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Priv.Unfall mit HNO-Dauerschaden

KasperHauser

Nutzer
Registriert seit
5 Dez. 2008
Beiträge
2
Wiederholtes Gutachten bei selben Institut.
Hatte in 2004 einen priv. Unfall mit HNO Schaden. Der Versicherungsfall wurde rechtzeitig u. ordnungsgemäß mit ärztl. Gutachten meiner priv. Unfallversicherung gemeldet.
Versicherung stellte zunächst Unfall als Bagatellschaden dar und wollte keinerlei vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.
Hierauf wurde jurist. Beistand angewandt. Die erste Reaktion der Unfallvers. war
ein von ihr angeordnetes Gutachten an einer Uni Klinik zu verlangen.
Dieses Gutachten wurde so erstellt, dass der HNO Schaden zwar vorhanden wäre,
dieser jedoch keine Kausalität mit dem Unfall hätte.
Ein weiteres Gutachten ließen wir erstellen ( priv.Gutachten ) an einer in Deutschland sehr renomierten HNO Uni Klinik, welche zu einem sehr viel anderem Ergebnis kam. Der HNO Schaden wurde wiederum bestätigt, jedoch mit der eindeutigen Aussage des Prof.das hier ein klarer Zusammenhang zum Unfall vorliegt.
Nun hat das Landgericht beide Gutachten vorliegen und hat entschieden, dass ich zu einem unabhängigem Gutachten zur selben Uni Klinik ( 1.Gutachten für die Unfallvers.) zur Untersuchung beim gleichen Ärzteteam erscheinen soll.
Unsere juristischen Einsprüche hatten bisher keinen Erfog, zumal wir auch angeboten hatten irgendwo in Deutschland zu einer HNO Klinik zu gehen nur nicht nochmal zu dieser.
Es sei hier noch erwähnt, dass diese Uni Klinik weiter permanent für den Versicherungskonzen ( ist naturl. ihr gutes Recht) Gutachten fertigt und der Versicherunskonzern ,die Uni Klinik, sowie das Landgericht alle in einer Großstadt liegen.
Wer kann mir weiterhelfen mit juristischem Rat oder med. Auskünften über solcherlei Zwangsgutachten.
Vielen Dank im Voraus,
KasperHauser
 
Hi KasperHauser,schau mal hier: http://www.deine-patientenrechte.de/Fachbeitraege-der-Anwaelte-PATIENTENRECHTE/

Und ich denke mal das wenn die Ärzte der Uniklinik ein unabhängiges Gutachten für das Landgericht machen sollen es nicht so ausfallen wird wie für die priv.Versicherung,das wird sich der Richter sicherlich ganz genau anschauen.
Es kommt natürlich auch darauf an wie alt Du bist denn es ist ja schon ein Unterschied ob Du 70 oder 30 oder 20 Jahre bist wo ja das Gehör doch unterschiedlich leistungsfähig ist.
Und die Ursache beschreibst Du ja auch nicht ob es ein Knallkörper oder so war.
Grüße von vonacki!
 
Hallo vonacki,
danke für deine Info u.Hinweise, kann erst jetzt antworten,
da Krankenhausaufenthalt.
Zum Unfallablauf, es war kein Knallkörper der zum HNO
Schaden führte, sondern ein ganz "normaler Sturz " von der Außentreppe, nach dem Unfall musste ich mich wegen der
anderen Schäden in stationäre Behandlung begeben.
Das Landgericht hat nun ein "gerichtl. Gutachten" bei der gleichen Uniklinik, bei einem HNO Kollegen des Versicherungsgutachters angeordnet.
"Was ist hier noch objektv ".:(

Mit freundl. Grüssen
KasperHauser
 
Hallo KasperHauser,
bei uns (bzw. bei meiner Frau) ist zwar noch kein Gutachten für die private Versicherung erstellt werden, aber ich sammel schon mal die Infos dazu, weil es auch auf uns zukommen wird.
Deshalb habe ich nicht mehr alles genau im Kopf, aber nach meiener Erinnerung kann der Gutachter wegen so etwas wie dem begründeten Verdacht auf Befangenheit abgelehnt werden.
Eigentlich sollte Dein Anwalt das wissen, aber na ja, ein anderes Thema.

Ich habe gelernt, dass nichts passiert, wenn man sich nicht selbst darum kümmert.

Und deshalb habe ich mich beispielsweise bei www.unfallreporter.com angemeldet. Wenn Du dann das Stichwort "Gutachten" eingibst, gibt es die Dokumente mit den Hinweisen die Du brauchst.

Übrigens wird es für den Richter ziemlich schwierig, wenn nun bei dem gleichen Institu nichts anderes herauskommt, denn er darf nicht einfach dem Gutachten folgen, sondern muss die sich ergebenden Wiedersprüche auflösen und dies nachvollziehbar darstellen. Ansonsten wäre das Urteil ziemlich simpel angreifbar.
Aber das weiß Dein Anwalt sicher auch.

Eigentlich sollte auch Dein Anwalt in der Lage sein, dass erste Gutachten zu zerpflücken. In den Dokumenten der genannten Website findest Du hinreichend Hinweise und Material um zu überprüfen ob das Gutachten grundsätzlich den Anforderungen entspricht und ob es richtig erstellt worden ist. Selbst bestimmte Formulierungen wie "Nach meine Dafürhalten ..." oder "Es könnte/sollte/müsste ..." usw. kann dazu führen, dass ein Gutachten nicht mehr das Papier wert ist, auf das es geschrieben wurde. Aber das kann Dir Dein Anwalt sicher auch erklären ...

Nun schau Dir erstmal die Dokumente von Unfallreporter an.

Viel Erfolg!

Grüße
oohpss

PS.: Die Registrierung ist dort notwendig, kostet aber nichts.
 
Hallo KasperHauser,

wie bist du gefallen und aufgekommen, am Boden?

Gruß Ariel
 
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