Johanna1967
Mitglied
- Registriert seit
- 19 Juni 2009
- Beiträge
- 64
Hallo,
hatte im Nov. 07 einen Unfall, den ich auch unverzüglich der priv. Unfallversicherung gemeldet habe.
Dort hieß es (telefonisch), ein evt. bleibender Schaden (Invalidität) könne frühestens in einem Jahr festgestellt werden.
Ich verstand das so: die Versicherung leitet das Notwendige in die Wege, um bleibende Schäden festzustellen. (ich nahm an, die schicken mich zu einem Arzt/Gutachter).
Nun lese ich heute zufällig von einer sog. Frist: dass die Invalidität innerhalb 15 Monaten festgestellt und beantragt werden muss.
Das wäre bei mir im Februar gewesen. Damals ging ich noch nicht davon aus, dass ich eine bleibende Invalidität davontragen würde. Ich habe zu dem Zeitpunkt immer noch eine ambulante Reha gemacht, weil ich von Besserung ausging.
Erst vor vier Wochen wurde mir dann vom Versorgungsamt der GdB (50) mitgeteilt.
Was nun?
hatte im Nov. 07 einen Unfall, den ich auch unverzüglich der priv. Unfallversicherung gemeldet habe.
Dort hieß es (telefonisch), ein evt. bleibender Schaden (Invalidität) könne frühestens in einem Jahr festgestellt werden.
Ich verstand das so: die Versicherung leitet das Notwendige in die Wege, um bleibende Schäden festzustellen. (ich nahm an, die schicken mich zu einem Arzt/Gutachter).
Nun lese ich heute zufällig von einer sog. Frist: dass die Invalidität innerhalb 15 Monaten festgestellt und beantragt werden muss.
Das wäre bei mir im Februar gewesen. Damals ging ich noch nicht davon aus, dass ich eine bleibende Invalidität davontragen würde. Ich habe zu dem Zeitpunkt immer noch eine ambulante Reha gemacht, weil ich von Besserung ausging.
Erst vor vier Wochen wurde mir dann vom Versorgungsamt der GdB (50) mitgeteilt.
Was nun?