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Priv. Unfallversicherung

steppen

Nutzer
Registriert seit
5 März 2008
Beiträge
11
Hallo und guten Abend,

habe gerade den Bericht von Meltemi gelesen. Kann man bei der priv. Unfallversicherung eine Abschlagszahlung aufgrund von 2 Berichten meines behandelnden Chirurgen und Durchgangsarztes beantragen. Bei mir wie schon berichtet Olecranonfraktur, Trans-supracondyläre, distale Humerusfraktur, Bruch des Osteosynthesematerials während der Reha. Erneute Osteosynthese mit Spongiosaplastik. dabei Läsion des N. Ulnaris.

Bitte um Hilfe

Steppen
 
Hallo Steppen,

Dein Unfall ist bald eind Jahr her. Welche AUB bilden bei Dir die Grundlage?

In der Regel gilt die Faustformel 1 Jahr, d. h. wenn nach einem Jahr noch Schäden vorhanden sind und drei Monate. Die drei Monate danach regelt die Zeit der Begutachtung. Den Unfall hast Du hoffentlich sofort gemeldet, oder? Meist kommt die Versicherung und schickt Dich zu einem Gutachter, bei den privaten hast Du leider kein Auswahlrecht, sollte Deine Versicherung Dich " vergessen haben " kannst Du selber ein Gutachten beauftragen sofern Deine Bedingungen das hergeben. Bei uns ist das so.
Das kannst Du Deiner Versicherung schicken, mit Glück erkennen sie es an, aber ob Du dann schon Geld erhälst? schau mal in Deine Versicherungsbedingungen.

Die endgültige Bemessung erfolgt meist erst zum Ende des dritten Jahes nach dem Unfall.

Wie geht es Dir denn überhaupt?

Schönes WE

Reikja
 
Hallo Reickja,
danke für die Info. Wie es mir geht? Nagt halt alles an der Psyche. Auch weil ich über Rechtsschutz einen Anwalt einschaltete, der durch Nichtstun, sich verleugnen lassen und unwahren Aussagen glänzte. Das kam auch noch dazu. Nun Anwaltswechsel. Mal sehen.
Auch schönen Sonntag noch
Grüße Steppen
 
Hallo Reikja,
was sind AUB? Habs nicht so mit AbkürzungenDanke Steppen
 
Hallo Steppen,

das sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen zu deinem Versicherungsvertrag. Da stehen alle Vereinbarungen (in Paragrafen) zu deinem Versicherungsvertrag drin.

Gruß Jens
 
Hallo Steppen,

ich mußte bei meiner Privaten Unfallversicherung innerhalb 15 Monaten nach dem Unfall (1. Mai 2006) die Invaliditätsleistung geltend machen. Das habe ich getan und die Versicherung hat diese Leistung anerkannt und einen Abschlag auf die zu erwartende Leistung gezahlt. Das war im letzten Jahr im Juli. Die Versicherung hat nun das Krankenhaus, in dem ich operiert wurde beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Letzte Woche war ich dort und ich hatte einen sehr kompetenten Arzt, der sehr genau untersuchte und auch alles sehr genau erklärt hat. Er darf mir das Gutachten nicht selbst aushändigen, da die Versicherung Auftraggeber ist. Ich kann allerdings jederzeit dieses Gutachten einsehen bzw. anfordern bei der Versicherung. Nun warte ich ab, welche Leistung ich zu erwarten habe. Die Schmerzen sind immer noch da und ich habe Probleme beim Laufen. Ich möchte auf alle Fälle mein Recht bekommen und dafür werde ich notfalls auch kämpfen.

Viele Grüße
Meltemi
 
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