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Post von PUV

enileve

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
12 Jan. 2009
Beiträge
147
Hallo miteinander,

war neulich ( nach drei Jahren meines Unfalls) beim Gutachter und war recht posetiv überrascht, da er CRPS kannte.
Nun kam Post von der PUV mit der Berechnung der Leistung und des Invalitätsgrades.
Der Fuß gem. Gliedertaxe 40.00%, ist ja ok.
Beeinträchtigung 3/10 ergibt 12.00% Invalitätsgrad, find ich zu wenig.

CRPS, Osteonekrose nach Fußwurzelfraktur

Inwieweit die Krankheiten fortschreiten, ob der Fuß in den nächsten Jahren versteift werden muß, weil sich noch mehr Knochen
aufgelöst haben, kann mir heut noch keiner sagen.
Durch die Fehlstellung des Fußes Schmerzen im Sprungelenk und Knie bei Belastung zur Zeit. Später kann es sich auch auf die Hüfte auswirken.

Da sollen 12% alles sein?
Hatte mir etwas mehr gedacht.
Nun werde ich meine Akte anfordern und Widerspruch einlegen.

Was würdet Ihr mir raten oder kennt jemand solch einen Fall.

Danke und ein schönes Wochenende:)
Enileve
 
nur 12 % Invalidität ?

Hallo enileve,

habe mich heute durch fast alle Deine vorherigen Beiträge gelesen.

Es entstand für mich der Eindruck, dass Du bisher noch nicht im Besitz
einer Kopie des 1. Gutachtens der PUV bist.

Es könnte sein, dass dieses Gutachten einen höheren Invaliditätsgrad
feststellt als das jetzige 3-Jahresgutachten.

Fordere doch die Kopien der beiden PUV-Gutachten an, auch um vergleichen
zu können.

Prüfe auch auf Fehler in der Beurteilung Deiner Einschränkungen durch
CRPS (diese müssen berücksichtigt sein).

Eventuell ergeben sich Anhaltspunkte für ein weiteres Vorgehen.

Viele Grüsse und ein schönes Wochenende


Meggy
 
Hallo Meggy,

danke für deine Antwort.
Ich habe vom ersten Gutachten keine Kopie. Habe bei der PUV meine Gutachten angefordert.
Kann ich dies auch beim Gutachter anfordern?

Einen schönen Sonntag und liebe Grüße
enileve
 
Gutachten

Hallo enileve,

die PUV hat das Gutachten in Auftrag gegeben, der Gutachter hat
nur Auskunftspflicht gegenüber der Versicherung.

Er wird Dir wahrscheinlich keine Kopie senden. Sicherlich wird Dir die
PUV die gewünschten beiden Gutachten übersenden.

Melde Dich dann bitte nochmal.

Viele Grüsse und ebenfalls, schönen Sonntag


Meggy
 
Gutachten vom Gutachter anfordern

Hallo enileve,

Ich sehe das auch so, wie Meggy. Hintergrund ist der, dass die PUV den Gutachter beauftragt und demzurfolge auch das alleinige Recht hat zu bestimmen, was mit dem Gutachten passsiert. Es könnte nämlich auch sein, dass sich die PUV in einen Wissensvorteil versetzen wollte. Wenn das Gutachten für Dich positiv ausgegangen ist, ist das für die PUV negativ. Ich könnte mir vorstellen, dass dann die PUV das Gutachten unter Verschluss hält.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo enileve,
es ist so wie Meggy schreibt.Wer das GA (PUV) bestellt, der zahlt dafür und verfügt auch darüber. Ich hatte damals schon im Vorfeld um Einsicht gebeten und meine PUV hat das dem GA mitgeteilt. Ich habe die Kopie dann gleichzeitig mit meinem Bescheid über die Leistung bekommen.
Lasse dich nicht so abspeisen. Wir haben ja miteinander drüber am Tel gesprochen.
Ich habe momentan immer noch den Kopf voll wegen meinem Mann. Die erforderliche Therapie ist nun endgültig abgelehnt und klagen will er aber nicht. Er hat nicht die Kraft dazu und will auch nicht "vorgeführt" werden. dazu hat sich der MdK der KK zu gemein , anders kann man es nicht sagen, geäußert.
Du aber gib nicht auf.
LG Karina13
 
Hallo miteinander,

habe das letzte Gutachten von der PUV erhalten und es bezieht sich teils auf das erste Gutachten.
Habe dieses natürlich nicht als Kopie, aber werde es gleich noch anfordern.

Im letzten Gutachten steht: Linker Fuß, aktuell und auf Dauer 3/10 :(

Die PUV hat sich an das Gutachten gehalten, aber was ist bei Verschlechterung und wenn der Fuß in einigen
Jahren versteift werden muß, oder das Knie durch Fehlbelastung operiert?
Man kann doch bei einer Versicherung keinen Verschlechterungsantrag stellen oder?
In den Versicherungsunterlagen steht da nicht drüber.
Für die PUV ist doch mit Zahlung, der Fall abgeschlossen oder liege ich da falsch?
Mit freundlichen Grüßen
enileve
 
Hallo enileve,

ja mit der Zahlung ist normaler Weise die Regulierung Deines Körperschadens für die PUV. beendet!
Nach Deiner Schilderung der noch bestehenden Einschränkungen ist die Anerkennung der Invalidität mit 3/10 = 30% von 40% zu niedrig bemessen worden.
Hiergegen würde ich an Deiner Stelle sofort Widerspruch einlegen und mit den folgenden Urteilen des OLG Koblenz 10 U 1350/08 04.09.2009 und des BGH von 24.05.2006 Az:IV ZR 203/03 begründen, wenn Du deine PUV. vor Juni 2006 abgeschlossen hast!
Mir haben diese Beschlüsse bei der Durchsetzung meiner Ansprüche gegen meine PUV,s sehr geholfen! Somit hast Du gegenüber Deiner PUV. eventuell einen Anspruch von 40% der vereinbarten Versicherungssumme zzgl. eventuell vereinbarter Progression.
Ich kann Dir jetzt nur dringend empfehlen, suche Dir jetzt einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der Deine Interessen gegenüber Deiner PUV. durch setzt. Hier geht es jetzt in Abhängigkeit der vereinbarten Versicherungssumme um sehr viel Geld und damit verbunden um Deine Zukunft, daher versuche es nicht erst allein und suche die professionelle Hilfe!

MfG
Pit
 
Hallo Pit und alle Anderen,

ich hatte heute einen Termin beim RA wegen meiner Rentensache und habe gleich wegen der PUV mit ihm gesprochen.
Er meinte auch das die % etwas wenig sind für einen Dauerschaden und er werde die Befunde einem Arzt vorlegen,
mit welchen er zusammen arbeitet..
Gestern war auch das Erstgutachten gekommen,
welches ich angefordert hatte, da legt man sich noch nicht mit den % Inv. fest, aber 1/10 Fußwert kann bevorschusst werden.
Ich habe im voraus kein Geld von der PUV erhalten, hätte vielleicht deshalb mal dort anfragen sollen.
Die Gutachten hat die Sekretärin gleich kopiert.
Er will sich auch mit meiner RSV deswegen in Verbindung setzen, wegen der Kostenübernahme.
Ich habe ein gutes Gefühl wegen des Widerspruchs bei der PUV und hoffe es täuscht nicht. Allso abwarten.;)

Liebe Grüße enileve
 
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