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Posttraumatische Belastungsstörung

Hallo Scheitholz,

Du kannst für jeden möglichen Zeugen aus deinem privaten Umfeld reden und fragen ob du ihn namentlich nennen darfst und falls es das Gericht wünscht, ob er bereit wäre vor Gericht auszusagen. Denke bei den Tätigkeiten an die Bereiche Familie, Haushalt, soziale Kontakte, Hobbys, Berufsausübung, Berufsfortbildung, Versorgung von Angehörigen, Freizeit usw.

Dann legst du eine Liste an: Aktivität 1 - beschreibe vorher und jetzt und nenne dazu den Zeugen mit Name, Vorname Adresse und das Verhältnis zu dir, also Verwandtschaftsgrad oder Freund oder Kollege. Dann Aktivität 2 usw. und das kann dein Anwalt vorab über das Gericht der Gegenseite zusenden. Achte darauf, dass außer deiner Familie auch andere Namen auftauchen und du das sehr breit fächerst.

Es ist auch möglich, dass du jeweils eine Seite formulierst und mit der Überschrift eidesstattliche Erklärung und den jeweiligen Zeugen mit Unterschrift bestätigen lässt. Auch das sollte mit Datum und Adresse des Zeugen beschriftet sein. Der Anfang lautet dann: hiermit versichere ich an Eides statt, dass...

Da reicht es dann eine handvoll an Namen zu nennen um deinen Zustand vorher / nachher zu bestätigen. Wichtig hierbei ist aber das hier und heute, also jetzt kann das und jenes gar nicht, jetzt braucht er Unterstützung bei usw.

Ich musste mir mal sagen lassen, manche wären froh mit n u r so wenigen Einschränkungen leben zu müssen. Wie gravierend der Unterschied vorher und nachher im Einzelfall für dich ist, musst du nachweisen, vorführen, zeigen und demonstrieren und vorallem wie wichtig das für dich ist und welche Folgen das hat.

Dieses Vorgehen hat mir in der Berufungsverhandlung in der nächsten Instanz geholfen. Das hoffe und wünsche ich für dich auch.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

herzlichen Dank für Deine Hilfe. Der Tip mit der Liste ist hervorragend. Vielleicht lasse ich auch jeden noch auf der Liste unterschreiben. Eidesstattliche Erklärungen können ja immer noch eingereicht werden, falls die einzelnen Aussagen in Frage gestellt werden.

Was die Einschränkungen angehet hast Du recht. Es ist immer eine Frage der Perspektive. Für mich ist es schon ein sehr starke Einschränkung, dass ich meinen geliebten sportlichen Aktivitäten nicht nachgehen kann. Das kann aber nur jemand nachvollziehen, der auch leidenschaftlich Sport betreibt. Ein Couchpotato kann das nicht nachvollziehen.

Liebe Grüße
Scheitholz
 
Hallo Scheitholz,

es ist in der ZPO der Zeugenbeweis ausdrücklich vorgesehen.
§ 373 ZPO - Einzelnorm

Du solltest Dir allerdings darüber im Klaren sein, dass die Vernehmung des Zeugen nicht nur durch den Richter erfolgt, sondern auch von beiden Parteien durchgeführt werden kann, also auch vom gegnerischen Anwalt.

Der wird natürlich versuchen, den bzw. die Zeugen als unglaubwürdig dastehen zu lassen, indem er versucht sie zu verunsichern oder auch ihnen widersprüchliche Aussagen zu entlocken.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär,

danke für Deinen Hinweis. Ich bin mir dessen bewusst. Von Anfang an habe ich es vermieden überzogene Forderungen zu stellen. Das gleiche gilt auch für die Wahrheit. Nichts ist schlimmer für die eigene Glaubwürdigkeit, wenn man der Lüge oder aber Übertreibung überführt wird.
Daher lasse ich mir auch nur das Bestätigen, was der Realität entspricht. Ich stelle auch nur Behauptungen auf, die ich belegen kann.
Es reicht, wenn die Gegenseite maßlos übertreibt und somit an ihrer Glaubwürdigkeit sägt.

Liebe Grüsse
Scheitholz
 
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