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Privat Unfall Versicherung Obliegenheiten

erkanb

Nutzer
Registriert seit
12 Juni 2008
Beiträge
5
Hallo Zusammen
meine Privat Unfall Versichrung will nicht bezahlen und will Geld zürück. Sie behauptet das ich Obliegenheiten verletzt hätte.

Vorgeschichte:
Ich bakam nach einem Unfall Krankenhaustage und genesungsgeld nach ca. 1 Jahr habe ich Invalität beantragt und eine Akonto Zahlung bekommen, Ich schaltete ein RA und bekam Prompt ein weiterer Akonto Zahlung nach langen und mehrfachen Gutachten war es nun soweit das der Versicherer (VHV Hannoversche versicherung) bezahlen musste.
Aber Jetzt der Hammer Sie behaubtet das ich ein kreuzbandschaden der vor 12 jahren war (inzwischen 14) nicht angegeben haben soll obwohl ich es den makler gesagt habe (der Makler hat es dem versicherer und mir jetzt auch Schriflich bestätigt) und zum Antragszeitpunkt Volkommen Gesund war und sogar Leistungssport (Fußball) getrieben habe, und dies wurde auch Ärztlich bestätigt und auch das der Unfall keine kausalität mit dem Vorschaden hat wurde Ärztlich bestätigt und nach alldem will der Versichrer Trotzdem nicht bezahlen.

Ich wäre sehr Dankbar für Informationen und Hilfe wie ich Vorgehensoll und was ich machen kann und gibt es OLG Urteile bei ähnlichen fällen

Herzliche Grüsse
Erkan
 
Hallo Erkan,

so leicht ist Deine Frage nicht zu beantworten.

Wielange ist das mit dem Unfall her, welche Schäden hast Du davon getragen, was wurde bisher durch die Zahlungen mehr oder weniger anerkannt, welche Heilungsaussichten sind unter Umständen benannt worden.

Leider ist es ja so, dass tatsächlich Geld zurückgezahlt werden muß, wenn sich einwandfrei herausstellt, dass ein auf Vorschußbasis gezahlter Betrag
sich nicht mit den festgestellten Invaliditäten / Gliedertaxenwerden verträgt?

Ob Dein gemeldeter Vorschaden als Nachteil ausgelegt werden kann, kann ich nicht glauben, wenn Du den ordnungsgemäß angegeben hast. Ist ja wieder eine Verzögerungstaktik.

Davon würde ich mich nicht abschrecken lassen, wahrscheinlich wird Dir nur der Weg übers Gericht mit einem guten Anwalt bleiben.

Wünsche Dir viele Kraft und gute Nerven dafür, die wirst Du brauchen.
L.G.
Reikja
 
Hallo Reickja,

hier muss ich korrigierend einschreiten. Für Erkan´s Fall ist es belanglos, ob die Regulierung auf Vorschussbasis geleistet wurde oder nicht. Der Versicherer wirft Erkan eine Obliegenheitsverletzung namens "vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" vor, landläufig auch als Betrug bezeichnet. Sollten sich solche Vorwürfe tatsächlich bestätigen, hat der Versicherer das Recht sämtliche erbrachten Leistungen (egal ob Vorschussbasis oder nicht) zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.

@ Erkan,

deine Formulierung ist nicht eindeutig. Was hat der Makler jetzt bestätigt: hast du ihm den Vorschaden gesagt oder nicht? Wenn du gemäß Makler ihm alles gesagt hast: wie begründet der Makler die fehlende Angabe im Antragsformular? Wer hat überhaupt das Formular ausgefüllt: du oder der Makler?

Gruß
Joker
 
Erst eimal DANKE für die antworten, also..

1. ich habe dem Makler alles gesagt was er mich gefragt hat , auch das ich 1994 ein Kreuzbandschaden gehabt habe.

2. der Makler hat es mir und dem versicherer Schriftlich Bestätigt das ich die kreuzband Op dem Makler mitgeteilt habe.

3. Der makler hat den antrag ausgefüllt und dann habe ich unterschrieben.

4. Ich bekam 2 Akonto Zahlungen nach dem gutachten.

4. Der unfal war am 12.03.06 und am 15.02.2007 wurde beim ersten Gutachten der Vorschaden auch mitgeteilt die Leistungsabsage seitens VHV kam aber erst am 25.02.2008 (fast 2 jahre später, laut gesetz muss es aber innerhalb 4 Wochen erfolgen)

Ich war zum zeitpunkt der Antragsstellung völlig Gesund und hatte absolut keine probleme deshalb hat er es für Richtig gesehen ein NEIN anzukreuzen. (was ich auch Persönlich für Richtig halte, übrigens der meinung sind auch RA´s und Versicherungsvertreter)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Erkan,

1. ich habe dem Makler alles gesagt was er mich gefragt hat, auch das ich 1994 ein Kreuzbandschaden gehabt habe.

OK

2. der Makler hat es mir und dem versicherer Schriftlich Bestätigt das ich die kreuzband Op dem Makler mitgeteilt habe.

Wann hat der Makler das bestätigt ?

3. Der makler hat den antrag ausgefüllt und dann habe ich unterschrieben.

Wenn in dem Antrag der Kreuzbandschaden von 1994 nicht aufgeführt ist, kann der Versicherer Dir arglistige Täuschung unterstellen und den Versicherungsvertrag von Anfang an als ungültig erklären.


4. Der unfal war am 12.03.06 und am 15.02.2007 wurde beim ersten Gutachten der Vorschaden auch mitgeteilt die Leistungsabsage seitens VHV kam aber erst am 25.02.2008 (fast 2 jahre später, laut gesetz muss es aber innerhalb 4 Wochen erfolgen)
In welchem Gesetz steht das mit den 4 Wochen ?

Gruß
Luise
 
Hallo,

"Wenn in dem Antrag der Kreuzbandschaden von 1994 nicht aufgeführt ist, kann der Versicherer Dir arglistige Täuschung unterstellen und den Versicherungsvertrag von Anfang an als ungültig erklären."

Also nach dem der Versicherer von einem Vorschaden nach einem unfall Informiert worden ist (z.B. Gutachten), obwohl es im Antrag nicht angegeben ist, hat der versicherer 4 Wochen Zeit den Vertrag als Ungültig zu erklären.

Die Versäumnis hat der Versicherer (Vorstandsebene) mir auch Schriftlich mitgeteilt,weil ich dem Vorstand ein brief geschrieben habe.

Jetzt bleibt für mich nur noch BAFIN zu Informieren, danach werde ich Klage einreichen.

Ich habe mir eigentlich gehofft das ich von euch Informationen bekomme (nichts für ungut)

www.Versicherungsrecht-info.de schau mal da rein...

Liebe Grüsse

Erkan
 
Hallo Erkan,
nach Deiner Info hat der Versicherer den Vertrag nicht wegen arglistiger Täuschung angefochten, sondern ist von dem Vertrag zurückgetreten. Dies wirkt sich allerdings auf die Leistungspflicht nur aus, wenn der angeblich "verschwiegene Umstand" mit dem jetzigen Unfallschaden etwas zu tun hat, also jetzt ebenfalls das damals betroffene Knie - weiter - geschädigt wurde. Die Information des Versicherungsmaklers von dem Vorschaden würde nicht ausreichen. Der Makler gilt rechtlich, anders als der Versicherungsagent nicht als Auge und Ohr des Versicherers. Der Makler müsste also den Nachweis führen können, dass er auch den Versicherer von dem Vorschaden in Kenbntnis gesetzt hat. Ansonsten ist Deine Position gegenüber der Unfallversicherung schwach, es würde sich dann allerdings die Frage der Maklerhaftung stellen.
Grüße
SMS

Sorry, noch ein Nachtrag:
Die Frist zum Rücktritt beträgt nicht 4 Wochen, sondern 1 Monat nach Kenntniserlangung. Wenn das Gutachten ivom Februar 2006 m Auftrag des Unfallversicherers erstellt wurde und diesem auch unmittelbar zugegangen ist, wäre eine Rücktrittserklärung - nicht notwendig verbunden mit einer Leistungsablehnung - im Februar 2008 sicherlich verspätet und damit unwirksam.
Viel Erfolg!
SMS
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo SMS,
VHV Versicherung Zitat:
Er hat sich einer Obliegenheitsverletzung schuldig gemacht,die zum verlust des Versicherungsschutzes führt. (Pkt 7 und 8 der Allg. Uunfallversicherungsbedingungen AUB 2002)

und das sind die Obliegenheiten was du auch beschrieben hast, die halten sich nur an Krezband OP von 1994 fest und
(VHV hat mich auch nicht gefragt ob das von`94 ein Unfall war oder nicht)

Laut die Gesamten gutachten liegt die Invalidität bei 4/7 mit 20% mitwirkungsanteil vom vorschaden 1994 und aber es besteht keine Kausalität zwischen 1994 und dem unfall 12.03.2006

Aber an dieser Stelle habe ich 2 fragen:
1)Wenn man eine Unfallversicherung abschließt bis Wieviel Jahre zurück muß man alles angeben, 3,5,10,12,15, Jahre oder ein ganzes Leben, gibt es da Fristen?

2) Wie kann ich das mit dem Makler am besten Vorgehen damit die VHV sich vor der Leistung nicht drücken kann?

Ich möchte hier an dieser Stelle noch einmal für die Interresierten auf die Gesetze aufmerksam machen:
VVG § 19 Anzeigepflicht, VVG § 21 ausübung der Rechte des Versicherers, VVG § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
www.Juraforum.de nachzuschlagen.

Herzliche Grüsse

Erkan
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Erkan,


Wenn man eine Unfallversicherung abschließt bis Wieviel Jahre zurück muß man alles angeben, 3,5,10,12,15, Jahre oder ein ganzes Leben, gibt es da Fristen?

Das steht in dem von Dir ausgefülltem und unterschriebenen Antrag zur Unfallversicherung, gesetzlich vorgegebene Fristen gibt es hierfür nicht.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

Bei mir steht 5 Jahre, der OP vom 1994 zum Vertragsabschluß der Unfall
Versicherung war aber vor 12 jahren, also schon ausserhalb der Frist oder?

Herzlichen Gruß

erkan
 
Hallo Erkan,
dieses Zitat der WHV stimmt hinten und vorn nicht. Der Abschnitt in den AUB bezieht sich auf Obliegenheiten des VN nach Eintritt des Versicherungsfalls, also des Unfalls. Inhaltlich geht es der WHV aber um die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten, was entweder zur Anfechtung oder zum Rücktritt berechtigen kann. Hinsichtlich der notwendigen Pflichtverletzung müsste geprüft werden, wie exakt die damals gestellte Frage nach vorangegangenen Unfällen lautete. Hinsichtlich des Maklers solltest du nachfragen, ob er deine Information an den Versicherer weitergeleitet hat. Letztendlich wirst du aber um sachkundige Unterstützung durch einen im UV-Recht versierten Anwalt nicht herumkommen.
Grüße
SMS
 
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