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Post - Anrechnung von Ausbildungszeiten

Hatschepsut

Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2011
Beiträge
25
Stichpunkte: Dienstleistungsfachkraft (DFKr) - Postassistenanwärter (PAssAW) - ist jemand hier mit Erfahrung..?



Hallo Zusammen,
ich brauche eure Hilfe. Folgender Post-Fall:
Ich habe mit Hauptschulabschluß eine Ausbildung 1986 Jahre als DFKr begonnen (1985 das damals obligatorische Berufsgrundbildungsjahr). Mit dem ERgebnis der Zwischenprüfung habe ich mich als PAssAw beworben und wurde angenommen. Ergebnis:
Im Juli 1988 habe ich die PRüfung für den einfachen Postdienst (DFkr) erfolgreich beendet. Ich erhielt einen Arbeitsvertrag und arbeitete in der Briefzustellung bis einschl. August 88. Zum 1. Sept. 88 begann meine Zeit als Beamter auf Probe / PAssAw. Ich war dann immer im mittleren Dienst beschäftigt. Zuletzt PHS.

Inzwischen bin ich leider dienstunfähig.

Die Post weigert sich, die Zeit als DFkr anzuerkennen. Zu Recht?
Als wesentiche Gründe der Ablehnung werden genannt:
1. Ausbildung DFkr ist keine Voraussetzung für die Laufbahn des mittleren Dienstes.
2. Es handelt sich um keine für die Laufbahn des mittleren Dienstes förderliche Tätigkeit, weil (!) ich die Zulassungsvoraussetzung für die Laufbahn durch den erforlgreichen Abschluss der kaufmännischen Berufsschule erfüllt hätte. (da war ich aber doch nur, weil ich die DFKr Ausbildung vorgeschaltet habe...)

Also: Wer hat hier Erfahrung? Das war damals ja kein Einzelfall sondern kam öfters vor.
Ich danke für die Info...- Ggf. auch gerne weitere Auskünfte / Kontakt über pers. Email.
 
Hallo Hatschepsut,

die Zeiten als DFKr fallen unter die gesetzlichen Rentenversicherungszeiten und bleiben daher beim Ruhegehalt wegen Unfall- oder Dienstunfähigkeit außen vor.
Das wäre auch aus meiner Sicht die eigentlich "saubere Begründung" für die Nichtberücksichtung bei der Berechnung Deines Ruhegehaltes durch die Post AG.

Inwieweit die 2 Jahre der Ausbildung einen zusätzlichen gesetzlichen Rentenanspruch begründen, müsstest Du mal bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

Beamtenrecht ist halt immer schwierig :rolleyes:

Ich habe übrigens vor 18 Jahren auch einen Dienstunfall bei der Post gehabt. Bin als Briefzustellerin bei Glatteis gestürzt. Ich bin aber in den 70er Jahren noch als Postjungbotin bei der Post angefangen - also direkt in die Beamtenlaufbahn. Meinen Dienstunfall haben die "formal" anererkannt, nicht aber die Folgen daraus (mein Rücken wäre schon vorgeschädigt gewesen und meine Dienstunfähigkeit wäre nicht ursächlich auf den Dienstunfall zurück zu führen gewesen).
Also bin ich als dauernd dienstunfähig mit Mindestversorung in den Ruhestand versetzt worden.

Alles Gute und viele Grüße
magenta
 
Danke Magenata für deine Antwort.

Also: Einen (gesetzlichen) Rentenanspruch habe ich nicht. Wenn ich recht informiert bin, braucht man dazu mind. 5 Versicherungsjahre. Die hab ich nicht, weil ich recht flott Beamter wurde. Positiv formuliert: Meine gezahlten Rentenbeiträge bringen mir nix. Sie stehen aber der Solidargemeinschaft zur Verfügung *smile*

Das mit deinem Dienstunfall tut mir leid. Die Begründung für die Ablehnung scheint mir eine Frechheit aber wohl Standard zu sein...

Gibt es weitere DU-Postler hier mit einer ähnlichen Biographie wie ich? Vergleicht doch mal, ob bei euch die DFkR Zeit im Zurruhesetzungsbescheid bei der Berechnung berücksichtigt wurde! Danke!
 
Postler im Ruhestand hier?

Sind wirklich keine Postler im Ruhestand hier oder alle in Urlaub?
Wäre schön, jemand zu finden, der eine ähnliche - berufliche - Biografie hat oder sonst wo her Ahnung von der Materie...!

Danke schon mal!
 
Hallo Hatschpsut,

habe eine ähnliche Biografie wie Du :)
Es würde mich interessieren, ob Deine Ausbildungsjahre als Dfkr im Postbetrieb doch noch anerkannt wurden.

Viele Grüße aus dem Süden.
 
ach ja, und was ist mit den Zeiten zwischen Ausbildungsende Dfkr bis zum Beginn als PassAw? :oops:
 
Hallo Hatschepsut,

ich war zwar nicht bei der Post habe aber definitiv einen nahezu gleichen Werdegang wie Du.

Auch ich hatte 2 Jahre Ausbildungszeit im Angestelltenverhältnis und habe dann die Beamtenlaufbahn eingeschlagen.
Da ich die Ausbildung bei der Rentenversicherung gemacht habe wusste ich, dass ich mit diesen 2 Jahren später keinen Anspruch auf Rente haben werde und habe mir damals die Beiträge für die Ausbildungszeit zurück erstatten lassen (das war zwar nicht viel, aber ich habe es nicht hergeschenkt).

Viele Grüße
Fender01
 
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