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Priv. Unfallversicherung: Frist versäumt?

Johanna1967

Mitglied
Registriert seit
19 Juni 2009
Beiträge
64
Hallo,

hatte im Nov. 07 einen Unfall, den ich auch unverzüglich der priv. Unfallversicherung gemeldet habe.

Dort hieß es (telefonisch), ein evt. bleibender Schaden (Invalidität) könne frühestens in einem Jahr festgestellt werden.

Ich verstand das so: die Versicherung leitet das Notwendige in die Wege, um bleibende Schäden festzustellen. (ich nahm an, die schicken mich zu einem Arzt/Gutachter).

Nun lese ich heute zufällig von einer sog. Frist: dass die Invalidität innerhalb 15 Monaten festgestellt und beantragt werden muss.

Das wäre bei mir im Februar gewesen. Damals ging ich noch nicht davon aus, dass ich eine bleibende Invalidität davontragen würde. Ich habe zu dem Zeitpunkt immer noch eine ambulante Reha gemacht, weil ich von Besserung ausging.

Erst vor vier Wochen wurde mir dann vom Versorgungsamt der GdB (50) mitgeteilt.

Was nun?
 
Hallo Johanna,

setze Dich kurzfristig mit Deiner PUV. in Verbindung und berufe Dich auf Dein Gespräch.
Hattest Du den Unfallfragebogen für die PUV ausgefüllt?
Du mußt damit rechnen, dass die PUV. wegen Fristverstreichung ihre Leistungspflicht verweigert.
Ich kann Dir nur raten schnellstens zu agieren.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit,

telefonisch habe ich heute abend nichts mehr erreicht.

Ich bin echt total bestürzt: ich dachte, DIE kommen auf mich zu.....
 
Hallo Johanna,

leider nein! Einige Versicherungen würden vor Freude in die Hände klatschen " Geld gespart".
Aber soweit bist Du ja noch nicht!
In den Unfallbedigungen steht z.B. die Invaliedität muß 12-15 Monate nach dem Unfall durch einen Arzt attestiert werden. Dann beauftragt die PUV. einen Arzt ihres Vertrauen, der Dich dann untersucht und ein GA. erstellt über die Höhe des Körperschadens.
Bleibe am Ball, vielleicht hast Du noch Glück.

MfG.

Pit
 
hallo, johanna
sieh dir mal das ergebnis der ambulanten reha an.
vielleicht kannst due es ja als art gutachten verwerten.
mfg
pussi
 
Hallo,

heute habe ich nochmals dort angerufen und man hat mir mitgeteilt, dass die "Ablehnung" bereits rausgegangen ist.

Ich bekam Krankenhaustage - und Genesungsgeld und eine schriftliche Auflistung dessen. Darin wurde auf diese Fristen hingewiesen.

Wie ist das, wenn nach einem Jahr noch gar nicht feststeht, dass bleibende Schäden da sind?

Was ist mit der Frist von 3 Jahren für ein Gutachten?

Sollte sich die Versicherung nicht umstimmen lassen, sehe ich mich gezwungen, alle anderen Verträge dort zu kündigen (wir sind langjährige Versicherungskunden).
 
Hallo Johanna,

ich habe es befürchtet!
Leider ist die Versicherung im Recht und der Versicherung ist es egal ob Ihr "langjährige Versicherungskunden" seit. Ich habe nur auf eine eventuelle Kulans von seiten der Versicherung gehofft.
Da hast Du im warsten Sinne das zweite mal Pech gehabt. Zu Deiner Frage, ein Arzt kann abschätzen ob eine Invalidität verbleibt und diese hättest Du in der angegebenen Frist anzeigen müßen!
Die 3 Jahresfrist gilt ab Unfalltag, wenn der Unfall ordnungsgerecht gemeldet und die verbleibende Invalidität in der angegebenen Frist angezeigt wurde, haben beide Parteien das Recht auf Begutachtung bzw. hat die Versicherung zeit den versicherten Schaden zu regulieren.
Die Versicherung geht natürlich davon aus, dass sich Dein Gesundheitszustand innerhalb der drei Jahre verbessert.

MfG:
Pit
 
Hallo,

mir ist ganz übel......

Das wäre nur ein Anruf; ein Schreiben meinerseits gewesen, wenn ich gewusst hätte, dass ich da eine Frist einzuhalten habe.......

Der Vertrag mit der Versicherung wurde 2006 geschlossen.

Dann gelten wohl die AUB von 2003, die ich voriges Jahr auf Verlangen als Zweitschrift bekam...

Nun habe ich gegoogelt und bei derselben Gesellschaft (kqv) AUB 2008 gefunden. Dort heisst es nun:
Die Invalidität muss
• innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und
• innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht worden sein.

Das gilt dann wohl für mich nicht mehr?
 
Hallo Johanna,

es ist so wie Pit es schreibt.
Auch wenn Du nach einem Jahr noch nicht genau weißt wie hoch Deine Invalidität ist, so muß sie in dieser Zeit (12-15 Monate nach Unfall)von der Versicherung anerkannt sein.(die Invalidität überhaupt)

Die 3-Jahres-Begutachtung schließt dann diesen Unfall ab. So ist es der Regelfall, es gibt auch Ausnahmen die betreffen dann aber nur die 3-Jahresfrist.

Du hättest Deine PUV gleich bei der Meldung des Unfalls SCHRIFTLICH nach den weiteren Wegen fragen müssen, von alleine kommen die nicht....woher sollen sie auch wissen das Du eine Invalidität aus diesem Unfall hast?

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s FRau

P.S. Du schreibst in Deinem Vertrag steht 24 Monate....? Dann hast Du doch noch Zeit bis Nov 09
 
Hallo,

ne, nicht in den AUB von meinem Vertrag, steht die Frist von 24 Monaten.

Die haben wohl inzwischen die Frist verlängert: habe im Internet gegoogelt und AUB 2008 gefunden. DARIN ist nun eine Frist von 24 Monaten.

Mein Vertrag ist von 2006: da steht eine Frist von 15 Monaten.....
 
Hallo Johanna,

es gelten die bei Vertragsabschluß vereinbarten AUB!
Ja, Du hättest nur das Formblatt von Deiner Versicherung anfordern brauchen, von deinem behandelnden Arzt ausfüllen lassen und wider zurück zu Deiner Versicherung.
Den Rest hätten dann die PUV. veranlaßt.
Wir wollen den PUV,s ja nichts unterstellen, würde aber gern mal wissen, was für Beträge sie durch Fristverstreichungen einsparen.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja mal einen Termin bei einem RA für Versicherungsrecht. Vieleicht gibt es ja doch noch eine Möglichkeit deine Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Achso, wir können für Deinen Fehler nichts und ein kleiner Dank ist oft sehr hielfreich!

MfG.

Pit
 
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