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Private Haftpflicht - Wer muss für den Schaden zahlen?

katzenkathy

Mitglied
Registriert seit
30 Juli 2012
Beiträge
60
Ort
Leipzig
Hallo Alle zusammen,

heute habe ich wieder ein prikäres Problem und brauche dafür mal wieder Euren Rat:

:eek:
Im Juni vergangenen Jahres bin ich in eine neue Wohnung umgezogen. Dabei hatte ich Hilfe von 3 privaten Leuten. Das Umzugsunternehmen selbst hat nur die schweren Möbel übernommen, dafür hatte ich dann auch weniger bezahlt. Das ging nicht anders, weil ich mit Rente und ergänzender Grundsicherung sonst nicht über die Runden komme.

Da ich noch immer beim Kisten auspacken bin, habe ich daher erst jetzt mitbekommen, dass dabei ein erheblicher Schaden im Wohnzimmer entstanden ist. Das Laminat hat sich an einer Stelle gehoben, weil jemand einen Kanister mit flüssigem Dünger drauf gestellt hatte, der offensichtlich ausgelaufen war.
Das war für mich ein Schock, wo ich doch wiederholt darum bat, besonders vorsichtig zu sein und den Dünger in die Veranda zu stellen, dort liegt nämlich nur ein Linoleum. Ich weiß es ganz genau, dass ich immer wieder betonte, dass Laminat sehr empfindlich ist und keineswegs mit Flüssigkeit in Berührung kommen darf.

Nunmehr muss also das Laminat auf dem der Fußboden im Wohnzimmer ausgetauscht werden, was mit erheblichen Kosten verbunden sein dürfte, von dem Ärger mit der Vermieterin und der Hausverwaltung ganz zu schweigen ...

Soweit ich mich erinnere, muss der Verursacher für den Schaden haften. Oder irre ich da? Bei 3 Leuten weiß ich natürlich nicht genau, wer es war. Ich habe ja auch nicht die ganze Zeit hinter den Leuten gestanden und sie kontrolliert. Statt dessen habe ich ja selbst Hand angelegt und mich am stressigen Umzug beteiligt. Damit hatte ich genug zu tun. Und ich bin ja auch davon ausgegangen, dass die Intelligenz jedes einzelnen Helfers groß genug ist, um zu wissen, was jeder tut. Dem war aber offensichtlich nicht so.

Da ich keine Versicherung hatte/habe, habe ich mich deshalb in den vergangenen Tagen telefonisch an denjenigen gewandt, bei dem der Fehler am Wahrscheinlichsten war. Er hat mir aber sehr deutlich klar gemacht, dass er sich nicht kümmern wird. Er ist der Meinung, dass sei alles einzig und allein mein eigenes Problem, "dann hätte ich eben Pech gehabt", so seine Worte. Es sei "meine Schuld", weil der Kanister eben nicht richtig verschlossen gewesen sei, sonst wäre nichts passiert. Er meldet es nicht seiner Versicherung als Versicherungsfall, schließlich sei es ja auch meine und nicht seine eigene Wohnung. Auch möchte er mit Versicherungen nichts zu tun haben. Er ist auch der Meinung, dass ich mich sofort bei einer X-beliebigen Versicherung anmelden soll. Die übernähmen dann sofort den Schaden. Ich muss es nur bei Vertragsschluss sofort dort angeben und die Schadensregulierung beauftragen.

Wie muss ich mich hier verhalten und wie kann ich meinen Anspruch durchsetzen
Ich bin ja der Meinung, dass die Haftpflicht auch Schäden abdeckt, die man selbst in einer anderen Wohnung verursacht hat.


Danke.

P.S.:


1.) Meine Umzugshelfer waren vom "Batzentauschring Leipzig e. V." und vom "Lindentaler", 2 Regionalwährungen innerhalb Leipzigs und Umgebung. Dort wird mittels eines "fiktiven" Entgelts bezahlt, was man sich im Rahmen von Nachbarschaftsdienstleistungen erworben hat. (Also ich helfe einem Anderen und verdiene damit rein virtuell Batzen und Lindentaler, die ich dann wiederum für mich selbst ausgeben kann.) Das "Entgelt" haben alle 3 Leute postwendend bekommen, was sich auch nachweisen lässt.

2.) Mit den Umzugshelfern gab es keinen schriftlichen Vertrag oder ähnliches. Alles ist nur mündlich zwischen uns gelaufen. Auch gab es keine schriftliche Übereinkunft für den Fall eines entstehenden Schadens.


Es wäre also ganz lieb von Euch, wenn Ihr mir mal sagen könntet, wie ich hier vorgehen muss.
Zunächst habe ich den Schaden im Laminat nur fotografiert und mich wie gesagt, mit dem einen Umzugshelfer telefonisch verständigt. Schriftlich ist noch gar nichts zwischen uns gelaufen. Hier weiß ich auch nicht, wie ich es anstellen und schreiben muss. Kann mir da jemand von Euch mal dabei helfen Die andere Frage ist auch, ob ich ein solches Schreiben per E-Mail schicken kann oder ob es in diesem Fall mittels Einschreiben und ggf. Rückschein erfolgen muss? Was wird vom Rechtsanwalt und ggf. bei Gericht anerkannt, sofern sich eine außergerichtliche Klärung nicht erreichen lässt.



Ich bedanke mich vorab für jeden Tipp und jeden Ratschlag, den ich jetzt unbedingt brauche. Denn so eine Situation hatte ich bisher noch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

erstmal verstehe ich Deinen Unmut weil ein Schaden entstanden ist, bis hierher gehe ich aber auch nur mit.

Erkläre mir bitte, warum Du die 40 bis 45 € im Jahr für eine private Haftpflichtversicherung nicht hast, wobei diese die wichtigste unter den privaten Versicherungen ist und Dich dann noch darüber aufregst, das Deine Helfer oder wie man es sonst nennt nicht dafür einstehen wollen.
Es könnte sein, das man den jenigen haftbar machen kann der den Behälter getragen hat, nur Du mußt wissen wer den Behälter dort abgestellt hat wo er stand. Darüber hinaus müßten in der Haftpflicht desjenigen Gefälligkeitshandlungen mitversichert sein.

Das was Du beschreibst ist an sonsten ein klassischer Mietsachschaden (da es ja nur indirekt Dich betrifft und der Eigentümer wohl Dein Vermieter ist wenn ich es richtig verstehe), über jede vernünftige PHV abgesichert.

Sorry, aber da endet mein Verständnis.
 
Ja ich gebe Dir ja Recht, eine Haftpflicht ist unverzichtbar. Das habe ich nun auch eingesehen. 20 Jahre ist nichts passiert in meiner alten Wohnung, da war ich wohl etwas "großzügig" und habe es wohl auch nicht für unbedingt notwendig erachtet.
 
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Hallo Katzenkathy,

das wird sehr sehr sehr schwierig. Um überhaupt Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, musst Du zwei Dinge beweisen:

a) der Schaden am Laminat ist durch den ausgelaufenden Kanister entstanden
b) wer von den dreien hat den Schaden tatsächlich verursacht.

Zu a) wäre ein Gutachten nötig, was den Zusammenhang herstellt, zwischen Schaden und Ursache. Das kostet allerdings und birgt ein Risiko insich. Kann ja auch eine andere Ursache haben.

Zu b) Ich gehe mal davon aus, dass alle drei es abstreiten werden, je einen derartigen Kanister gesehen bzw. in der Hand gehabt zu haben. Und da sehe ich in der Beweisführung die größeren Probleme.

Die einzige Chance, die ich persönlich sehe, wäre den Verein dahingend anzusprechen. Allerdings muss schon von deren Seite eine gewisse Kooperationsbereitschaft vorhanden sein, ansonsten gilt b).

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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