KasperHauser
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- 5 Dez. 2008
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Wiederholtes Gutachten bei selben Institut.
Hatte in 2004 einen priv. Unfall mit HNO Schaden. Der Versicherungsfall wurde rechtzeitig u. ordnungsgemäß mit ärztl. Gutachten meiner priv. Unfallversicherung gemeldet.
Versicherung stellte zunächst Unfall als Bagatellschaden dar und wollte keinerlei vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.
Hierauf wurde jurist. Beistand angewandt. Die erste Reaktion der Unfallvers. war
ein von ihr angeordnetes Gutachten an einer Uni Klinik zu verlangen.
Dieses Gutachten wurde so erstellt, dass der HNO Schaden zwar vorhanden wäre,
dieser jedoch keine Kausalität mit dem Unfall hätte.
Ein weiteres Gutachten ließen wir erstellen ( priv.Gutachten ) an einer in Deutschland sehr renomierten HNO Uni Klinik, welche zu einem sehr viel anderem Ergebnis kam. Der HNO Schaden wurde wiederum bestätigt, jedoch mit der eindeutigen Aussage des Prof.das hier ein klarer Zusammenhang zum Unfall vorliegt.
Nun hat das Landgericht beide Gutachten vorliegen und hat entschieden, dass ich zu einem unabhängigem Gutachten zur selben Uni Klinik ( 1.Gutachten für die Unfallvers.) zur Untersuchung beim gleichen Ärzteteam erscheinen soll.
Unsere juristischen Einsprüche hatten bisher keinen Erfog, zumal wir auch angeboten hatten irgendwo in Deutschland zu einer HNO Klinik zu gehen nur nicht nochmal zu dieser.
Es sei hier noch erwähnt, dass diese Uni Klinik weiter permanent für den Versicherungskonzen ( ist naturl. ihr gutes Recht) Gutachten fertigt und der Versicherunskonzern ,die Uni Klinik, sowie das Landgericht alle in einer Großstadt liegen.
Wer kann mir weiterhelfen mit juristischem Rat oder med. Auskünften über solcherlei Zwangsgutachten.
Vielen Dank im Voraus,
KasperHauser
Hatte in 2004 einen priv. Unfall mit HNO Schaden. Der Versicherungsfall wurde rechtzeitig u. ordnungsgemäß mit ärztl. Gutachten meiner priv. Unfallversicherung gemeldet.
Versicherung stellte zunächst Unfall als Bagatellschaden dar und wollte keinerlei vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.
Hierauf wurde jurist. Beistand angewandt. Die erste Reaktion der Unfallvers. war
ein von ihr angeordnetes Gutachten an einer Uni Klinik zu verlangen.
Dieses Gutachten wurde so erstellt, dass der HNO Schaden zwar vorhanden wäre,
dieser jedoch keine Kausalität mit dem Unfall hätte.
Ein weiteres Gutachten ließen wir erstellen ( priv.Gutachten ) an einer in Deutschland sehr renomierten HNO Uni Klinik, welche zu einem sehr viel anderem Ergebnis kam. Der HNO Schaden wurde wiederum bestätigt, jedoch mit der eindeutigen Aussage des Prof.das hier ein klarer Zusammenhang zum Unfall vorliegt.
Nun hat das Landgericht beide Gutachten vorliegen und hat entschieden, dass ich zu einem unabhängigem Gutachten zur selben Uni Klinik ( 1.Gutachten für die Unfallvers.) zur Untersuchung beim gleichen Ärzteteam erscheinen soll.
Unsere juristischen Einsprüche hatten bisher keinen Erfog, zumal wir auch angeboten hatten irgendwo in Deutschland zu einer HNO Klinik zu gehen nur nicht nochmal zu dieser.
Es sei hier noch erwähnt, dass diese Uni Klinik weiter permanent für den Versicherungskonzen ( ist naturl. ihr gutes Recht) Gutachten fertigt und der Versicherunskonzern ,die Uni Klinik, sowie das Landgericht alle in einer Großstadt liegen.
Wer kann mir weiterhelfen mit juristischem Rat oder med. Auskünften über solcherlei Zwangsgutachten.
Vielen Dank im Voraus,
KasperHauser