Hallo ,
habe heute Post von der DRV bekommen. Wo sie mir nun ankündigen dass meine Rentenansprüche geprüft werden müssten. Was ich nun nicht ganz nachvollziehen kann. Da mir laut Urteil vor 2 Jahren eine Rente auf Teilweise Erwerbsunfähigkeit bei Berufsunfähigkeit zugesprochen wurde. Im Rentenbescheid steht ,das sie ab dem 01.02.02 bis zum vollendenden 65 Lebensjahr zu zahlen ist .Im Rentenbescheid steht auch nichts drin das sie nur befristet ist, und nach einer erneuten Feststellung verlängert wird. Da ich ja sowieso meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und ich ja unter den § 240 IISGB VI stehe , Berufsschutz. Es hat sich nun auch nichts bei mir geändert. Es hat sich ja nun auch bei mir weder mein Gesundheitszustand verbessert noch meine Arbeitslage. Seit Rentenzuspruch Arbeitslos gemeldet ohne Bezüge. Da ich ja auch noch meine Rente von der BG bekomme. Gesundheitlich ist ja nun auch mein Schmerzsyndrom dazugekommen. Habe die 2 Seiten ausgefüllt, mit fragen ob ich arbeite viel ich arbeite, ob sich mein Gesundheitszustand verbessert hat, der sich nicht verbessern kann ,da es sich bei mir wie es so schön heißt, um ein Dauerschaden handelt. Natürlich wollten sie dann auch noch meine Behandelten Ärzte haben. Dabei wissen sie schon alles .Allein ja schon aus dem letzten Gutachten was im Januar gemacht wurden ist. Na ja werde nun mal sehen was nun passiert, habe natürlich auch meinen Anwalt gleich eine Kopie zukommen lassen.
Ruediger
habe heute Post von der DRV bekommen. Wo sie mir nun ankündigen dass meine Rentenansprüche geprüft werden müssten. Was ich nun nicht ganz nachvollziehen kann. Da mir laut Urteil vor 2 Jahren eine Rente auf Teilweise Erwerbsunfähigkeit bei Berufsunfähigkeit zugesprochen wurde. Im Rentenbescheid steht ,das sie ab dem 01.02.02 bis zum vollendenden 65 Lebensjahr zu zahlen ist .Im Rentenbescheid steht auch nichts drin das sie nur befristet ist, und nach einer erneuten Feststellung verlängert wird. Da ich ja sowieso meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und ich ja unter den § 240 IISGB VI stehe , Berufsschutz. Es hat sich nun auch nichts bei mir geändert. Es hat sich ja nun auch bei mir weder mein Gesundheitszustand verbessert noch meine Arbeitslage. Seit Rentenzuspruch Arbeitslos gemeldet ohne Bezüge. Da ich ja auch noch meine Rente von der BG bekomme. Gesundheitlich ist ja nun auch mein Schmerzsyndrom dazugekommen. Habe die 2 Seiten ausgefüllt, mit fragen ob ich arbeite viel ich arbeite, ob sich mein Gesundheitszustand verbessert hat, der sich nicht verbessern kann ,da es sich bei mir wie es so schön heißt, um ein Dauerschaden handelt. Natürlich wollten sie dann auch noch meine Behandelten Ärzte haben. Dabei wissen sie schon alles .Allein ja schon aus dem letzten Gutachten was im Januar gemacht wurden ist. Na ja werde nun mal sehen was nun passiert, habe natürlich auch meinen Anwalt gleich eine Kopie zukommen lassen.
Ruediger