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Private Krankentagegeld-Versicherung

clarus55

Mitglied
Registriert seit
21 Juli 2008
Beiträge
42
Hallöchen,

mit meinem ersten Eintrag hier im Forum,möchte ich alle neuen Unfallopfer bitten :
Lasst Euch die Versicherungsbedingungen hinsichtlich Wiedereingliederung/ABE mal genauestens von Eurem Vermittler erklären.

Ich mußte das auch erst noch lernen.

Denn nach der Auslegung der Versicherungsbedingungen verschiedener privater Krankenversicherer ist eine
Wiedereingliederung/Arbeitsbelastungserprobung mit teilweiser Arbeitsunfähigkeit gleich zu setzen.
Man geht ja arbeiten,(OLK Koblenz 10 U 230/07) auch wenn man es nur für kurze Zeit probiert.
Also wird die Zahlung eingestellt.

Mich hat diese Regelung hart getroffen,denn ich hatte mich und meine Familie seit ca.30 Jahren (da gab es noch keinerlei Maßnahmen ähnlich der ABE) abgesichert gedacht.

Nach einem Arbeitsunfall im November2007 mit OP,anschließender Wundheilstörung;verspäteter erweiterter ambulanter Physio;Berufsgenossenschaftlicher stationärer Weiterbehandlung und anschließender Arbeits-Belastungs-Erprobung...eben das ganze BG-liche Programm...wurde ich dann mit den Tatsachen konfrontriert.
Bis zur ABE reichte die D-Arzt-Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit für Zahlungen der Versicherung aus.
Mit Einleiten der ABE durch die Berufsgenossenschaft wurden die Zahlungen eingestellt,
obwohl lt. BG eine ABE die vollständige AU (wurden weiter vom D-Arzt ausgestellt und sogar von der BG-Unfallklinik über die ABE hinaus bescheinigt) nicht berührt.

Mein Fazit:
Irgendwie beißen sich da die Geister.
Aber wenn man sucht,findet man leider immer ein Schlupfloch in unserer Rechtsprechung!
Hoffe ich finde auch noch was!

Mein weiterer Weg:
Gerichtlich angeordnetes Gutachten zur vollständigen Arbeitsunfähigkeit.


LG..... Clarus55


Wer kämpft kann verlieren,
aber wer nicht kämpft hat bereits schon verloren
 
Hallo clarus,

ja, das ist richtig: die meisten privaten Krankenversicherer zahlen bei Wiedereingliederungen kein Krankentagegeld! In den Versicherungsbedingungen wird eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit für Krankentagegeld vorausgesetzt. Und wenn man stundenweise wieder arbeitet, ist man nach diesen Bedingungswerken nur noch z.B. 80% arbeitsunfähig, womit der Tagegeldanspruch entfällt :(

Aber du schreibst, die BG wär für dich zuständig. Und diese muss während der Wiedereingliederung Verletztengeld bezahlen. Hat dir das keiner gesagt?

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

nett von dir gleich zu schreiben.

Natürlich zahlt die BG mir Verletztengeld.
Für die eventuelle Differenz zum "Krankengeld" hatte ich seinerzeit zur Familienabsicherung die Tagegeldversicherung ja abgeschlossen.

Leider wurde ich eines besseren belehrt und muss darum kämpfen.
Ist nicht viel...aber es fehlt seit über 7 Monaten.

LG ....Clarus55
 
Hallöchen nochmal,

habe hier einige Links zum Thema Krankentagegeld & Wiedereingliederung bzw.ABE der BG gefunden,die mich die Frage stellen lässt............wofür eigentlich noch versichern:confused:

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blo...faehigkeit-urteil-des-olk-koblenz-10-u-23007/

http://www.online-pkv.de/114-0-Krankentagegeld.html

Nehme ich an einer ABE bzw. Wiedereingliederung teil........bin ich lt. Bedingungswerken der Versicherer anscheinend Teilarbeitsfähig und die Versicherung braucht nicht zahlen!:mad:

Bin ich dann doch (durch was auch immer)100% Arbeitsunfähig ,vermutet die Versicherung,Berufsunfähigkeit......und brauch auch nichts zu zahlen.:mad:
Selbst nach Ablauf der 78 Wochen Verletzten-bzw.Krankengeld und Übergang in ALG1,fällt die Zahlung weg........obwohl da sogar ein höherer Bedarf des Ausgleichs zum Verletztengeld bzw. Krankengeld nötig wäre.

Die Maßnahmen im Anschluß einer Heilbehandlung....sind doch in den meisten Fällen Wiedereingliederung bzw.ABE........also machen sich die Versicherer dieses zu nutze....um nicht zahlen zu müssen.
Dieses wird aber in keinster Weise von den Vermittlern einer Krankenversicherung angesprochen.

Da ist sicher noch ein hoher Klärungsbedarf,zumal viele Selbstständige ihren Ausfall durch eine Tagegeldversicherung absichern.


LG...Clarus55

Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat bereits verloren
 
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