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private Haushaltshilfe, wie viel Stundenlohn geben?

Sinziger

Neues Mitglied
Registriert seit
16 März 2019
Beiträge
1
Hallo,

ich hatte einen Verkehrsunfall. Nun sagte mir mein Anwalt, dass ich mir eine Haushaltshilfe holen kann. Für die Zeit in der ich nicht fähig bin den Haushalt zu führen. Diese Hilfe kann auch aus der Familie kommen und diese muss mir nicht kostenlos helfen. Ich habe mir überlegt einen festen Stundensatz dieser Hilfe zu geben.

Doch wie viel verdient eine Haushaltshilfe? Der Stundensatz wird von der gegnerischen Versicherung hoffentlich dann später getragen und man kriegt das erstattet. Doch gibt es eine Grenze für die Übernahme der Haushaltshilfekosten? Grenzen für Stundensätze? Gibt es dazu Urteile oder ähnliches?

Ich bedanke mich für eure Mithilfe.
 
Hallo,

der SVS liegt so bei 9,50 - 10 Euro.

Aber Achtung. Wie ist die Familie oder eine Fremde Person bei Dir im Haushalt versichert?

Zahlst Du das Geld cash ohne Anmeldung, dann ist das Schwarzarbeit von beiden Parteien.

Ist es ein privater Unfall gewesen oder läuft er über die BG / UK?

Ich würde auf jeden Fall sagen, kläre mit deinem Arzt das ab, damit er Dir die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ausstellt und setze Dich dann mit Deiner KK in Verbindung.

Deine KK kann sich das Geld auch von der Versicherung des Unfallgegners holen.

Somit bist Du auf der sicheren Seite.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Sinzinger,

es gibt Portale auf denen Du Haushaltshilfen buchen kannst. Vorteil: Du hast den Marktpreis, den die Versicherung zahlen muss und umgehst die Fallen im Sozialversicherungsrecht. Nachteil: Wer bei Dir ins Haus kommt siehst Du erst, wenn er/sie vor der Tür steht.

Gruß
tamtam
 
Hallo Kassandra

was ist denn wenn die Haushaltshilfe angemeldet wird. dann leigt ja keine Schwarzarbeit vor und die gegnerische Versicherung mußdann doch sicher die Abgaben auch übernehmen.

Hallo Sinzinger

rein theoretisch kannst du auch versuchen eine Haushaltshilfe über einen Pflegedienst zu buchen.

Gruß
Christel
 
Hallo @,

der wo hilft, bekommt dann Entgelt, das muss dann auch wieder beim Fiskus angegeben werden!
 
Ich frage nachher mal meine Oma, für sie wird das zu 70% oder so subventioniert. Dann hast du mal einen „anerkannten“ wert.

Wichtiger ist auf jeden Fall dass die andere Person das beim Finanzamt angibt, sonst macht ihr euch der Steuerhinterziehung strafbar. Je nach Stunden könnt oder müsst ihr da auch über die Minijobzentrale gehen. Dann bleibt zwar gerade bei gesetzlich Versicherten „Jobbern“ nicht mehr so viel übrig aber dafür bleiben euch unangenehme Nachforschungen seitens des Finanzamts erspart. Nehme das nicht auf die leichte Schulter, bei Familiennähe guckt das Finanzamt 3 Mal hin, gerade wenn die Gegnerversicherung eine Rechnung einreicht, die auf eurer Seite nirgendwo ausgeglichen wird.
 
Hallo Sinziger, willkommen im Forum.

Sprich noch einmal mit deinem Anwalt darüber.
Du kannst bei der gegn. Versicherung einen sog. Haushaltsführungsschaden geltend machen. (Über die Suchfunktion des Forums findest du viel zu dem Thema.) Dieser kann auch geltend gemacht werden, wenn dir jemand unentgeltlich hilft.
Der Stundensatz, den die Versicherung zahlt, entspricht eher nicht dem, den eine selbstständige - versicherte - Haushaltshilfe verlangt.
Die Kosten, die von oben erwähnten Pflegediensten erhoben werden, müssen m.W. aber erstattet werden.

LG
 
Hallo Sinziger,

wenn Du Deinen Haushalt unfallbedingt nicht mehr verrichten kannst, so stellt das einen Schadensersatzposten gegenüber der Beklagten dar (gegnerische Haftpflichtversicherung) bzw. der KFZ-Versicherung des Unfallverursachers. Ärztliche Attests bzw. Gutachten sollten vorliegen. Wenn also geklärt ist, dass Du durch den Unfall unverschuldet krank geworden bist, dann kannst Du alle materiallen und immateriellen Schäden einklagen, da die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners dafür haftet. Dazu gehört auch der Haushaltsführungsschaden als materieller Schaden, weil Dir Deine Arbeitskraft verloren ging. Dieser HFS kann auch fiktiv geltend gemacht werden, so daß Deine nicht mehr verrichtbare Arbeit berechnet wird. Die unfallbedingt nicht mehr von Dir geleistete Arbeit wird dann nach statistischen Werten (Ortsnettolohn) für eine Hilfe berechnet, wobei auch berücksichtigt wird, ob du alleine in einem Haushalt bist oder ob Familienangehörige, die zum Haushalt gehören, einen Teil der Arbeit übernehmen können. Dieser Part, den Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören, übernehmen können, wird nicht als Schaden anerkannt. Das ist aber nur ein Prozentsatz von dem, was Du vor dem Unfall an Hausarbeit geleistet hast.
Wenn Du alleine im Haushalt bist kann man fiktiv nach qm-Wohnraum abrechnen und der Beschaffenheit Deines Haushaltes. Wenn Du über einen längeren Zeitraum keine Hausarbeit mehr verrichten kannst, dann würde ich mich professionell beraten lassen. Du kannst davon ausgehen, dass die Stundensätze je nach Gebiet zwischen 9,00 und 11,00 Euro netto liegen, die Du fiktiv geltend machen kannst gegenüber der Beklagten Partei. Da gibt es ganz bestimmte Berechnungsmodelle.

Inwieweit die Kosten für eine Hausangestellte (Bruttolohn) eingeklagt werden können, muß an anderer Stelle beantwortet werden.

Wie HWS-Schaden schon vorgeschlagen hat, suche mal hier im Forum, da steht sehr viel darüber.

Gruß Bobb
 
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