Hallo
@thomma238,
ich habe schon „von - bis“ gehört. Deswegen kann ich nur von meinem erzählen, welches letztes Jahr war.
Kurz zu mir: ich habe 2017 einen Antrag gestellt. Das ganze ging zum Landesverband. Die meinten, dass die Unfallkasse verantwortlich ist. Da ich dort nicht weitergekommen bin und dann wohl der Landesverband wieder zuständig ist bin ich wieder dort gelandet. Es handelt sich dann wohl nicht um einen Unfall.
Denke aber, dass das Gutachten ähnlich ablaufen sollte.
Da bei mir viele Protokolle durch Ärzte vorlagen (meine mehr als 2000 Seiten) konnte sich die GA schon gut vorbereiten und musste aber gleichzeitig viel prüfen.
Bei mir ging das Gutachten 2 Tage. Insgesamt ca 9 Std. Da es bei mir um meine „Glaubwürdigkeit“ ging und der Richter das GA angeordnet hatte und man auch bei der Gutachterin warten muss, hatte ich irgendwann bei ihr angerufen. So konnten wir einen Termin ausmachen. Dort habe ich auch gefragt wie es abläuft. Sie war mit meinen Akten noch nicht durch und sagte, ich solle mir eine Begleitung mitnehmen. Dies hatte sie dann auch mit dem Richter abgesprochen. Da die Begleitung auch für den Tag die Tage Geld beantragen kann. Ich kann nur empfehlen das zu machen. Meine Begleitung war bei dem Gutachten nicht dabei, war aber Fahrer.
Zum Gutachten selbst:
Sag die Wahrheit und kommuniziere wenn du etwas nicht beantworten kannst, weil etwas 50/50 ist.
Ich musste Tests ausfüllen. Die Fragen die ich nicht beantworten konnte, weil ich sie nicht verstanden habe oder mir unsicher war, habe ich freigelassen und das kommuniziert. Wir haben sie dann gemeinsam ausgefüllt.
Bei mir wurden extra Fragen doppelt gestellt. Ich musste auf jede Frage eine Antwort geben. Wenn es 50/50 steht habe ich das vorher zum Glück gesagt. Denn wenn dir diese Fragen noch einmal gestellt werden, musst du wieder etwas sagen und du weißt nicht was du vorher geantwortet hast. Also sag immer, wenn du dir nicht sicher bist. Ich glaube, dass das ganz wichtig war. Kommuniziere also alles, was du zu den Fragen denkst.
Meine Gutachterin war sehr gründlich und hat nach und nach Krankheitsbilder, die man zusätzlich haben kann aussortiert. Ich wurde also nicht nur zu PTbS und Depressionen „abgefragt“. Sag, wenn du nicht mehr kannst. Das habe ich auch gemacht und wir konnten es auf zwei Tage schieben. Die Gutachterin hatte das aber schon vorher dem Gericht mitgeteilt, da die Aktenlage einfach auch dick war.
Ich denke die dicke Aktenlage war „gut“ für mich. Ich hatte mir die Seiten aber auch noch mal vorher durchgelesen, einfach auch um zu wissen, was ich mal vor 5 Jahren gesagt hatte. Denn die Einstellung kann sich ja auch geändert haben. Das kann ich auch empfehlen sage aber auch, dass das echt nicht einfach war.
Ich habe von anderen auch schon gehört, dass sie „nur“ eine Std oder weniger befragt worden sind.
Achte darauf, dass die GA auf dein Thema spezialisiert ist und du nicht beim Zahnarzt landest. Davon habe ich auch schon mal gehört. Prinzipiell kann ja jeder Gutachter ein Gutachten stellen. Bei mir hatte darauf der Richter geachtet. Soll aber nicht immer so sein.
Mein Gutachten ist „positiv“ verlaufen. Also in dem Sinne, dass sie festgestellt hat, dass ich einen GdS habe und ein Berufsschadensausgleich in Betracht gezogen werden kann. Schöne dich also nicht, wenn du sagst, ich habe wieder mit den Fingern rechnen müssen. So schlimm es sich auch anfühlt.
Fazit: Nimm jemand mit der/die sich im Nachhinein um dich kümmern kann. Sei ehrlich. Achte darauf wer deine Gutachter/in ist. Wichtig ist vielleicht auch ob sie weiblich oder männlich ist. Auch das wurde bei mir vor Gericht kurz angesprochen. Ruf vorher an, wenn etwas nicht klar ist oder du es einfach nicht aushalten kannst, da man z.B auf den Termin ewig warten muss und nicht weiß wann der ist.
Mehr weiß ich gerade nicht. Frag einfach, wenn du noch eine Frage an mich hast. Ich versuche sie zu beantworten.
Liebe Grüße und viel Glück