Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hatte 2011 einen unverschuldeten Verkehrsunfall, aufgrund dessen ich operiert werden musste. Im Rahmen der OP kam es zu folgenschweren Komplikationen. Leider wurden die Komplikationen anfangs in die psychische Ecke geschoben. Erst 2016 wurde ich endlich in einer Klinik nochmal "auf den Kopf gestellt" und erhielt eine körperliche Diagnose. Das ganze wurde durch ein Gutachten (beauftragt durch die gegnerische Haftpflichtversicherung) untermauert.
In dem Gutachten finden sich Hinweise, dass die Vorgehensweise der OP nicht dem aktuellen Wissensstand entsprochen hat. Die gegnerische Haftpflichtversicherung prüft nun bereits ihrerseits intern auf das Vorliegen eines Behandlungsfehlers.
Das Gutachten landete nun über meinen Rechtsanwalt auch bei meiner Krankenversicherung. Diese möchte nun ebenfalls das Vorliegen eines Behandlungsfehlers prüfen. Hierfür benötigen sie bzw. der MDK meine Schweigepflichtentbindung, damit sie die Behandlungsunterlagen aller an der Behandlung beteiligten Kliniken etc. einfordern können.
Mein Rechtsanwalt empfiehlt mir die Prüfung durch die Krankenkasse. Hierdurch könnten möglicherweise Erkenntnisse gewonnen werden, welche auch meine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung stützen könnten.
Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße
Emma
ich hatte 2011 einen unverschuldeten Verkehrsunfall, aufgrund dessen ich operiert werden musste. Im Rahmen der OP kam es zu folgenschweren Komplikationen. Leider wurden die Komplikationen anfangs in die psychische Ecke geschoben. Erst 2016 wurde ich endlich in einer Klinik nochmal "auf den Kopf gestellt" und erhielt eine körperliche Diagnose. Das ganze wurde durch ein Gutachten (beauftragt durch die gegnerische Haftpflichtversicherung) untermauert.
In dem Gutachten finden sich Hinweise, dass die Vorgehensweise der OP nicht dem aktuellen Wissensstand entsprochen hat. Die gegnerische Haftpflichtversicherung prüft nun bereits ihrerseits intern auf das Vorliegen eines Behandlungsfehlers.
Das Gutachten landete nun über meinen Rechtsanwalt auch bei meiner Krankenversicherung. Diese möchte nun ebenfalls das Vorliegen eines Behandlungsfehlers prüfen. Hierfür benötigen sie bzw. der MDK meine Schweigepflichtentbindung, damit sie die Behandlungsunterlagen aller an der Behandlung beteiligten Kliniken etc. einfordern können.
Mein Rechtsanwalt empfiehlt mir die Prüfung durch die Krankenkasse. Hierdurch könnten möglicherweise Erkenntnisse gewonnen werden, welche auch meine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung stützen könnten.
Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße
Emma