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Private buz Bereicherungsverbot

chili

Nutzer
Registriert seit
9 Okt. 2009
Beiträge
4
Hallo an alle

Ich habe eine Frage die mir sehr im magen liegt.

Folgender sachverhalt :
Wegeunfall vor 1 1/2 Jahren erhalte derzeit verletztengeldund bin Bu.
Habe auch noch 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen die auch beide bezahlen.
Nun ist es so dass ich mit meinem verletztengeld und bu's mein vorheriges Nettoeinkommen übersteige.
Nun nach 2 Jahren möchte eine der beiden Versicherungen meine Finanzielle lage durchleuchten, ich denke aufgrund des bereicherungsverbots, wenn ein solches überhaupt gültig ist da es sich bei einer bu um eine sog. Summenversicherung handelt.
Bisher habe ich noch nie etwas von diesem bereicherungsverbot gehört
kann mir da jemand weiterhelfen ?
Bei Abschluss des vertrages hat mich niemand auf eine evtl .Überversicherung hingewiesen ebenso wenig bei der Beantragung gefragt ob weitere Versicherungen bestehen. Ich habe ja auch immer meine beiträge bezahlt. ebenso ist es so dass die bu's mein vorheriges Nettoeinkommen ja nicht übersteigen nur eben mit dem verletztengeld der bg bekomme ich mehr.

Nun meine eigentliche frage:
Existiert dieses Bereicherungsverbot tatsächlich so oder ist dass ein irrtum?
Ich habe ja nicht mehr als mein altes Nettoeinkommen versichert und wie lange die bg noch etwas bezahlt und wieviel weiss ich ja auch nicht machte ich mich evtl strafbar?
Muss ich die mehrbezahlte rente zurückbezahlen:eek: ?
Wenn ja müsste die Versicherung ja auch die zuviel von mir bezahlten beiträge zurückerstatten denn ich wurde ja auch von niemanden auf so etwas hingewiesen oder?
Vielen dank für Antworten und schöne weihnachten
 
Info !

Das Bereicherungsverbot war ein wichtiger Grundsatz zur Bestimmung der Versicherungsleistung, also zur Schadenszahlung, wenn der Versicherungsfall eintritt.
§ 55 VVG:
„Der Versicherer ist, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des Schadens zu ersetzen.“ Diese Kann-Vorschrift wird üblicherweise als Soll-Vorschrift ausgelegt.
Das Bereicherungsverbot galt nicht im Falle einer Summenversicherung.
Das Bereicherungsverbot wurde aus dem neuen VVG ersatzlos gestrichen, da es schon vorher durch die Rechtsprechung ohne Bedeutung war.
Siehe auch:
BGH VersR 1996, 845 und VersR 2001, 749: „Der Versicherer muss halten, was er dem Versicherungsnehmer versprochen hat“


Quelle Wikipedia !


LG Maik
 
hallo, maik

das

„Der Versicherer muss halten, was er dem Versicherungsnehmer versprochen hat“

wär zu schön, um wahr zu sein!

nehmen wir diese hoffnung hinüber ins neue jahr.
lg
pussi
 
Hallo Chili,

ich würde die Versicherung anschreiben und nachfragen, aus welchem Grund deine finazielle Lage überprüft werden soll. Weiterhin würde ich um Mitteilung der gesetzlichen Grundlagen und der vertraglichen Vereinbarungen bitten, welche die Versicherung zu solchen Anfragen und Informationen berechtigt und Dich hierzu verpflichtet.

Viele Grüsse

Petra
 
Vielen dank

Danke für die antworten.

Wie bereits gesagt bestehen ja 2 bu's die voneinander nix wissen.
Ich habe ja auch nur mein einkommen versichert dass ich normalerweise erhalten hätte müssen, da es meinem arbeitgeber allerdings finanziell sehr schlecht ging konnte er mir dieses nicht bezahlen. Somit war ich ja überversichert oder?
Alerdings habe ich immer schön brav meine beiträge bezahlt als würde ich mehr verdienen. Nun fängt meine versicherung an zu überprüfen wie lange ich noch bu bin was ja noch normal ist aber sie wollen auch einkommensteuerbescheide und alle gutachte die über mich erstellt wurden und sie wollen wissen für wen diese gutachten erstellt wurden.
meiner meinung nach geht sie dass nix an da sie diese gutachten ja auch nicht bezahlt haben oder?
Muss ich evtl. die mehr bezahlten renten die über mein vorheriges Nettoeinkommen gehen zurückbezahlen?
wenn ja kann ich mir ja gleich nen strick holen :-( .
wie seht ihr dass bin um jeden weiteren tipp dankbar.

Ach übrigens Maik so wie du sehe ich dass auch ich habe ja die Versicherung bezahlt. Da es sich bei einer bu um eine summenversicherung handelt.Da ich nur soviel versichert habe wie ich normalerweise in gesundem zustand hätte verdienen können bin ich nicht der meinung dass ich mich unrechtmässig berichert hätte.

Schöne Feiertage noch an alle Gruss chili
 
Hallo chili,

ich habe Dir oben bereits geschrieben, wie ich das machen würde.

Ohne gesetzliche Grundlage keine Recht die Informationen über Deine finazielle Lage anzufordern.

Andere Gutachten, die für einen anderen leistungsträger angfordert wurden, gehen die PUV nichts an. Dies würde ich der Gesellschaft auch genau so mitteilen.

Viele Grüsse

Petra
 
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