Lindgren
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
meine private BUV will mich vor Ablauf eines Zeitjahres seit dem letzten Gutachten erneut begutachten lassen.
Der Sachbearbeiter zog sich bei meiner Nachfrage darauf zurück, bei dem in den Versicherungsbedingungen genannten "jährlich", das das Recht der BUV zur Nachprüfung/erneuten ärztlichen Untersuchung regelt, handele es sich um das Kalenderjahr. Da die letzte Untersuchung in 2013 war, dürfe die Begutachtung für 2014 bereits jetzt - vor Ablauf eines Zeitjahres - stattfinden.
Sodann drohte er, wenn ich den vorzeitigen Termin nicht annähme, werde mir die BUV Verletzung meiner Mitwirkungspflicht vorwerfen. Meine "Auslegung", mit "jährlich" sei ein Zeitjahr statt des Kalenderjahres gemeint, habe er "noch nie gehört".
Meine Meinung dazu:
- Es handelt sich um ein Zeitjahr seit letzter Begutachtung.
- Selbst wenn es seitens der BUV anders gemeint gewesen sei, muss sich die BUV unklare Formulierungen in den Versicherungsbedingungen zurechnen lassen - also wieder Zeitjahr.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für Hilfe.
LG
Lindgren
meine private BUV will mich vor Ablauf eines Zeitjahres seit dem letzten Gutachten erneut begutachten lassen.
Der Sachbearbeiter zog sich bei meiner Nachfrage darauf zurück, bei dem in den Versicherungsbedingungen genannten "jährlich", das das Recht der BUV zur Nachprüfung/erneuten ärztlichen Untersuchung regelt, handele es sich um das Kalenderjahr. Da die letzte Untersuchung in 2013 war, dürfe die Begutachtung für 2014 bereits jetzt - vor Ablauf eines Zeitjahres - stattfinden.
Sodann drohte er, wenn ich den vorzeitigen Termin nicht annähme, werde mir die BUV Verletzung meiner Mitwirkungspflicht vorwerfen. Meine "Auslegung", mit "jährlich" sei ein Zeitjahr statt des Kalenderjahres gemeint, habe er "noch nie gehört".
Meine Meinung dazu:
- Es handelt sich um ein Zeitjahr seit letzter Begutachtung.
- Selbst wenn es seitens der BUV anders gemeint gewesen sei, muss sich die BUV unklare Formulierungen in den Versicherungsbedingungen zurechnen lassen - also wieder Zeitjahr.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für Hilfe.
LG
Lindgren