnachten

Derosa
 
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