Jaein...
in den meisten Bedingungen, die mir geläufig sind steht es so (oder so ähnlich) wie hier:
http://www.deutsche-versicherungsbo...achpr.C3.BCfung_der_Berufsunf.C3.A4higkeit.3F
" Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten
jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen"
Ich konstruiere mal ein natürlich nur gaaaaaanz theoretisch mögliches Szenario:
Jederzeit, also auch mehrmals im Jahr, werden beim Versicherten "sachdienliche Auskünfte" eingeholt, zu denen natürlich auch aktuelle Unterlagen der behandelnden Ärzte gehören.
Diese dürfen die dann natürlich ihrem "beratenden Arzt" zur Auswertung geben.
Jetzt müssen die das Spiel nur so lange spielen, bis sie einen "beratenden Arzt" gefunden haben, der entscheidet, dass BU nicht mehr vorliegt -> Leistung wird eingestellt.
(Ich kenne mindestens einen solchen Beratungsarzt, der IMMER zu diesem Ergebnis kommt -- ist also alles nur eine Frage des "fündig-werdens-auf-der-Suche-nach-dem-"richtigen"-GA"!)
Ich gebe zu, es hat dann keine "jährliche
Untersuchung" stattgefunden, aber es wurde ein Akten-GA erstellt...
Das Ergebnis ist das selbe...
VG
greek