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priv. UV höhe Invaliditätsgrad/Rente BG Bau

Caddy Karl

Nutzer
Registriert seit
12 Jan. 2013
Beiträge
1
Hallo Leute,

ich möchte euch kurz meinen Unfall schildern.
Ich bin im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit am 01.04.2011 von der Leiter gefallen und habe eine LWK 1 Fraktur mit Hinterkantenbeteiligung erlitten.
1 Op am 04.04.2011 Fixateur intern
2 Op am 12.12.2011 Cage
3 Op April 2012 Fixateur raus

Ich habe durch ein Gutachten der BG Bau eine MdE von 20% erhalten mit einer Rente als vorläufige Entschädigung.
Nach 3 Jahren muß ich wahrscheinlich wieder zum Gutachter, da dann erst festgestellt werden kann ob diese auf unbestimmte Zeit gezahlt wird.

1 Frage: Wird mir diese dann möglicherweise wieder gestrichen?

Der Cage wird sich ja nicht bis dahin auflösen und Knochen und Bandscheibe bilden sich neu.

Bei meiner privaten Unfallvers. habe ich alles gleich gemeldet und ein Schreiben vom Arzt beigefügt (vom April 2012) das eine dauerhafte Einschränkung besteht und die Invalidität im August 2012 feststellbar ist.
Die Vers. schickt mir das ich zum Gutachter ins Klinikum Landshut bestellt werde, ich werde Terminvorschläge bekommen. Erhalten habe ich nichts und der Vers. geschrieben das sich bei mir niemand gemeldet hat und ich neue Terime erbete. Darauf hin bekomme ich Post das wohl der Arzt da nicht mehr arbeitet und sie das neu anleiern. Ich werde Terminvorschläge erhalten. Das war Anfang November 2012. Bis jetzt wieder nichts.

2 Frage:
Wieviel Zeit darf denn da verstreichen bzw. können irgendwelche Fristen ablaufen?

3. Frage
Mit wieviel Invaliditätsgrad ist ungefähr zu rechnen?



Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Bruch oder weiß etwas darüber.
Vielen Dank im Voraus
 
Grüß ich, Caddy Carl,

01 BG:
(a)
Es kann schon sein, dass die MdE sinkt. Das geht z.B. dann, wenn bei gleicher Behinderung die Geschicklichkeit des Unfallopfers gestiegen ist, wie man sich trotz Verletzung behilft.

(b)
Beim Unfall-Opfer-Bayern e.V. könntest Du nachfragen, wie man eine Begutachtung vorbereitet. Da gibt es "Tippzettel", wie man Schmerzen so schildert, dass die Botschaft dann auch richtig verstanden wird. Wenn Du nicht Mitglied bist, wirst Du verstehen, dass Du 10 Euro für Unkosten belegst. Denn - Teilhaben an den Tipps, aber nichts beitragen, geht natürlich auch nicht....



02 Private Versicherung:

Ja nicht erschrecken übr die nächsten Sätze!

Nach Deiner Schilderung hast Du die invaliditäts-Bescheinigungs-Frist versäumt! War nach 15 Monaten ein ärztliches Attest vorgelegt, dass innerhalb des 1 Unfalljahres ein Dauerschaden aufgetreten ist. Es reicht nicht, wenn da steht, dass die Frage erst in .....Monaten bewertet werden kann, es reich nicht, dass ein Dauerschaden anzunehmen ist, oder höchst wahrscheinlich ist.

Wenn die Verischerung jemanden begutachten lässt, kann sie sich nach durchgeführter Untersuchung nicht mehr darauf berufen, dass die Frist für die Invaliditätsbescheiinigung nicht eingehalten worden ist. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden.


ISLÄNDER
 
Private Unfallversicherung (PUV)

Hallo Leute,


Bei meiner privaten Unfallvers. habe ich alles gleich gemeldet und ein Schreiben vom Arzt beigefügt (vom April 2012) das eine dauerhafte Einschränkung besteht und die Invalidität im August 2012 feststellbar ist.
Die Vers. schickt mir das ich zum Gutachter ins Klinikum Landshut bestellt werde, ich werde Terminvorschläge bekommen. Erhalten habe ich nichts und der Vers. geschrieben das sich bei mir niemand gemeldet hat und ich neue Terime erbete. Darauf hin bekomme ich Post das wohl der Arzt da nicht mehr arbeitet und sie das neu anleiern. Ich werde Terminvorschläge erhalten. Das war Anfang November 2012. Bis jetzt wieder nichts.

2 Frage:
Wieviel Zeit darf denn da verstreichen bzw. können irgendwelche Fristen ablaufen?

3. Frage
Mit wieviel Invaliditätsgrad ist ungefähr zu rechnen?
Hallo Caddy Karl,


bezüglich der PUV sehe ich Deinen Fall positiv.

Dein Unfall wurde gemeldet und ein Arzt hat innerhalb der Frist (12-15 Monate nach Unfall) bestätigt, dass - eine dauerhafte Einschränkung - besteht.

Die Private Unfallversicherung hat diese ärztliche Bescheinigung (meiner Meinung nach) anerkannt, indem sie ein Gutachten im Klinikum Landshut in Auftrag
gegeben hat.

Das Gutachten ist jedoch nur nicht gemacht, da der zuständige Fach-Arzt nicht mehr dort tätig ist.

Bisher ist noch keine Frist versäumt. Die nächste Frist ist für die Versicherung und Dich die 3-Jahresfrist. Spätestens drei Jahre nach Unfall muss die Invalidität bemessen sein.

An Deiner Stelle würde ich jetzt zum wiederholten Mal die Versicherung auffordern ein Gutachten in Auftrag zu geben.

Über die Höhe der Invalidität wird Dir Niemand eine richtige Auskunft geben können, denn nur die individuellen Einschränkungen/Beeinträchtigungen sind hier zu bemessen.

Auch wenn MdE und Invaliditätsgrad nichts miteinander zu tun haben sind in Fällen in denen die Gliedertaxe nicht anwendbar ist oft gleiche Werte möglich.

Bitte melde Dich hier wieder! D A N K E !


Viele Grüße

Meggy
 
Darf ich nochmal nachfragen:
1.)
Wenn es bereits ein Gutachten über die Erwerbsminderung gibt, welches von der BG in Auftrag gegeben worden ist, dann gibt die Private Unfallversicherung nochmal selbst ein Gutachten in Auftrag, um den Grad der Invalidität feststellen zu lassen?
2.)
Auch um dann die Höhe der Leistung ermitteln zu können?
3.)
Oder hängt sich die PU an das BG-Gutachten?
4.)
Oder könnte auch der behandelnde Arzt dies tun anhand des BG-Gutachtens?

Danke und viele Grüße

Paul
 
Hallo Paul,
Die BG und die PUV sind völlig unterschiedliche Zweige. Die BG hat nach Sozialrecht zu beurteilen und die private Unfallversicherung nach Zivilrecht. Dies führt auch dazu, dass es völlig unterschiedliche Bewertungskriterien gibt. Aus diesem Grund auch das Gutachten für die BG nicht für die PUV genommen werden. Natürlich kann ein und der selbe Arzt sowohl ein Gutachten für die BG als auch für die PUV erstellen. Es sind eben nur unterschiedliche Bewertungskriterien.

Gruß von der Seenixe
 
Danke für deine Antwort!
Ich hatte aber "behandelnde Arzt" geschrieben, das ist also nicht der, der die BG-Gutachten geschrieben hat.
Kann also ein behandelnder Arzt des Versicherten solch ein PU-Gutachten schreiben?
 
Hallo,

Ja, hatte ich aber auch bereits geschrieben.

Gruß von der Seenixe
 
Nachtrag, falls es wichtig ist.
Es handelt sich hier um einen Arbeitsunfall, deswegen gibt es auch BG-Gutachten und die Unfallversicherung ist nicht eine PUV sondern eine, die der Arbeitgeber für die Mitarbeiter abgeschlossen hat!
 
Hallo Paul,

es bleibt wie es ist:

BG = Sozialrecht

PUV vom AG = Zivilrecht

Hast Du noch eine eigene PUV, dann musst Du Deinen Unfall auch melden. Dieser läuft dann auch über Zivilrecht.

Desweiteren kann ein GA "alle GA" erstellen, egal ob BG, PUV, HPV etc.

Ein GA muss findest Du in dem Du weißt, dass der GA seinen Facharzt (FA) auf einem medizinischen Gebiet hat.

Sind mehrere med. Fachrichtungen betroffen, dann benötigst Du demnach noch weitere GA.

Viele Grüße

Kasandra
 
Deswegen dachte ich, dass wenn man schon BG-Gutachten hat es einfacher ist mit dem IV-Grad. Also z.B. das sich da dann ein Arzt ans Ergebnis des BG-Gutachten quasi "ranhängen" könnte.
Nein, keine eigene PUV, nur die über den Arbeitgeber.

GA soll heißen: Gutachter oder Gutachten?
Nein, nur eine Fachrichtung.
 
Hallo Paul,

GA kann für Gutachter oder Gutachten stehen. Ergibt sich ja aus dem Sinn des Textes.

Und nein, einfach an das BG-GA ranhängen geht mal eben nicht so.

Auch muss der GA Dich ja untersuchen, Befunde würdigen, mögliche Spätfolgen vermerken etc.

Viele Grüße

Kasandra
 
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