• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Private BU will nach Umschulung Kopien der Bewerbungen

Pupsi

Mitglied
Registriert seit
24 Jan. 2009
Beiträge
39
Hallo,

nach erfolgreicher Umschulung will die private BU nun Kopien der Bewerbungen sehen. Das sei die aktuelle Rechtsprechung. Die BU zahlt nach anerkanntem Arbeitsunfall seit 3 Jahren. BG zahlt auch unbefristet Rente. Ick kann dazu nichts im Internet finden und finde die Anfrage etwas merkwürdig. Bin jetzt arbeitslos gemeldet und bekomme noch ca 1. Jahr Arbeitslosengeld. Seit wann muss man der BU nachweisen das man sich um sienen Job kümmert? Wie sieht das mit dem Datenschutz aus? Müsste doch eigentlich die Bescheinigung vom Arbeitsamt reichen. Die BU kann eigentlich doch nur verlangen das ich Auskunft gebe wenn ich tatsächlich einen neuen Job habe umd dann den Weiteranspruch zu prüfen. Da ich im neuen Umschulungsjob eh nur höchsten 50% vom vorherigen Lohn bekommen werde und auch der soziale Status sehr viel geringer ist werde ich den Anspruch in jedem Fall behalten. Hat jemand dazu eventuell Infos? Danke.
 
Hallo,

die aktuelle Rechtsprechung kann dich, aber auch nicht, zu einer Umschulung zwingen!
Du hast wahrscheinlich noch einen Vertrag mit den alten AGBs bzw. die Vers. will dich auf den Umschulung-Beruf verweisen.
Dafür musst du aber ein "gleichwertige" Arbeit, wie vorher inne haben bzw. grob gesagt, bei 20% weniger kann man dich nicht verweisen.
Mit den Bewerbungen, will die Vers. schauen ob du dich bemühst! (kannte ich)
Summa Summarum, wollen die dich am liebsten........los haben!

Beispiele:
Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal
Urteil des 5. Zivilsenats vom 30.7.2003 - 5 U 50/02 - 1 -
Abstrakte und konkrete Verweisung Berufsunfähigkeitsversicherung

Grüße
 
Top