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Private BUV: "jährliche Untersuchung" = Kalenderjahr oder Zeitjahr?

Hallo, ihr Hilfsbereiten,

Vielen Dank.

@xgreek69x: vielen Dank für den Link. Sehr interessant. Ich hatte mich dort und an anderer Stelle schon "umgesehen", aber nichts zur angesprochenen Beweislastumkehr gefunden. Hast du oder hat jemand dazu eine Fundstelle? Wie ist diese Beweislastumkehr gemeint? Zum Vorteil der BUZ?

@oerni: wieso meinst du, man brauche sich (bei richtiger Beratung) nicht um Nachprüfung kümmern? Ein Recht zur Nachprüfung steht der BUZ doch zu, oder?

Mir brennt noch eine weitere Frage unter den Nägeln:
Wegen meines Alters sehen die Bedingungen keine Prüfung mehr vor, ob ich aufgr. Ausbildung, Erfahrung und bisheriger Lebensstellung eine andere Tätigkeit ausüben könnte.

Einschränkung: eine Prüfung wird vorgenommen, wenn ich eine entsprechende Tätigkeit nach zumutbarer Umorganisation meines Arbeitsplatzes ausüben könnte. Meinen Arbeitsplatz habe ich aber nicht mehr, da in den Ruhestand versetzt.

Darf das nächste Gutachten damit nur Aussagen dazu treffen, ob ich bzgl. meines vormaligen Arbeitsplatzes berufsunfähig bin? Aussagen zu anderen Tätigkeiten wären irrelevant?

Vielen Dank und alles Gute für euch.
Lindgren
 
Hallo Lindgren,

ohne Kenntnis des genauen Wortlautes deiner Bedingungen ist deine Frage kaum richtig zu beantworten.

Ins Blaue hinein:
i. d. R. dürfte m. M. nach eine Nachprüfung nur den konkreten Arbeitsplatz berücksichtigen, den du vor Eintritt der Erkrankung auch hattest...

Aaaaaaaaaaaber: die Wege der Versicherer, GA und Gerichte sind wahrlich unergründlich! :mad:
Je nach dem wie fair sich der Versicherer Verhalten will, wird er sich an die Spielregeln halten. Will er unfair sein wird er die Bedingungen auch frei interpretieren (eben so wie es ihm gerade passt) und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen :eek:
...leider meine bittere Erfahrung :(:mad:

VG
greek
 
Hallo DH,

ja natürlich, bin zur Zeit in Oberstdorf, kannst gerne mit mir am Kreuzeck ein oder zwei Biere trinken und vielleicht werden dabei alle Unklarheiten beseitigt.

Hallo Lindgren,

dafür hat man doch den Berater, der dann auch alles regelt.
Auch bei eventuellen Nachprüfungen wird einem geholfen.
 
Hallo DH,

ja natürlich, bin zur Zeit in Oberstdorf, kannst gerne mit mir am Kreuzeck ein oder zwei Biere trinken und vielleicht werden dabei alle Unklarheiten beseitigt.



Oberhof,
wäre mir lieber :D oder wenn es schon Bayern sein muss der Kreuzberg, das wäre nicht so weit weg ;) :)

so weit südlich wie du werde ich wohl in nächster Zeit nicht sein ;)

VG DH
 
Hallo DH,

wenn ich das vor 2 Wochen gewusst hätte, wäre ein Treffen auf der Sachsenburg bei Bad Schwandau
oberhalb der Elbschleife möglich gewesen.

Da hätten wir aus dem 152,5 m tiefen Wasserbrunnen, Bier schöpfen können.

Ein angenehmes WE an alle Mitbürger aus O... im Allgäu
 
Ich bin über diesen Beitrag mal in meine Unterlagen zur BUZ eingestiegen, da steht:
"Der Rentenempfänger ist bei Vermeidung des Verlustes des Rentenanspruchs verpflichtet, sich jeder vom Vorstand geforderten Untersuchung zu unterziehen." Sonst finde ich nichts zum Thema Nachprüfungen in den Versicherungsbedingungen...das bedeutet ja nichts wirklich Gutes :mad:.
 
Manno, wenn es mir doch besser ginge! Ich möchte so gern zusammen mit meiner Rechtsanwältin dagegen angehen. Ich bin nicht unbedingt auf den Betrag aus der BUZ angewiesen und hoffe, dass mir das einen Schuss Kaltblütigkeit verleihen kann. Ganz ehrlich: was hier über viele Gutachter geschrieben wird...so jemanden kann ich nicht mehr wirklich ernst nehmen.

Mir tun all die Menschen so leid, die durch ihre Erkrankung in eine Notlage geraten und nun gegen Windmühlen kämpfen müssen.
 
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